Wie ist der aktuelle Baufortschritt der Ortsumfahrung

August 2007 hat folgenden Wortlaut:

Im Rahmen des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit, Zubringerprojekt A 71, wird auf einem Übersichtsplan A 71 Sömmerda­Sangerhausen, erstellt von der DEGES mit Stand Oktober 2006, unter dem Punkt Projektfortschritt darauf verwiesen, dass die Länderprojekte Ortsumgehung Artern und Ortsumgehung Heldrungen, Kindelbrück bis Dermsdorf und die Umfahrung Gorsleben/Etzleben von der DEGES bearbeitet werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der aktuelle Baufortschritt der Ortsumfahrung Artern?

a) Ist eine Finanzierung der Ortsumfahrung sichergestellt und wenn ja, in welchem Umfang?

b) Wann wird mit dem Abschluss der Baumaßnahmen zu rechnen sein?

2. Wie ist der aktuelle Planungsstand der Ortsumfahrung Heldrungen?

a) Hält die Landesregierung diese Ortsumfahrung für notwendig?

b) Ist eine Finanzierung der Ortsumfahrung sichergestellt und wenn ja, in welchem Umfang?

c) Wann wird mit Baurecht gerechnet?

d) Welchen Streckenverlauf favorisiert die Landesregierung?

e) Wann wird mit ersten Baumaßnahmen bzw. deren Abschluss zu rechnen sein?

3. Wie ist der aktuelle Planungsstand der Ortsumfahrung Kindelbrück bis Dermsdorf?

a) Hält die Landesregierung diese Ortsumfahrung für notwendig?

b) Ist eine Finanzierung der Ortsumfahrung sichergestellt und wenn ja, in welchem Umfang?

c) Wann wird mit Baurecht gerechnet?

d) Welchen Streckenverlauf favorisiert die Landesregierung?

e) Wann wird mit ersten Baumaßnahmen bzw. deren Abschluss zu rechnen sein?

4. Wie ist der aktuelle Planungsstand der Umfahrung Gorsleben/Etzleben?

a) Hält die Landesregierung diese Umfahrung für notwendig?

b) Ist eine Finanzierung der Umfahrung sichergestellt und wenn ja, in welchem Umfang?

c) Wann wird mit Baurecht gerechnet?

d) Welchen Streckenverlauf favorisiert die Landesregierung?

e) Wann wird mit ersten Baumaßnahmen bzw. deren Abschluss zu rechnen sein?

24. September 2007

Das Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 11. September 2007 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: a) Die Finanzierung der ca. 5,7 Millionen Euro teuren Ortsumgehung (OU) Artern erfolgt aus Landesmitteln und Mitteln der Europäischen Union im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

b) Die Ortsumgehung wurde in zwei Bauabschnitte geteilt. Der erste Bauabschnitt mit Kreisverkehrsplatz am östlichen Stadtrand von Artern wurde Ende 2006 fertig gestellt. Der zweite Bauabschnitt ist zurzeit im Bau und soll bis Mitte 2008 fertig gestellt werden.

Zu 2.: a) ja

b) Die Finanzierung der ca. vier Millionen Euro teuren OU Heldrungen soll aus Landesmitteln und Mitteln der Europäischen Union im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) erfolgen.

c) Es ist vorgesehen, das Baurecht in einer Planfeststellung mit dem Abschnitt der Bundesautobahn (BAB) A71 von Artern bis Heldrungen noch im Jahr 2007 zu erlangen.

d) Die Trasse der OU verläuft von dem auf der Bundesstraße B 86 bereits gebauten Kreisverkehrsplatz am Zubringer zur BAB A 71 nördlich um Heldrungen herum bis zur Bundesstraße B 86 in Höhe der Umspannstation und der Gewerbezufahrt. Die Verknüpfung mit der Bundesstraße B 86 soll ebenfalls mit einem Kreisverkehrsplatz erfolgen. Eine spätere Weiterführung der Landesstraße L 2287 mit Umfahrung von Oldisleben ist aus dieser Linienführung heraus möglich.

e) Bei geplant vorliegendem Baurecht ist vorgesehen, ab Mitte 2008 bis voraussichtlich Ende 2009 den Bau durchzuführen.

Zu 3.: a) ja

b) Aussagen zur Kostenhöhe und Finanzierbarkeit der OU Kindelbrück bis Dermsdorf sind bei dem derzeitigen Planungsstand nicht möglich.

c) Hierzu ist derzeit noch keine genaue Aussage möglich.

d) Von der Anschlussstelle Kölleda der BAB A 71 soll der Zubringer bis Griefstedt etwa den Verlauf eines vorhandenen Wirtschaftswegs aufnehmen. Die weitere Führung nördlich oder westlich von Griefstedt ist im Zusammenhang mit den vorhandenen Landes- und Kreisstraßen sowie deren Ausbaunotwendigkeiten noch zu prüfen. Für Dermsdorf ist eine südliche Umfahrung mit Anschluss an die Landesstraße L 2135 vorgesehen.

e) Hierzu ist derzeit noch keine genaue Aussage möglich.

Zu 4.: a) Die Notwendigkeit der Umfahrungen von Gorsleben und Etzleben wird derzeit geprüft.

b), c) und e) Für gesicherte Aussagen zu Finanzierung, Baurecht und Bauzeit ist es gegenwärtig noch zu früh.

d) Die geplante Streckenführung verläuft östlich der Bahnstrecke. Eine Bahnquerung mit Brücke zum Anschluss von Gorsleben und Etzleben an die Umgehung ist vorgesehen. Ergänzende Maßnahmen zur verbesserten Erschließung beider Orte werden ebenfalls geprüft.

Trautvetter Minister.