In dem Gewerbegebiet soll auch ein Verbrauchermarkt für Lebensmittel errichtet werden

September 2007 hat folgenden Wortlaut:

Das Gelände des ehemaligen Thermometerwerks Geraberg wurde saniert und als Gewerbeflächen erschlossen. Die Finanzierung der Sanierung und Erschließung erfolgte auch durch den Einsatz von Fördermitteln.

In dem Gewerbegebiet soll auch ein Verbrauchermarkt für Lebensmittel errichtet werden. Das Investitionsvorhaben soll sich verzögern, weil angeblich eine Bodenbelastung mit so genannten Umweltaltlasten vorhanden ist.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wer hat wann mit welchem finanziellen Aufwand das Gelände des ehemaligen Thermometerwerks Geraberg saniert und als Gewerbegebiet erschlossen? In welcher Höhe kamen dabei welche Fördermittel zum Einsatz? In welcher Höhe hat sich die Gemeinde Geraberg mit eigenen Finanzmitteln an dem Projekt beteiligt?

2. Welche Bodenbelastungen mit so genannten Umweltaltlasten in welchem Umfang wurden bei der Sanierung bzw. Erschließung des Standorts Thermometerwerk Geraberg festgestellt? Mit welchem finanziellen Aufwand wurden diese Bodenbelastungen wann und durch wen beseitigt? Wie und durch wen erfolgte dabei die Finanzierung dieser Altlastenbeseitigung?

3. Welche Bodenbelastungen mit so genannten Umweltaltlasten sind im Gewerbegebiet Thermometerwerk Geraberg gegenwärtig noch vorhanden und inwieweit haben diese Auswirkungen auf die künftige Nutzung der Grundstücke? In welchem Umfang müssten diese Bodenbelastungen durch wen beseitigt werden? Wer müsste dabei die Kosten tragen?

4. Welche Auswirkungen haben noch eventuell vorhandene Bodenbelastungen auf das Investitionsvorhaben Verbrauchermarkt für Lebensmittel?

Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 30. Oktober 2007 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Auf dem Gelände des ehemaligen Thermometerwerkes Geraberg, das als Gewerbegebiet ausgewiesen ist, hat bisher noch keine Sanierungsmaßnahme im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes (nachfolgend stattgefunden.

14. November 2007

Der östliche Teil dieses Geländes mit der Fläche von 3,84 ha wurde bereits im Jahr 2000 als Gewerbegebiet erschlossen. Im Rahmen von Erschließungsmaßnahmen wurde bei den Bauarbeiten Bodenmaterial angetroffen, das aufgrund von Quecksilberbelastungen entsorgt werden musste. Die Kontaminationen waren allerdings nicht so hoch, dass eine Sanierung nach erforderlich gewesen wäre. Das auf diesem Bauabschnitt anfallende Investitionsvolumen umfasst etwa eine Million Euro, davon entfallen etwa 0,2 Millionen Euro auf die Entsorgung von kontaminiertem Bodenaushub. Die Erschließungsmaßnahmen wurden mit rund 0,9 Millionen Euro aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Infrastruktur (GA) unterstützt. Die Gemeinde Geraberg war mit 20,5 Prozent an den förderfähigen Ausgaben beteiligt.

Das westliche Werksgelände mit der Fläche von etwa 1,6 ha befand sich im Eigentum einer Bundesgesellschaft, der GESA Berlin, und wurde bisher nicht erschlossen. Im Sommer 2003 hat das Staatliche Umweltamt Erfurt eine Untersuchung mit abschließender Bewertung der Umweltgefahren auf dieser Teilfläche veranlasst, eine entsprechende Untersuchung wurde von der GESA auch umgesetzt. Dabei wurde festgestellt, dass es auf dem Standort zwar geringfügige Quecksilberkontaminationen gibt, die aber weder für das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder Tieren noch für das Schutzgut Grundwasser eine Gefahr darstellen. Lediglich im Bereich des so genannten Emscher Brunnens, der als Absetzbecken für das Abwasser diente, sind die Quecksilberkontaminationen so hoch, dass im Spätsommer des Jahres 2006 eine Sanierung nach § 10 gegenüber der GESA angeordnet wurde. Die Sanierungsmaßnahmen werden derzeit von der GESA öffentlich ausgeschrieben und sollen bis Ende 2007 abgeschlossen sein.

Die Fläche für die Errichtung des Lebensmittelmarktes befindet sich im westlichen Teil des Werkgeländes.

Der Emscher Brunnen liegt hauptsächlich auf diesem Flurstück, wird jedoch nicht mit dem Lebensmittelmarkt überbaut, sondern liegt am nordöstlichen Böschungsrand des Marktes.

Zu 2.: Es wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen.

Zu 3.: Die für das Umfeld des Emscher Brunnens angeordnete Sanierung wird im Rahmen einer nach Umweltrahmengesetz erteilten Altlastenfreistellung finanziert. Die derzeit auf etwa 50 000 Euro geschätzten Kosten werden zu 100 Prozent aus dem Sondervermögen Ökologische Altlasten des Freistaats Thüringen getragen.

Weitere vorhandene geringfügige Kontaminationen auf den restlichen Flächen stellen keine Gefahr für Schutzgüter nach dar. Eine Sanierung ist unter Berücksichtigung der für den Standort vorgesehenen gewerblichen Nachnutzung daher nicht erforderlich. Dies schließt nicht aus, dass dem derzeitigen oder künftigen Grundstückseigentümer bei Baumaßnahmen für die Entsorgung gering belasteten Bodenaushubs Zusatzkosten entstehen können (so genannter kontaminationsbedingter Mehraufwand).

Die für den Standort vorgesehene gewerblich industrielle Nachnutzung wird durch die beschriebene Situation nicht beeinflusst.

Zu 4.: Die Bodenbelastungen und die oben genannte Sanierungsmaßnahme des Emscher Brunnens haben keine Auswirkung auf das Investitionsvorhaben.

Dr. Sklenar Minister.