Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz AÜG ist die Dauer der Verleihzeit auf höchstens zwölf Monate zu begrenzen

Dabei sind folgende Ziele zu verfolgen:

1. Leiharbeit muss zukünftig unter den Schutz des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes fallen. Zur Absicherung eines Mindestlohnes ist der mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund vereinbarte Tarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären.

2. Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist die Dauer der Verleihzeit auf höchstens zwölf Monate zu begrenzen. Leiharbeit darf kein Dauerzustand sein.

3. Die Mitbestimmungsrechte der Betriebs- und Personalräte in den Entleihfirmen sind auf die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter aus den Zeitarbeitsfirmen zu erweitern.

4. Leiharbeit soll Ausnahme und Brücke zur regulären Beschäftigung sein. Deshalb sind feste Grenzen für den Anteil von Leiharbeitnehmern in einem Betrieb zu definieren.

Begründung: Zeitarbeit wird immer häufiger zur Hintertür für Lohndumping und Einschnitte in Arbeitnehmerrechte. Im Schnitt verdienen Leiharbeiter pro Stunde zwei bis drei Euro weniger. Der Lohnvorteil führt inzwischen dazu, dass Unternehmen mit hohen Leiharbeiter-Quoten planen. Belegschaften mit einem Leiharbeitnehmeranteil von mehr als 30 Prozent sind keine Seltenheit. Die Tendenz zu immer weiterer Reduzierung der Stammbelegschaften nimmt zu.

Der Beschäftigungszuwachs im Bereich sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ist auch in Thüringen zu einem erheblichen Anteil durch Arbeitsverhältnisse in der Zeitarbeitsbranche bedingt. Von den seit September 2005 bis zum September 2006 in Thüringen geschaffenen 10 241 zusätzlichen Arbeitsplätzen sind nahezu zwei Drittel (5 974) Leiharbeitnehmer. Dennoch sieht die Bundesagentur auch in Thüringen noch Nachholbedarf bei der Quote der Leiharbeit.

Der Missbrauch von Leiharbeit schadet Arbeitnehmern und gefährdet die Wirtschaftsstruktur einer Region. Betroffene Arbeitnehmer leben in ständiger wirtschaftlicher Unsicherheit, verfügen über geringes Einkommen und können bestenfalls kurzfristig planen. Das ist in hohem Maße

13. September 2007 nicht nur persönlich belastend, sondern ausdrücklich familienfeindlich.

Leiharbeit verschärft aber auch die Konkurrenzbedingungen der Unternehmen und verhindert des dringend erforderlichen Fachkräftenachwuchses.

Diesen offensichtlichen Fehlentwicklungen in der Zeitarbeitsbranche muss mit bundesgesetzlichen Regelungen Einhalt geboten werden.

Für die Fraktion: Höhn