Welche externen Berater Gutachter wurden in dieser Legislaturperiode wie oft für Beratungen Gutachten

Wie viele externe Beratungen, Gutachten und Studien hat die Thüringer Landesregierung bisher in der

4. Legislaturperiode des Thüringer Landtags in Auftrag gegeben?

2. Wie viel kosteten bzw. kosten diese Beratungen, Gutachten und Studien insgesamt?

3. Welchen Themen/Aufgabenstellungen widmeten bzw. widmen sich die von den einzelnen Ministerien in Auftrag gegebenen Beratungen, Gutachten bzw. Studien und welche Kosten entstanden im Einzelnen (Auflistung erbeten unter Berücksichtigung folgender Kriterien: lfd. Nummer, Datum der Auftragsvergabe, Geschäftsbereich, Thema/Bezeichnung des Arbeitsauftrages, entstandene bzw. veranschlagte Kosten, Veröffentlichung - ja oder nein, Art der Information des Parlaments über das Ergebnis)?

4. In seinem Jahresbericht 2000 hatte der Thüringer Rechnungshof innerhalb der obersten Landesbehörden die Errichtung einer Gutachtendatenbank empfohlen, damit die Erkenntnisse der einzelnen Gutachten und Studien innerhalb der Landesverwaltung besser genutzt werden können. In der Antwort des Thüringer Finanzministeriums auf die Kleine Anfrage 1170 des Abgeordneten Höhn in der dritten Legislaturperiode (Drucksache 3/4127) hatte das Thüringer Finanzministerium erläutert, weshalb eine Gutachtendatenbank für entbehrlich gehalten wird. Wie wurde seither sichergestellt, dass die Behörden untereinander über in Auftrag gegebene Gutachten und deren Ergebnisse informiert werden und hat sich die Auffassung in der Antwort des Thüringer Finanzministeriums auf die oben genannte Kleine Anfrage zur Errichtung einer Gutachtendatenbank geändert, wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht?

5. Welche externen Berater, Gutachter wurden in dieser Legislaturperiode wie oft für Beratungen, Gutachten bzw. Studien engagiert?

Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 31. Juli 2007 wie folgt beantwortet:

Die Thüringer Landesregierung hält weiterhin eine Gutachtendatenbank für entbehrlich. Die in der Antwort zur o.g. Kleinen Anfrage 1170 aufgeführten Gründe sind weiter gültig.

Wie aus der Anlage 1 ersichtlich, hat es keine doppelten Aufträge zum selben Thema gegeben. Somit greifen die in der Richtlinie zum wirtschaftlichen Einsatz von Haushaltsmitteln für die Vergabe von Gutachten, Studien, Forschungsaufträgen und ähnlichen Werkverträgen aufgeführten Verwaltungsvorschriften.

Eine Veröffentlichung in einer Gutachtendatenbank ist zudem aus folgenden Gründen nicht sinnvoll:

- Rechtsgutachten beziehen sich teilweise auf Einzelfälle,

- einige Gutachten sind aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht zur Weitergabe an andere Ministerien oder nachgeordnete Behörden geeignet und

- Beratungsergebnisse, die eine Unterstützungsleistung bei der Aufgabenerfüllung oder technische Spezialinformationen enthalten, sind für andere Ressorts auf Grund des fehlenden fachlichen Zusammenhangs nicht nutzbar.