Personaleinsatzes erhalten die Schulen mehr Eigenverantwortung im Rahmen zu beachtender

Auf der Grundlage des Sockel-Faktoren-Modells erfolgt seit dem Schuljahr 1999/2000 die Berechnung der Lehrerwochenstunden und somit des Lehrerbedarfs an den allgemeinbildenden Schulen in Thüringen. Zur Berechnung des Unterrichtsbedarfs einer Schule wird je Klassenstufe zum Sockelwert die mit einem bestimmten Faktor multiplizierte Zahl der Schüler je Klassenstufe addiert. Die Summe ergibt den Bedarf an Unterrichtsstunden je Klassenstufe. Durch die damit verbundenen flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten bzgl. des Personaleinsatzes erhalten die Schulen mehr Eigenverantwortung im Rahmen zu beachtender Vorschriften.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Erfahrungen seit der Einführung des Sockel-Faktoren-Modells im Schuljahr 1999/2000 hat das Kultusministerium mit dieser Form der Lehrerzuweisung an Schulen in Thüringen bisher gemacht?

2. Welche Veränderungen bzw. Anpassungen hat das Kultusministerium seit der Einführung des vorgenommen? Wie lautet die aktuelle Formel zur Berechnung?

3. Welche Veränderungen ergaben sich durch die Einführung der neuen Schulordnung und des sogenannten Y-Modells?

4. Welche Veränderungen bzw. Anpassungen zur Höhe des Sockelbetrags bzw. des Faktors der einzelnen Klassenstufen sind in Zukunft aus Sicht der Landesregierung notwendig?

5. Ist eine Abschaffung oder Umstellung des bestehenden Verfahrens zur Ermittlung der Lehrerwochenstunden und somit der Lehrerzuweisung an die Schulen (Sockel-Faktoren-Modell) in den nächsten Schuljahren vorgesehen?

28. August 2007

Das Thüringer Kultusministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 22. August 2007 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Im Schuljahr 1999/2000 kam erstmals die Lehrerbedarfsberechnung nach dem Sockel-Faktoren-Modell an allen Schulen Thüringens zur Anwendung. Damit wurden den einzelnen Schulen Möglichkeiten eröffnet, pädagogische und organisatorische Freiräume in noch größerem Maße zu nutzen als bisher.

Die Berechnung des Bedarfs an Wochenstunden von Lehrern, Erziehern und Sonderpädagogischen Fachkräften zur Absicherung des Unterrichts und der Betreuung im Hort, Ganztagsförderbereich und in den Internaten vereinfachte sich durch das Sockel-Faktoren-Modell erheblich.

Dieses Verfahren basiert auf

- der Aufhebung von Schülermindest- und -höchstzahlen für die Klassenbildung,

- der schülerbezogenen Zuweisung von Lehrerwochenstunden für den Unterricht,

- der schülerbezogenen Zuweisung von Lehrerwochenstunden für sonstige Aufgaben an der Schule und führt zu

- der Übertragung von Verantwortung für die Verteilung der Stunden an die Schule,

- der Transparenz des Verfahrens und der Ergebnisse,

- der Einbeziehung der Mitwirkungsgremien und

- einer erhöhten Flexibilität beim Einsatz der Lehrkräfte.

Mit der Umwandlung der früheren Vorgaben der Verwaltungsvorschrift in Empfehlungen und Richtwerte an all jenen Stellen, denen keine gesetzlichen oder anderweitig verbindlichen Regelungen zu Grunde liegen, ist den einzelnen Schulen ein breiter Gestaltungsspielraum für den Ablauf und die Organisation des Schuljahres gegeben. Durch die Loslösung von einer dogmatischen Bedarfsanmeldung beim Staatlichen Schulamt und die Hinwendung zur dialogischen Optimierung der Bedarfsabdeckung haben die Schulen in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Schulämtern die Möglichkeit, auf die konkreten Bedingungen vor Ort, jeweils im Vergleich zu den anderen Schulen des Aufsichtsbereiches, zu reagieren.

Zu 2.: Die Sockel- und Faktorenwerte wurden und werden bei jeder Änderung der zugrunde liegenden Stundentafeln der jeweiligen Schulordnungen entsprechend angepasst. Die Höhe der jeweiligen Werte richtet sich nach der Gesamtstundenzahl je Stundentafel der jeweiligen Klassenstufe und der maximalen angenommenen Schülerzahl je Klasse. Des Weiteren werden eventuell notwendige zusätzliche Klassenteilungen (zum Beispiel wenn besondere Sicherheitsvorschriften einzuhalten sind) sowie in den Stundentafeln vorgesehene Differenzierungen bei der Bemessung der Faktoren berücksichtigt.

Die Höhe der zur Verfügung stehenden Wochenstunden für den Unterricht an allgemeinbildenden Schulen (außer Förderschule) ist anhand der in Anlage 1 aufgeführten Tabellen durch die Schulen wie folgt zu errechnen:

Die Lehrerwochenstunden einer Schule für Unterricht ergeben sich aus der Summe der Einzelergebnisse der jeweiligen Klassenstufen der Gleichung Sockel der Klassenstufe plus Produkt aus der Schülerzahl der Klassenstufe und Faktor der Klassenstufe aus der entsprechenden Tabelle der Anlage 1.

Bei Förderschulen errechnet sich der Unterrichtsbedarf aus dem Produkt der Schülerzahlen und dem Faktor der jeweiligen Klassenstufe und des entsprechenden Förderschwerpunkts entsprechend Anlage 2.

Zu 3.: Die neue Schulordnung eröffnete den Regelschulen mit der flexiblen Rahmenstundentafel zusätzliche Entscheidungsspielräume. Dies wurde bei der Bemessung der Sockel- und Faktorenwerte berücksichtigt. Da jedoch diese Stundentafel in Bezug auf mögliche Differenzierungen in Haupt- und Realschulkurse in den Klassenstufen 7, 8 und 9 variabel ist, wurde bei der Bemessung der Sockel- und Faktorenwerte der minimale Umfang an Differenzierungen nach § 45 Abs. 2 der Thüringer Schulordnung zugrunde gelegt. Gleichzeitig wurden jedoch im Punkt 4.5.2 der Verwaltungsvorschrift für die Organisation der Schuljahre zusätzliche Wochenstunden für weitere Differenzierungen in diesen Klassenstufen durch die Ausbringung eines weiteren schülerbezogenen Faktors im Rahmen der Schulamtspauschale zur Verfügung gestellt.