100-jährige Lossa-Brücke

Im November 2005 sperrte die zuständige Ordnungsbehörde die fast 100-jährige Lossa-Brücke in Etzleben aufgrund ihres maroden Zustandes. Für Anlieger, Gärtner, Landwirte sowie Benutzer des Unstrut-Radwanderweges entstand damit ein Umweg von mehr als vier Kilometern, weil die Brücke für jegliche Nutzung gesperrt war. Die Gemeinde und der Landkreis haben nach Fördermittelzusage des Freistaats Thüringen das Bauvorhaben ausgeschrieben. Die Fertigstellung war für Ende September 2007 geplant. Während der Abrissarbeiten wurde nun aufgrund eines Beanstandungsverfahrens zur Vergabeentscheidung ein Baustopp verhängt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch sind die Bau- und Planungskosten für die Lossa-Brücke in Etzleben (Anteil Gemeinde, Landkreis, Land Thüringen)?

2. Lag für die Sperrung bzw. den Abriss der Lossa-Brücke in Etzleben ein Gutachten vor, wer gab dieses in Auftrag und wie hoch waren die Kosten?

3. Auf welcher Grundlage haben sich Antragsteller und Landesregierung für den Bau und die Förderung einer hölzernen Fußgänger- und Radbrücke entschieden und nicht für eine Fahrzeugbrücke, welche auch für den Landwirtschaftsverkehr nutzbar wäre?

4. Worauf begründet sich der Baustopp und welche Fehler wurden bei der Vergabeentscheidung durch die zuständige Behörde gemacht?

5. Welcher finanzielle Schaden entsteht durch ein neues Ausschreibungsverfahren, wer trägt die anfallenden Kosten und mit welchem Zeitverzug ist für die Fertigstellung der Lossa-Brücke zu rechnen?

Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 3. September 2007 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Vom Kyffhäuserkreis (und nicht von der Gemeinde Etzleben) wurde per 31. Januar 2006 ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GA) - Touristische Infrastruktur bei der zur Annahme berechtigten Stelle, der Thüringer Aufbaubank (TAB), gestellt, welcher zuletzt per 1. November 2006 aktualisiert wurde. Dessen Inhalt ist der Bau eines Brückenbauwerkes in Etzleben als Teilstück des Unstrut-Radweges. Nach der entsprechenden Kostenberechnung, welche Grundlage für den erteilten Zuwendungsbescheid vom 23. November 2006 war, betragen die Baukosten des geplanten Vorhabens 174 923,50 Euro sowie die Baunebenkosten 37 448,86 Euro.

Die Finanzierung setzt sich aus einer Zuwendung in Höhe von 185 434,00 Euro und Eigenmitteln des Kyffhäuserkreises in Höhe von 26 938,36 Euro zusammen.

Die Gemeinde Etzleben hat die nicht geförderten Kosten für den Abriss in Höhe von 15 278,41 Euro übernommen.

Zu 2.: Grundlage für die Sperrung und den Abriss der Brücke ist die Bauwerksprüfung gemäß DIN 1076 vom 17. Oktober 2005. Die Gemeinde Etzleben als Baulastträger der Lossabrücke ist verpflichtet, diese Bauwerksprüfung in regelmäßigen Abständen durchführen zu lassen. Die Kosten in Höhe von 517,00 Euro wurden von der Gemeinde Etzleben getragen. Die Lossabrücke Etzleben war bereits seit Jahren auf Grund ihres schlechten Bauzustandes in ihrer Tragfähigkeit beschränkt und für den landwirtschaftlichen Verkehr nicht mehr zugelassen.

Zu 3.: Das geplante Vorhaben dient dem Lückenschluss des Unstrut-Radweges. Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde vom zuständigen Landwirtschaftsamt Bad Frankenhausen mit Stellungnahme vom 30. Januar 2006 die Zustimmung zum Bau einer Rad- und Fußgängerbrücke gegeben und erklärt, dass die Lossa durch landwirtschaftlichen Verkehr an anderen Stellen außerhalb der Ortslage von Etzleben zu queren ist. Die ortsansässige agrar Oldisleben erklärte mit Stellungnahme vom 23. Januar 2006 ebenfalls ihre Zustimmung. Das zuständige Straßenbauamt Nordthüringen und das Landesamt für Straßenbau haben mitgeteilt, von dem geplanten Vorhaben nicht betroffen zu sein. Insofern besteht keine Notwendigkeit, den Ausbau als Fahrzeugbrücke vorzunehmen. Es ist vorgesehen, die für den Neubau benötigte Baustraße nach Beendigung der Bauarbeiten als Furt für den landwirtschaftlichen Verkehr in der Lossa liegen zu lassen.

Zu 4.: Mit Bescheid vom 12. Juli 2007 hat das Thüringer Landesverwaltungsamt den Kyffhäuserkreis verpflichtet, das vorliegende Vergabeverfahren zu beenden. Von der Vergabeprüfstelle wurde als rechtswidrig bemängelt, dass entgegen der ausgeschriebenen Bohrpfahlgründung eine im Nebenangebot angebotene kostengünstigere Schlitzpfeilergründung vergeben wurde.

Zu 5.: Durch die erneute Ausschreibung entstehen zusätzliche Kosten für die Veröffentlichung der Ausschreibung im Staatsanzeiger. Die bereits bezahlten Leistungen wie Vermessung, Baugrunduntersuchung und hydrogeologisches Gutachten werden durch den Baustopp nicht beeinflusst. Die zusätzlich anfallenden Kosten für die erneute Ausschreibung werden durch das beauftragte Planungsbüro getragen. Durch die erneute Ausschreibung ist mit einem Bauverzug bis zum 30. Juni 2008 (Termin der Fertigstellung) zu rechnen.

Per Änderungsbescheid vom 13. August 2007 wurde der Investitionszeitraum des Vorhabens vom 31. Dezember 2007 bis zum 30. Juni 2008 verlängert, um dem Zeitverzug Rechnung zu tragen.