Subvention

Bemerkungen des Rechnungshofs Stellungnahme der Landesregierung wesentliche Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle und Entscheidung im Rahmen der Haushaltsberatungen ermöglicht wird.

Bezüglich der IT-gestützten Installierung des empfohlenen Fördermittelcontrollings weist der Rechnungshof nochmals auf die von ihm im Jahre 2004 bereits dringend empfohlene Einrichtung einer Fördermitteldatenbank hin17, die die sachlich-technische Grundlage des Fördermittelcontrollings bilden sollte.

Des Weiteren wird empfohlen, auch der künftigen Subventionsberichterstattung die vom Rechnungshof zum Fördermittelcontrolling vorgeschlagenen standardisierten Berichtselemente zugrunde zu legen.

Die sachgerechte und methodisch korrekte Durchführung der Zielerreichungskontrolle als Kontroll- und Steuerungsinstrument setzt voraus, dass die personellen Voraussetzungen bezüglich Anzahl und Qualifikation gegeben sind. Daher ist die Fortbildung zum Themenbereich Erfolgs- bzw. Zielerreichungskontrolle und Fördermittelcontrolling durch entsprechende Angebote der zentralen Fortbildungseinrichtungen des Freistaates zu verstärken.

Es ist sicherzustellen, dass künftig in den Richtlinien der Fördermaßnahmen die Ziele explizit genannt bzw. beschrieben werden.

Zur Prüfungsmitteilung bzw. zum Entwurf dieses Bemerkungsbeitrags haben die Ressorts im Wesentlichen mitgeteilt, dass sie die Feststellungen des Rechnungshofs zur Kenntnis nehmen und grundsätzlich positiv bewerten. Die Empfehlungen zur weiteren Optimierung der Zielerreichungskontrollen sind generell begrüßt worden und sollen ­ soweit möglich und zweckdienlich ­ bei zukünftigen Projekten beachtet werden.

Das für den Gesamthaushalt zuständige Thüringer Finanzministerium hat darüber hinaus den Rechnungshof ausdrücklich darin unterstützt, dass die erforderlichen Zielbeschreibungen und Zielerreichungskontrollen regelmäßig flächendeckend und methodischfachlich angemessen durchgeführt werden müssen. Insbesondere die Ausführungen zu einem Fördermittelcontrolling entsprächen den Intentionen des Ministeriums. Eine entsprechende Controllingregelung sei derzeit in der Abstimmung zwischen den Ressorts und solle in den Verwaltungsvorschriften zu § 23 und § 44 verankert werden.

Der Rechnungshof begrüßt die Auffassung des TFM sowie der meisten anderen Ressorts hinsichtlich der Notwendigkeit, auf der Grundlage entsprechend nachprüfbar formulierter Zielbeschreibungen regelmäßig und flächendeckend methodisch-fachlich angemessene Zielerreichungskontrollen durchzuführen. Ebenso begrüßt er ausdrücklich die im Jahr 2006 begonnene Entwicklung, eine Controllingregelung für die gesamten Fördermaßnahmen des Landes in der Landeshaushaltsordnung zu verankern. Im Ergebnis sollte diese Regelung zu einem einheitlich strukturierten und ITgestützten Fördermittelcontrolling führen, dessen Daten (systematischen) Eingang in die Abläufe zur Steuerung und Kontrolle der Fördermaßnahmen finden. Außerdem kann das Fördermittelcontrolling neben der beabsichtigten ressortinternen Steuerungsunterstützungsfunktion auch eine Informationsfunktion für Parlament und Finanzkontrolle erfüllen.

Bezüglich der Nutzung von Indikatoren zur Zielerreichungskontrolle wiesen einzelne Ministerien in Ihrer Stellungnahme darauf hin, dies im Einzelfall zu prüfen. Der Rechnungshof widersetzt sich durchaus nicht einer gewissen Flexibilität hinsichtlich der Verwendung von Indikatoren zur Dokumentation der Zielerreichung bzw. des Erfolgs einer Maßnahme. Diese Flexibilität kann sich jedoch aus seiner Sicht nicht auf das Ob, sondern nur auf das Wie der Verwendung von Erfolgsindikatoren beziehen.

Abschließend weist der Rechnungshof darauf hin, dass er bereits in früheren Prüfungsverfahren teilweise erhebliche Mängel bei der Zielerreichungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle (Erfolgskontrolle) festgestellt hat. In den Stellungnahmen der Ministerien, z. B. zur Prüfung Erfolgskontrolle finanzwirksamer Maßnahmen, war zwar

Thüringer Rechnungshof, Jahresbericht 2004, S. 124 unter www.rechnungshof.thueringen.de

Vgl. Thüringer Rechnungshof, Jahresbericht 2004, S. 117 f.

Bemerkungen des Rechnungshofs Stellungnahme der Landesregierung eine sehr deutliche Bereitschaft zur Weiterentwicklung und Durchführung dieser Kontrollverfahren zu verzeichnen. Trotz einiger Fortschritte haben die Ergebnisse dieser erneuten Prüfung jedoch gezeigt, dass noch nicht alle damaligen Zusagen der Ressorts realisiert wurden. Vor allem ist es aus Sicht des Rechnungshofs bisher nicht nachweislich gelungen, die Ergebnisse durchgeführter Zielerreichungs,- Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrollen bei der Veranschlagung und Ausgabe von Haushaltsmitteln systematisch zu integrieren und zu berücksichtigen. Auch die angemahnte Entwicklung eines ressortübergreifenden IT-Verfahrens zur effektiven und effizienten Steuerung der Fördermittel ist nach wie vor nicht in Angriff genommen worden.

Der Rechnungshof wird daher die weiteren Aktivitäten der Landesregierung zur effizienten und effektiven Steuerung und Kontrolle der Fördermittel mit Hilfe von Zielerreichungskontrollen, umfassender Erfolgskontrollen sowie eines IT-gestützten Fördermittelcontrollings auf der Grundlage einer IT-gestützten Fördermitteldatenbank weiter aufmerksam verfolgen.

BEMERKUNGEN ZUM EINZELPLAN 03

7 Abschleppen und Sicherstellen von Fahrzeugen durch die Polizei (Kapitel 03 14) Rahmenverträge über das Abschleppen von polizeilich sicherzustellenden Fahrzeugen wurden mehrfach unter Missachtung vergaberechtlicher Vorschriften geschlossen.

Das Ministerium hat den ihm bekannten Mängeln bislang nicht entgegengewirkt.

Die Polizei kann Fahrzeuge zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr sicherstellen. Mit dem Abschleppen dieser Fahrzeuge werden von der Polizei regelmäßig private Unternehmen beauftragt. Die Polizeidirektionen haben mit geeigneten und zuverlässigen Unternehmen hierzu Rahmenverträge abzuschließen. Das Vorgehen im Einzelnen regelt eine Verwaltungsvorschrift des Thüringer Innenministeriums.

Bereits im Mai 2003 hatte das Innenministerium dem Rechnungshof im Nachgang zu einem früheren Prüfungsverfahren mitgeteilt, dass es wegen der aufgetretenen Kritik an der Ausschreibungspraxis der Polizeidirektionen beabsichtige, alle bestehenden Rahmenverträge zu kündigen und die Verfahrensweise bei der Vergabe von Abschleppaufträgen neu zu regeln.

Die Staatlichen Rechnungsprüfungsstellen Gera und Suhl haben in den Jahren 2004 und 2005 im Auftrag des Rechnungshofs die Umsetzung der genannten einschlägigen Verwaltungsvorschrift in den Polizeidirektionen geprüft.

Die Prüfung ergab diverse Mängel bei der Vergabe der Rahmenverträge.

So fehlten Eingangsvermerke auf Angeboten teilweise gänzlich; Niederschriften über Angebotseröffnungen waren wiederholt mangelhaft. Die Gründe, die zur Vergabeentscheidung geführt haben, waren mehrfach nicht ausreichend dokumentiert worden. Auch hatte nicht immer der günstigste Bieter den Zuschlag erhalten.

Der Rechnungshof forderte das Innenministerium auf, künftig beim Abschluss der Rahmenverträge eine korrekte Handhabung des Vergaberechts zu gewährleisten.

Das Innenministerium hat in seiner Stellungnahme zur Prüfungsmitteilung der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle Gera erneut geantwortet, es beabsichtige, alle bestehenden Rahmenverträge zu kündigen und neu auszuschreiben; dies solle nunmehr ­ bis zum 31. Dezember 2005 ­ geschehen. Die geltende Verwaltungsvorschrift werde ebenfalls bis zum genannten Zeitpunkt aktualisiert.

Auf eine Nachfrage des Rechnungshofs im Jahr 2006 erklärte das Ministerium, die Überarbeitung der Verwaltungsvorschrift sei von der Entscheidung der Hausleitung zu OPTOPOL und der abschließenzu Tz. 7

Den Empfehlungen des TRH wird entsprochen. Die Kündigung der Rahmenverträge wird unter Beachtung der Kündigungsfristen erfolgen.

Vgl. Thüringer Rechnungshof, Jahresbericht 2004, S. 124 f.

Verwaltungsvorschrift des Thüringer Innenministeriums Abschleppen und Sicherstellen von Fahrzeugen durch die Polizei vom 19. Februar 2001

11/2001). Bemerkungen des Rechnungshofs Stellungnahme der Landesregierung den Entscheidung des Thüringer Landtags abhängig.

In seiner Stellungnahme zum Bemerkungsbeitrag hat das Innenministerium nunmehr mitgeteilt, dass es ­ entgegen seiner ursprünglichen Absicht ­ nach intensiver Prüfung davon Abstand genommen habe, die Verfahrensweise bei der Vergabe von Abschleppaufträgen grundsätzlich neu zu regeln. Eine Änderung der Verwaltungsvorschrift erübrige sich damit.

Die bestehenden Rahmenverträge würden zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt und neu ausgeschrieben. Dabei würde im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht die Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften sichergestellt werden.

Der Rechnungshof nimmt die Entscheidung des Innenministeriums, die Verfahrensweise bei der Vergabe von Abschleppaufträgen und die entsprechende Verwaltungsvorschrift nicht zu ändern, zur Kenntnis. Er besteht jedoch darauf, dass nunmehr ­ nach einem Zeitraum von mehr als 4 Jahren ­ die bestehenden Rahmenverträge unverzüglich gekündigt und neu ausgeschrieben werden.

8 Bau und Ausstattung einer Station für einen Rettungstransporthubschrauber (Kapitel 03 18)

Bei der Förderung des Neubaus einer Station für einen Rettungstransporthubschrauber sind dem Land durch die unterlassene kritische Prüfung der Angemessenheit des Raumprogramms vermeidbare Ausgaben entstanden.

Außerdem sind durch Fehler im Bewilligungsverfahren zunächst rund 250.000 zu viel Fördermittel ausgereicht worden.

Das Land ist Aufgabenträger der Luftrettung. Hierfür werden in Thüringen an 3 Standorten Rettungstransporthubschrauber (RTH) vorgehalten. Der Rechnungshof hat im Jahr 2006 an einem der Standorte den Neubau einer in den Jahren 2004/2005 errichteten RTH-Station geprüft. Das Land hat diesen Neubau vollständig gefördert. Die dem Zuwendungsempfänger bewilligte Fördersumme betrug rund 1,6 Mio.. Der Zuwendungsempfänger vermietet die Station an einen Betreiber.

Die RTH-Station besteht aus einem Hangar, einer Tankanlage und einem Funktionsgebäude. Der zentrale Raum des Funktionsgebäudes ist ein 5 Meter hoher und über eine Breite von 4 Metern raumhoch verglaster Aufenthalts- und Schulungsbereich mit einer Fläche von rund 80 m. Er ist mit einer Sitzgarnitur, einem der dortigen Dekoration dienenden großen Sonnenschirm, einem Besprechungstisch mit 12 Sitzplätzen und verschiedener Unterhaltungselektronik eingerichtet.

An den Aufenthalts- und Schulungsbereich an einer Seite angelagert sind 4 Appartements mit Nasszellen ­ ausgestattet mit Schreibtisch und teilweise 2 Schlafgelegenheiten. Auf der anderen Seite befinden sich ein großzügiger Büroraum, eine Küche, die Toilettenanlage und ein Raum für Haustechnik.

In der Station halten sich täglich ein Pilot, ein Notarzt und ein Rettungsassistent in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang einsatzbereit.

Der Rechnungshof hat zunächst beanstandet, dass bei der Förderung die Vorsteuerabzugsberechtigung des Zuwendungsempfängers für das betreffende Vorhaben nicht beachtet und bereits aus diesem Grunde mehr als 200.000 zu viel an Fördermitteln gewährt worden waren.

Darüber hinaus hat der Rechnungshof eine Doppelförderung der Architektenleistung für die Errichtung der Station in Höhe von 47.000 beanstandet.

Der Rechnungshof hat weiterhin bemängelt, dass die zuständige oberste Landesbehörde Raumprogramm und Ausstattung der RTH-Station nicht ausreichend kritisch geprüft hatte. So konnte dem Rechnungshof u. a. nicht die Notwendigkeit eines ­ als großzügige Empfangshalle dienenden ­ Aufenthalts- und Schulungsbereiches dargelegt werden.

Das Innenministerium hat in seiner Stellungnahme zur Prüfungsmitteilung ausgeführt, bei der Doppelförderung in Höhe von 47.000 habe es sich offensichtlich um ein Versehen gehandelt. zu Tz. 8

Die notwendigen baufachlichen Prüfungen wurden bei der Planung der Baumaßnahme mit dem zuständigen Staatsbauamt durchgeführt. Dieses führte zu Einsparungen bei den Baukosten von 130.000.

Es ist aus Sicht der Landesregierung nicht sachgerecht, die Ausstattung einer Luftrettungsstation mit einer bodengebundenen Rettungswache zu vergleichen.