Immobilie

Dementsprechend wird von einer nach 2002 wieder ansteigenden LFA-Belastung ausgegangen.

Erst im Jahr 2005 wird es zu einer Verlangsamung des Belastungsanstiegs kommen, da dann die im letzten Jahr zwischen Bund und Ländern vereinbarte grundlegende Neuordnung des Finanzausgleichs wirksam werden wird. Hessen wird darüber hinaus ab 2005 aber auch durch die bei der Neuordnung des Finanzausgleichs vereinbarte Übernahme der Annuitäten für den Fonds Deutsche Einheit durch den Bund erheblich entlastet.

e) Modernisierung der Landesverwaltung

Nur mit einer modernen und leistungsfähigen Verwaltung, die sich auf ihre Kernkompetenzen zurückzieht und sich auf die wesentlichen Bedürfnisse des Landes konzentriert, können die künftigen Herausforderungen bewältigt werden.

Deshalb werden Umbau und Modernisierung der Landesverwaltung in Hessen mit Hochdruck und erheblichem Finanzaufwand vorangetrieben. Es wird erwartet, dass die zur Zielerreichung notwendigen enormen Investitionen zu Synergieeffekten, Effizienzverbesserungen (Ablösung von Altverfahren) und damit langfristig zu erheblichen Kosteneinsparungen führen werden. Von den vielfältigen, in allen Ressorts entfalteten Reformaktivitäten sind zu nennen:

· Neue Verwaltungssteuerung (NVS)

Mit der Umsetzung der NVS werden die Leistungsergebnisse der Verwaltung in den Vordergrund gerückt. Zu diesem Zweck wird bis 2008 schrittweise für die gesamte Landesverwaltung die doppelte Buchführung, eine Kosten- und Leistungsrechnung, eine dezentrale leistungsorientierte Budgetierung sowie ein leistungs- und aussagefähiges Controllingsystem eingeführt. Als Standardsoftware für das betriebswirtschaftliche Rechnungswesen wird auf SAP R/3 zurückgegriffen.

Nach erfolgreicher Einführung des Landesreferenzmodell 1 (LRM 1) werden am 1. Januar 2003 149 Dienststellen mit dem Landesreferenzmodell 2 (inklusive Kostenträgerrechnung) produktiv gehen. 7 Dienststellen werden zunächst mit dem LRM 1 starten. Die Kostenträgerrechnung wird bei diesen 7 Dienststellen zum 1. Juli 2003 nachgezogen. 142 Dienststellen werden voraussichtlich mit dem Modul Vertrieb (Sales and Distribution SD) ausgestattet. Es handelt sich dabei um die Dienststellen des Landesbetriebs Hessen Forst (97 Dienststellen) und der Kataster- und Flurneuordnungsverwaltung (45 Dienststellen).

· Hessisches Competence Center (HCC)

Die Effizienz der Finanzorganisation in der hessischen Landesverwaltung beim Übergang von der kameralen auf eine betriebswirtschaftliche Steuerung kann erheblich verbessert werden, wenn bestimmte Aufgaben des Finanz- und Rechnungswesens - wie in manchen großen Konzernunternehmen - von einer zentralen Stelle ausgeführt und den Ressorts als Dienstleistung angeboten werden. Von der Standardisierung von Arbeitsabläufen, der Verkürzung von Entscheidungswegen und der Bündelung von Spezialwissen sind erhebliche Kostensenkungen zu erwarten. Auf der Basis dieser Erkenntnisse beschloss die Landesregierung am 17. Oktober 2000 die Errichtung eines Hessischen Competence Center, das als zentrale Informations- und Servicestelle für alle Fragen zum Einsatz und zum Betrieb der Software SAP R/3 in der Landesverwaltung arbeiten soll. Die wichtigsten Aufgaben des HCC sollen sein: der SAP R/3 Systembetrieb, die Pflege und Weiterentwicklung der Landesreferenzmodelle, die Anwenderbetreuung, die Konzipierung und Durchführung von Anwenderschulungen, die Beratung der Ressorts und Verwaltungs- und Finanzdienstleistungen wie insbesondere ein zentraler Buchungsservice.

· Hessisches Immobilienmanagement (HI)

Die Landesregierung hat sich zu einer grundlegenden Modernisierung des Immobilienmanagements des Landes Hessen mit dem Ziel entschlossen, eine inhaltliche Neuorientierung des Umgangs mit dem Grundvermögen des Landes und die Lösung der Unterbringungsfragen im Sinne eines aktiven, ganzheitlichen und ergebnisorientierten Managements zu erreichen. Dazu ist ein Landesbetrieb Hessisches Immobilienmanagement zum 1. Oktober 2000 gegründet worden.

Vorgesehen ist, dem Landesbetrieb sukzessive die umfassende Zuständigkeit für das Immobilienmanagement des Landes zu übertragen.

Mit einem betriebswirtschaftlich ausgerichteten Mieter-Vermieter-Modell werden marktähnliche Bedingungen hergestellt und die tatsächlichen Unterbringungskosten der Behörden sichtbar gemacht. Damit werden die Ressorts zu einem marktgerechten Verhalten angehalten und die Nutzer zu einem sparsamen Umfang mit der Ressource Raum veranlasst.

Daneben wurde als Pilotprojekt ein erster Grundstücksentwicklungsvertrag zwischen dem HI und einem privaten Investor abgeschlossen. Das HI verspricht sich von dieser Partnerschaft eine wirtschaftlichere Verwertung landeseigenen Grundbesitzes. Nach der vertraglichen Vereinbarung wird das HI mit 30 % an der Wertschöpfung des Investors beteiligt.

Im Hinblick auf die zum 1. Januar 2003 beabsichtigte Übertragung der Gebäudebetriebsführung von 44 Dienststellen des Finanzressorts werden im Rahmen einer Pilotphase seit dem 1. Juli 2002 fünf Finanzämter, ein Staatsbauamt sowie die Landesfinanzschule Hessen in das HI-Gebäudemanagement einbezogen. Darüber hinaus ist beabsichtigt, dem HI zum 1. Januar 2003 die Verwaltung weiterer 16 Behördenzentren und -häuser sowie von Liegenschaften der Verwaltung der Schlösser und Gärten zu übertragen.

· Arbeitsgruppe Verwaltungsvereinfachung

Die bei der Staatskanzlei eingerichtete Arbeitsgruppe Verwaltungsvereinfachung hat die Aufgabe, durch Überprüfung von Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften zu flexibleren, verantwortungsbewussteren und effizienteren Abläufen der Verwaltungsverfahren beizutragen. Die Überprüfung des gesamten Vorschriftenbestandes der Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften etwa hat ergeben, dass 39 % der Verwaltungsvorschriften und 15 % der Rechtsverordnungen außer Kraft gesetzt werden konnten. Der Vorschriftenbestand der Ministerien hat sich bisher 21 insgesamt um mehr als 3.500 Vorschriften verringert.