Studiengang

Juli 2007 hat folgenden Wortlaut:

Bisher steht die laufbahnrechtliche Anerkennung des Studiengangs Öffentliche Betriebswirtschaft/Public Management an der Fachhochschule Nordhausen aus. Stellungnahmen der Landesregierung lassen erkennen, dass die bundesweite Anerkennung zweifelhaft ist.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Länder erkennen die Laufbahnbefähigung der Absolventen des Studiengangs Öffentliche Betriebswirtschaft/Public Management an der Fachhochschule Nordhausen an?

2. Sind der Landesregierung die konkreten Gründe derjenigen Länder bekannt, die die laufbahnrechtliche Anerkennung verweigern? Wenn ja, welche Gründe wurden angegeben?

3. Kennt die Landesregierung die Haltung des Bundes? Falls die Anerkennung verweigert wurde, auf welche konkreten Gründe stützt sich die Bundesverwaltung?

4. Wann wurde auf Basis welchen Rechtsakts für Thüringen die Laufbahnbefähigung anerkannt?

5. Welche konkreten Bemühungen hat die Landesregierung seit der Antwort auf die Kleine Anfrage 738 unternommen, eine bundesweite Anerkennung herbeizuführen?

6. In welchem Umfang unterstützt die Verwaltungsfachhochschule Gotha aktuell die Fachhochschule Nordhausen im Studiengang Öffentliche Betriebswirtschaft/Public Management (bitte nach Fächern, Anzahl der Dozenten und Stunden angeben)?

Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 12. September 2007 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Der des Bachelor-Modellstudiengangs Öffentliche Betriebswirtschaft/Public Management an der Fachhochschule Nordhausen wird in den Ländern Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Berlin, Bremen, Saarland, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,

24. September 2007 Sachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Thüringen als Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Dienst der Kommunalverwaltung und staatlichen allgemeinen (inneren) Verwaltung anerkannt.

Zu 2.: Aufgrund des wirtschaftswissenschaftlichen Schwerpunktes des Modellstudiengangs Öffentliche Betriebswirtschaft/Public Management an der Fachhochschule Nordhausen kommt der mit der Bachelor-Prüfung abgeschlossene Modellstudiengang in Bayern nur als Basis für die Zuerkennung der Laufbahnbefähigung für die nicht geregelte Laufbahn des gehobenen Wirtschaftsverwaltungsdienstes gem. § 58 Abs. 1 Laufbahnverordnung in Betracht.

In Brandenburg wird nach § 14 Abs. 4 Beamtenrechtsrahmengesetz die Befähigung in einem externen Studiengang nur nach Maßgabe der laufbahnrechtlichen Vorschriften erworben. Die laufbahnrechtlichen Vorschriften in Brandenburg kennen keine wirtschaftswissenschaftlich ausgerichtete Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes.

Zu 3.: Der Modellstudiengang erfüllt nach Auffassung des Bundesministeriums des Inneren die Kriterien des Positionspapiers zur Gleichwertigkeit von Bachelor-Studiengängen und -Abschlüssen mit Diplom-Studiengängen und -Abschlüssen an Fachhochschulen im Rahmen der Ausbildung für den gehobenen allgemeinen (nichttechnischen) Verwaltungsdienst der IMK vom 25. April 2005 bei einer wirtschaftswissenschaftlichen Schwerpunktbildung.

Die Fachhochschule Nordhausen hat inzwischen eine überarbeitete Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Modellstudiengang Öffentliche Betriebswirtschaft/Public Management beim Innenministerium zur Prüfung eingereicht. In dieser Ordnung sind höhere Anteile an rechtswissenschaftlichen Lehr-/Ausbildungsinhalten ausgewiesen, um die Kriterien des o.g. Positionspapiers zur Gleichwertigkeit auch für einen Studiengang mit rechtswissenschaftlichem Schwerpunkt zu erfüllen und damit eine Anerkennung der Gleichwertigkeit des Bachelor-Abschlusses mit der Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Dienst der Kommunalverwaltung und staatlichen allgemeinen Verwaltung in allen Ländern und beim Bund zu erreichen.

Zu 4.: Als Basis für die Anerkennung der Laufbahnbefähigung wurde die Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Prüfung im Bachelor-Modellstudiengang Öffentliche Betriebswirtschaft/Public Management als Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst vom 27. Februar 2007, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 2/2007, Seite 23, erlassen. Danach erwirbt derjenige die Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst im Sinne des § 21 Abs. 4 Thüringer Beamtengesetz, wer die Prüfung im Bachelor-Modellstudiengang Öffentliche Betriebswirtschaft/Public Management an der Fachhochschule Nordhausen nach der für diesen Studiengang geltenden Prüfungsordnung bestanden hat.

Zu 5.: Insoweit wird auf die im letzten Abschnitt zu Frage 3 beschriebenen Anstrengungen verwiesen. Die Länder Bayern und Brandenburg sowie der Bund werden noch einmal gebeten zu prüfen, ob die gewünschte Anerkennung auch dort auf der Basis der nunmehr vorgelegten geänderten Studien- und Prüfungsordnung erfolgt.

Zu 6.: Die Verwaltungsfachhochschule Gotha unterstützte die Fachhochschule Nordhausen, wie bereits in der Beantwortung zur Kleinen Anfrage 738 zu Nummer 11 dargestellt, im Wintersemester 2005/2006. Drei Dozenten der Verwaltungsfachhochschule Gotha erteilten an der Fachhochschule Nordhausen jeweils vier Semesterwochenstunden in den Fächern Staats- und Verfassungsrecht, Kommunalrecht sowie Polizeiund Ordnungsrecht. Dr. Gasser Minister.