Auszubildenden

Andere Bildungsmaßnahmen Quelle: Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit 1)

Die Zahlenangaben beziehen sich auf Teilnehmerzahlen unabhängig von deren Förderung. Das Programmjahr beginnt am 1. September des jeweiligen Jahres und endet am 31. August des Folgejahres.

d) und e): BVJ und nicht berufsqualifizierende Berufsfachschulen BBS Schüler Übergangssystem BBS - Berufbildende Schulen, BFS - alle nichtberufsqualifizierenden Formen, BGJ - Berufsgrundjahr, BVB Berufsbildende Einrichtungen für Behinderte und Benachteiligte / Berufsvorbereitende Bildungs- und Fördermaßnahmen, BVJ - alle Formen incl. Behinderte/Benachteiligte

f) Die Bildungsangebote wurden unter a) bis e) erschöpfend dargestellt.

2. Wie hoch ist der Anteil von Teilnehmern im sog. Übergangssystem an a) Schulabgängern ohne Abschluss,

b) mit Hauptschulabschluss, c) mit Realschulabschluss sowie d) mit Abschluss der Hoch- bzw. Fachhochschulreife (bitte Aufstellung in Jahren seit 1999 in absoluten Zahlen und prozentualer Verteilung)?

Die entsprechenden Daten sind als Anlage 24 beigefügt.

3. Bezogen auf Frage 2: Wie viele Schulabgänger ohne Abschluss holen einen Schulabschluss in den Maßnamen des sog. Übergangssystems nach (bitte Aufstellung in Jahren seit 1999 in absoluten Zahlen und prozentualer Verteilung)? Angaben zur Vorbildung der Absolventen liegen erst ab 02/03 vor.

4. Wie hoch ist die Übernahmequote aus Einstiegsqualifizierungen (EQJ) in die betriebliche Ausbildung in Thüringen seit Einführung von EQJ (bitte Aufstellung nach Jahren, absoluten Zahlen und prozentualer Verteilung)?

5. Besteht eine curriculare Verknüpfung zwischen Maßnahmen der Berufsbildung des Übergangssystems und dem Bereich der Dualen Ausbildung, werden zum Beispiel etwaige Praktika-Zeiten auf spätere Ausbildungen angerechnet?

Curriculare Verknüpfungen und damit Möglichkeiten zur Anrechnung auf der Grundlage des § 8 bestehen in folgenden Fällen:

· Realschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss ­ bis 6 Monate

· Abitur ­ bis 12 Monate

· Einstiegsqualifizierung ­ bis zu 12 Monate

· Qualifikationsbausteine nach der Thüringer Vereinbarung ­ bis 6 Monate

· Ein- und zweijährige Berufsfachschule ­ bis zur vollen Anrechnung

· Dreijährige Berufsfachschule ­ bis zur vollen Anrechnung

· Fachoberschule ­ bis 12 Monate

· Berufliches Gymnasium ­ 12 Monate

· Betriebliche Ausbildungszeiten des gleichen Ausbildungsziels ­ in vollem Umfang

· Dem Ausbildungsziel dienende Kenntnisse und Fertigkeiten, die im Rahmen einer sonstigen Berufsausbildung oder im Rahmen von Arbeitstätigkeiten erworben wurden ­ in angemessener Weise

· Bei Auszubildenden über 21 Jahren ­ bis 12 Monate

Eine Anrechnungspflicht besteht in den Fällen der Thüringer Verordnung zur Anrechnung beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungszeit vom 30. November 2006, wenn Ausbildende und Auszubildende einen gemeinsamen Antrag stellen.

6. Wie viele Teilnehmer von Maßnahmen des beruflichen Übergangssystems schaffen jeweils seit 1999 den Sprung in eine Ausbildung mit einem qualifizierenden Berufsabschluss? Was geschieht mit den Teilnehmern, die keine Ausbildungsstelle bekommen (bitte Aufstellung seit 1999 nach Jahren und Maßnahmeart entsprechend Frage 1 in absoluten Zahlen und prozentualer Verteilung)?

Eine einheitliche, auswertbare Datenerfassung hierzu liegt nicht vor. Die IHK Ostthüringen zu Gera und die HWK für Ostthüringen stellten folgende Angaben zur Verfügung:

Der Verbleib der Jugendlichen, die nicht in eine duale Ausbildung übernommen werden, wird statistisch nicht erfasst.

Eine Aussage zum Verbleib von Absolventen aus schulischen BVJ Maßnahmen /BFS Maßnahmen ist nicht möglich, da diese Jugendlichen nicht erfasst werden.

Eine Aufstellung der HWK Südthüringen ist als Anlage 25 beigefügt.

7. Bezogen auf die Antworten der Fragen 4, 5 und 6: Wie bewertet die Landesregierung die Effizienz bzw. den Erfolg der Maßnahmen hinsichtlich der Erhöhung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt?

Sowohl die Daten, die zu den Antworten der Fragen 4 und 6 aufgeführt wurden, als auch die Zwischenberichte der Begleitforschung der Gesellschaft für Innovationsforschung und Beratung zum EQJ - Programm zeigen, dass die Übergangsquote von Teilnehmern des EQJ- Programms mit 61,1 Prozent (3. Zwischenbericht, Stand Oktober 2005) sehr hoch und gut 40 Prozentpunkte über derjenigen von

Jugendlichen der Kontrollgruppe liegt. Darüber hinaus erfolgen die Übergänge in Ausbildung bei den Programmteilnehmern in 90,4 Prozent der Fälle in betriebliche Ausbildung, bei den Jugendlichen der Kontrollgruppe sind es nur 75,8 Prozent.

Von den Unternehmen, bei denen mindestens ein Praktikum regulär zu Ende geführt wurde (dies waren 81,5 Prozent aller Unternehmen), haben 53,3 Prozent zumindest einen Teil der Praktikanten übernommen, meist in Ausbildung und manchmal auch in Arbeit. Eine Übernahme in Ausbildung findet meist unmittelbar an das Praktikum zur Einstiegsqualifizierung statt. Ein gutes Drittel der Unternehmen (36,3 Prozent) bekundet die Absicht, die Einstiegsqualifizierung (mit bis zu 6 Monaten) auf die Ausbildungszeit anrechnen zu wollen.

Die Analyse der Entwicklung des Ausbildungsverhaltens der Unternehmen zwischen Oktober 2004 und November 2005 zeigt, dass 29,5 Prozent der ehemaligen Nichtausbildungsbetriebe zu Ausbildungsbetrieben geworden sind, meist durch die Übernahme eines EQJ-Praktikanten (BMAS, Begleitforschung zum EQJ-Programm: 3. Zwischenbericht vom 28. April 2006, 86 Seiten).

Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass die Einstiegsqualifizierung, aber auch das Nachholen schulischer Abschlüsse die Einstiegschancen in eine duale Berufsausbildung erleichtern.

8. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass sich im sog. Übergangssystem ein Angebot mit vielfältigen, unkoordiniert nebeneinander existierenden Einrichtungen etabliert und ausdifferenziert hat und dass es daher notwendig sei, diesen Übergangssektor so neu zu ordnen, dass die in ihm erworbenen Kompetenzen für die Jugendlichen als Bausteine für eine weitere Bildungskarriere dienen können (Bericht Bildung in Deutschland, 2006 im Auftrag der KMK erstellt vom Konsortium Bildungsberichterstattung, S. 100)? Welche Konsequenzen leitet die Landesregierung hieraus ab?

An einer Neuordnung wird derzeit gearbeitet. Die Möglichkeit der Anrechnung erworbener Bausteine soll im Zuge der Neuordnung Berücksichtigung finden.

Qualitätsentwicklung in der beruflichen Bildung in Thüringen

1. Welche Veränderungen ergeben sich für die berufliche Bildung in Thüringen im Zusammenhang mit der verstärkten Europäischen Zusammenarbeit in der Berufsbildung (Kommunique von Maastricht 2004) im Hinblick auf die Entwicklung eines Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR), des davon abgeleiteten Nationalen Qualifikationsrahmens (NQF) sowie der Schaffung eines Europäischen Anrechnungssystems für die Berufsbildung (EQVET)? Berufsbildungspolitik soll überall in Europa dazu dienen, beschäftigungswirksame Qualifizierung zu fördern und die permanente Weiterbildungsbereitschaft zu erhöhen. Ziel ist die Umsetzung der zwei Oberziele der Lissabon-Strategie der Europäischen Kommission für mehr und nachhaltiges Wachstum sowie für die Schaffung von mehr und qualitativ besseren Arbeitsplätzen. Hierzu hat die Europäische Kommission die Entwicklung eines Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) als auch eines Europäischen Leistungspunktesystems (ECVET) initiiert. Die Mitgliedsstaaten sind angehalten, eigene, nationale Qualifikationsrahmen (NQF) und modulare Bildungsabschnitte zu definieren.

Die internationale Transparenz und Vergleichbarkeit von Qualifikationen und Kompetenzen innerhalb des gesamten Bildungssystems soll durch den Europäischen Qualifikationsrahmen (EQF) erfolgen. Der Europäische Qualifikationsrahmen bildet das Dach, unter dem ein daraus zu entwickelnder Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR) die Spezifikationen des deutschen Bildungssystems berücksichtigen soll. In der Diskussion über den Entwurf eines Europäischen (EQR) und zur Entwicklung eines Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) besteht in Deutschland ein breiter Konsens darüber, Bildung im Sinne des Lebensbegleitenden Lernens und der Beschäftigungsfähigkeit der Bürger unter den Makrozielen Transparenz, Durchlässigkeit und Kompetenzorientierung von Qualifikationen zu gestalten. Angestrebt wird dabei ein bildungsbereichsübergreifender und europäisch anschlussfähiger DQR, der sich in seiner Zielsetzung nicht auf die Abbildung von Wissen und Bildungsabschlüssen beschränkt, sondern an Kompetenzen und beruflicher Handlungsfähigkeit ausgerichtet ist.