Kreditinstitut

Insofern unterscheidet sich die nicht von anderen Kartensystemen.

4.4

4.4.1

Infrastruktur

An den Daten- und Geldflüssen einer Zahlung mit der sind folgende Einrichtungen beteiligt:

- Händlerbank, die dem Händler seine Chipkarte, die Händlerkarte, ausstellt

- Kundenbank, die den Kundinnen und Kunden entweder eine kontogebundene also eine ec-Karte oder Bankkundenkarte mit oder eine kontoungebundene eine sog. Weiße Karte, aushändigt

- Ladezentrale

- Händlerevidenzzentrale (HEZ)

- Börsen- oder Kartenevidenzzentrale (KEZ)

- Verrechnungsbanken

Es gibt derzeit in der Bundesrepublik für die Sparkassen, die Volks- und Raiffeisenbanken, die öffentlichen Banken und die Privatbanken je eine Händler- und eine Börsenevidenzzentrale. Da aus praktischen Gründen eine Institution die prinzipiell trennbaren Funktionen Händler- und Börsenevidenzzentrale ausführt, spricht man auch von vier Evidenzzentralen. Für die Sparkassenorganisation ist dies die BWS (Buchungszentrale der westfälisch-lippischen Sparkassen) in Münster.

4.4.2

Abläufe

Die folgende Beschreibung beschränkt sich auf die direkt mit einer Zahlung verbundenen Abläufe. Unberücksichtigt bleiben die Datenflüsse für Gebühren- und Entgeltabrechnungen, die zwischen den Kreditinstituten und zu anderen Stellen stattfinden.

4.4.2.1

Vorbereitung

Die Kreditwirtschaft hat die Organisation zur mit den oben genannten Institutionen aufgebaut. Die einzelnen Kreditinstitute bereiten sich auf Zahlungsflüsse vor, indem sie je Verfallsjahr der Karten ein Börsenverrechnungskonto (BVK) einrichten. Aus diesem Sammelkonto werden später die Zahlungen an die Händler über Verrechnungskonten vorgenommen.

4.4.2.2

Händlerinnen und Händler Entschließt sich ein Händler, an dem Verfahren teilzunehmen, muss er mit einem Kreditinstitut seiner Wahl einen entsprechenden Vertrag schließen. Daraufhin erhält er eine oder mehrere Händlerkarten von seinem Kreditinstitut. Diese Händlerkarten werden, zumindest in der Sparkassenorganisation, von seinem Kreditinstitut mit einer Anwendung bei dem eigenen Rechenzentrum erstellt. Der Händlerevidenzzentrale ist zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt, dass die Händlerkarten existieren.

In dem Vertrag verpflichtet sich der Händler, nur Händlerterminals und Kartenlesegeräte einzusetzen, die den Vorgaben der Kreditwirtschaft entsprechen.

4.4.2.3

Kundin und Kunde

Ein Kunde, der die nutzen möchte, hat die Wahl zwischen einer Kombination der Geldkartenfunktion mit Bankkundenkarte bzw. ec-Karte oder, soweit sein Kreditinstitut dies anbietet, einer kontounabhängigen der sogenannten Weißen Karte.

Die Weiße Karte erhält er von einem Kreditinstitut gegen ein Pfand oder einen Geldbetrag. Das Kreditinstitut muss nicht wissen, wer die Kundin oder der Kunde ist.

4.4.2.4

Laden der Der Kunde kann von jedem Ladeterminal aus einen Geldbetrag von seinem Konto auf die kontogebundene Karte laden; je nach Kreditinstitut können aber Entgelte anfallen. Da sein Konto belastet wird, muss er seine PIN eingeben. Erst nachdem die PIN geprüft wurde, erfolgt eine Belastung seines Kontos und die Karte wird geladen.

Bei einer Weißen Karte geht der Kunde an den Bargeldschalter des Kreditinstituts und zahlt dort den gewünschten Betrag ein. Das Laden des Betrages nimmt dann das Schalterpersonal vor. In diesem Fall wird statt des Kundenkontos ein speziell zu diesem Zweck beim Kreditinstitut eingerichtetes Konto belastet.

Mit der Gutschrift auf die Karte ist eine Buchung vom Kundenkonto, bzw. dem Konto für Einzahlungen, auf das Börsenverrechnungskonto (BVK) des Kreditinstituts verbunden.