Hessisches Staatsbad Bad Salzhausen

Antrag der Landesregierung betreffend Hessisches Staatsbad Bad Salzhausen:

- Übertragung des Staatsbadbetriebs auf die Stadt Nidda zum 1. Januar 2003

- Übertragung landeseigener bebauter und unbebauter Grundstücksflächen mit insgesamt rund 546.337 m² aus Flur 1-3 und 3-7 auf die Stadt Nidda im Zuge der Kommunalisierung des Kurbetriebs zum 1. Januar 2003 hier: Zustimmung zum Vertragswerk sowie Zustimmung zur Übertragung der Grundstücke durch den Hessischen Landtag nach § 64 Abs. 2 LHO

Dem Landtag wird der Antrag unterbreitet, der Übertragung des Staatsbadbetriebs Bad Salzhausen zum 1. Januar 2003 auf die Stadt Nidda und der im Zuge dieser Kommunalisierung notwendigen Übertragung landeseigener bebauter und unbebauter Grundstücksflächen in einer Größenordnung von insgesamt rund 546.337 m2 unter anderem überbaut mit Kurhaus-Hotel, Kurmittelhaus, Kurpark, Solebewegungsbad und sonstigen Therapieeinrichtungen und Heilquellen, nach § 64 Abs. 2 LHO zuzustimmen.

Begründung:

1. Vorbemerkung:

Das Land hatte das Staatsbad Bad Salzhausen dem 1952 gegründeten, zunächst insgesamt fünf Einzelbäder umfassenden Landesbetrieb eingegliedert (Bad Hersfeld kam 1963 im Rahmen der Zonenrandförderung als sechstes Bad hinzu).

Aufgrund des Ende der Siebzigerjahre eingetretenen Strukturwandels im Bereich der Sozialversicherungskuren, insbesondere bei ambulanten Kurmitteln, und als Folge mehrerer seit 1981 verabschiedeter Bundesgesetze zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen konnten in Bad Salzhausen - wie auch in den übrigen Staatsbädern - Betriebsverluste nicht verhindert werden.

Seit 1997 war die Landesregierung bestrebt, den Landesbetrieb Hessische Staatsbäder mittelfristig durchgreifend neu zu strukturieren und dabei auch sich bietende Chancen zur Privatisierung und/oder Kommunalisierung zu nutzen.

Für das Staatsbad Bad Salzhausen zeichneten sich in dieser Zeit jedoch keine gangbaren Lösungen ab.

2. Kommunalisierung/Privatisierung:

Nach der Kommunalisierung des Staatsbades Bad Wildungen bzw. Privatisierung der dortigen Kurklinik. Der Fürstenhof in 2001 sowie dem Verkauf des Parkhotels Bad Nauheim in 2002 ist es jetzt gelungen, mit der Stadt Nidda Einigung über die Kommunalisierung des Staatsbades Bad Salzhausen zu erreichen.

Nach intensiven Verhandlungen wurde folgendes Ergebnis erreicht:

Das Verhandlungspaket:

Der Staatsbadbetrieb Bad Salzhausen geht mit Wirkung zum 1. Januar 2003 mit dem gesamten Anlage- und Umlaufvermögen auf die Stadt Nidda über. Ausgenommen davon sind die Waldgrundstücke mit einer Größe von 274.420 m2 die auf den Landesbetrieb Hessen-Forst übertragen werden sollen.

Für den Übergang der beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgüter wird von der Stadt Nidda kein Kaufpreis gezahlt. Dafür verzichtet die Stadt auf die Zahlung eines Risikozuschlages insbesondere für die nicht absehbare Entwicklung im Gesundheitswesen.

Für das zu übertragende unbewegliche Anlagevermögen mit einem Restbuchwert von 4,73 Mio. gilt folgende Sonderregelung:

Die Stadt Nidda verpflichtet sich, das Land für die Dauer von 5 Jahren bei jedem Grundstücksverkauf mit 50 v.H. an etwaigen Veräußerungserlösen (nach Abzug von Veräußerungskosten und etwaigen aus eigenen Haushaltsmitteln der Stadt Nidda erbrachten wertsteigernden Maßnahmen) zu beteiligen.

Ausgenommen von dieser Regelung sind zwei Grundstücke (Bauplätze) mit einer Gesamtgröße von 3.790 m2 die bei der Bemessung der Ausgleichsleistungen bereits mit ihrem Verkehrswert berücksichtigt wurden.

Zum Ausgleich der auch nach der Übernahme durch die Stadt zu erwartenden betrieblichen Verluste aus dem Betrieb des Bades leistet das Land 5 Jahre lang, beginnend ab dem Jahre 2003, Betriebszuschüsse in einer Gesamthöhe von 9.380 Mio. wie folgt:

Die Zahlungen werden in den einzelnen Jahren in jeweils 4 Teilbeträgen geleistet.

Diese Zahlungen gelten auch pauschal die Übernahme von 39 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ab. Den Arbeitnehmern werden durch den Übergang keine Nachteile entstehen, insbesondere gelten die zugestandenen vergütungs- bzw. lohnrechtlichen Eingruppierungen und tariflichen Zusagen als arbeitsvertraglich vereinbart. Im Übrigen sichert die Stadt Nidda zu, bis zum 31. Dezember 2007 von betriebsbedingten Kündigungen abzusehen.

Vorab wurden mit 9 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einvernehmliche Auflösungs-Verträge abgeschlossen.

Die Geschäftsführerin bleibt Bedienstete des Landes. Sie wird jedoch ein Jahr lang gegen Aufwendungsersatz nach tatsächlichem Personalkostenaufwand ihre Kenntnisse in den Dienst der Stadt Nidda stellen.

Danach wird sie in den Ruhestand treten.

Zusätzlich zu dem genannten Betrag zahlt das Land zur Abgeltung des eingetretenen Instandhaltungsstaus einen Betrag von insgesamt 2.670.000. Die Zahlung dieses Betrages erfolgt in den Jahren 2003 bis 2005, und zwar in vierteljährlichen Raten. Die Stadt wird nach dem gegenwärtigen Planungs- und Kenntnisstand über die Bausubstanz der Gebäude vor allem Kurhaus, Kursaal und Parksaal renovieren sowie das Solebewegungsbad baulich attraktiver gestalten.

Um der Stadt die Fortführung der Bezeichnung Staatsbad nach der Übernahme zu ermöglichen, gründet das Land zuvor eine Kapitalgesellschaft mit der Bezeichnung Staatsbad Bad Salzhausen mit einem Gründungskapital von 25.000 und veräußert sämtliche Anteile an der zum 1. Januar 2003 an die Stadt Nidda.

Die Kosten für die notarielle Beurkundung der Grundstückskaufverträge sowie die Durchführung dieses Vertrages tragen das Land und die Stadt je zur Hälfte. Das Land trägt ferner die hälftigen Kosten, die der Stadt durch die Einschaltung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft entstanden sind.

3. Die zum Abschluss dieses Vertrages benötigten Verpflichtungsermächtigungen stehen, bis auf einen Teil von 1,834 Mio. zulasten des Haushaltsjahres 2003 und eines Betrages von 0,3 Mio. zulasten des Haushaltsjahres 2004, die jeweils überplanmäßig bereitgestellt werden, zur Verfügung.

Zur Finanzierung der im Jahre 2003 an die Stadt Nidda zu zahlenden Beträge in Höhe von insgesamt 2,766 Mio. werden die nicht mehr benötigten Betriebsmittel und Erlöse aus zu erwartenden Veräußerungen herangezogen.

4. Der Einsatz von Haushaltsmitteln in erheblicher Höhe ist gerechtfertigt, weil damit der Weiterbestand des Staatsbades und der Erhalt der derzeit bestehenden Arbeitsplätze gesichert werden kann. Im Gegenzug wird das Land zukünftig von Betriebsverlusten entlastet, die im Durchschnitt der Jahre 1995 bis 2001 rund 1,85 Mio. betrugen.

Einzig realistische Alternative zur Kommunalisierung durch die Stadt Nidda wäre die Beibehaltung des Status quo, was nicht gewünscht ist.

Die Zustimmung des Hessischen Landtags ist nach § 64 Abs. 2 LHO erforderlich, weil die Übertragung des Staatsbadbetriebs Bad Salzhausen und die im Zuge dieser Kommunalisierung notwendigen Grundstücksübertragungen nicht im Haushaltsplan 2002 vorgesehen sind.