Neu- bzw. Ausbau von Landesstraßen

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Planungsverfahren zum Neu- bzw. Ausbau von Landesstraßen werden für den Bereich Nordthüringen zurzeit bearbeitet und welchen Planungsstand haben diese Projekte momentan?

2. Welche Planungsverfahren zum Neu- bzw. Ausbau von Bundesstraßen werden für den Bereich Nordthüringen zurzeit bearbeitet und welchen Planungsstand haben diese Projekte momentan?

3. Welche Planfeststellungsverfahren für Bundes- und Landesstraßen in Nordthüringen werden voraussichtlich im Laufe des Jahres 2008 zum Abschluss gebracht?

4. Welche Planfeststellungsverfahren für Bundes- und Landesstraßen in Nordthüringen sind bereits abgeschlossen, ohne dass mit dem Bau inzwischen begonnen wurde?

5. Welche Neubauprojekte für Bundes- und Landesstraßen sind zurzeit in Nordthüringen im Bau und wann ist mit deren Fertigstellung zu rechnen?

6. Ist für den Abschnitt der B 247 zwischen Bad Langensalza und Mühlhausen künftig ein vierspuriger Ausbau vorgesehen?

7. Wann ist der Baubeginn der Ortsumfahrung Mühlhausen (B 247) geplant?

8. Wann ist der Baubeginn der Ortsumfahrung Nordhausen (B 4) geplant?

9. Hat der Bund für das Planungsverfahren der Ortsumfahrung Nordhausen (B 4) eine besondere Priorität gesetzt?

10.Wann ist der Baubeginn des Neubaus der B 4 im Bereich der Sundhäuser Berge geplant?

11. Welchen Planungsstand haben die Ortsumfahrungen der B 4 von Straußfurt und Gebesee?

Das Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 27. März 2008 wie folgt beantwortet:

4. April 2008

Zu 1.: Durch die Straßenbauverwaltung werden derzeit folgende Baumaßnahmen an Landesstraßen in Nordthüringen mit nachstehenden Planungsständen vorbereitet:

- L 1005/L 1006, Kreuzungsausbau in Heiligenstadt (Planfeststellungsverfahren)

- L 1007, Ausbau von Landesgrenze Hessen/Thüringen bis Geismar (Planfeststellungsverfahren)

- L 1011, von Lipprechterode bis Großbodungen (Planfeststellungsverfahren)

- L 1011, Ausbau in Holungen (Baurecht)

- L 1014, Verlegung bei Haynrode (Voruntersuchung)

- L 1015, Autobahnzubringer bei Gernrode und Niederorschel (Baurecht)

- L 1015, Verlegung bei Dachrieden (Voruntersuchung)

- L 1016, Oberdorla­Niederdorla, Bau von zwei Kreisverkehrsplätzen (Entwurfsplanung)

- L 1027, Ortsumgehung Döllstedt (Voruntersuchung)

- L 1034, Verlegung und Knoten mit Kreisstraße K 13 bei Mörbach (Planfeststellungsverfahren)

- L 1035, Ausbau in Obergebra (Plangenehmigungsverfahren)

- L 1039, Ausbau in Gudersleben, technische Entwurfsplanung abgeschlossen

- L 1042, Ausbau Kreuzung mit L 2103 bei Mülverstedt (Entwurfsplanung)

- L 1074, Autobahnzubringer Heiligenstadt (Vorbereitung Planfeststellungsverfahren)

- L 1172, Autobahnzubringer Ortsumgehung Schönfeld und Ringleben (Voruntersuchung)

- L 1172, Ortsumgehung Bad Frankenhausen (Voruntersuchung)

- L 1172, Ortsumgehung Artern (2. Abschnitt im Bau; Baurecht für 3. Abschnitt)

- L 1037, Woffleben­Ellrich, Verlegung, Radwegebau und 2 Bahnübergangsbeseitigungen (Entwurfsplanung)

- L 1035, Bleicherode­Bleicherode-Ost, Kreuzungsausbau (Vorbereitung Planfeststellungsverfahren)

- L 2079, Görsbach­Auleben, Verlegung mit Brückenneubau (Entwurfsplanung)

- L 2287; Ortsumgehung Heldrungen (Ausschreibung)

Zu 2.: Durch die Straßenbauverwaltung werden derzeit folgende Baumaßnahmen an Bundesstraßen in Nordthüringen mit nachstehenden Planungsständen vorbereitet:

- B 4, Ausbau im Bereich der Sundhäuser Berge (Entwurfsplanung)

- B 4/B 243 Knotenausbau in Nordhausen bis Anschlussstelle Werther der BAB A 38 (Entwurfsplanung)

- B 4, Ortsumgehung Nordhausen und Niedersachswerfen (Erarbeitung Linienplanung)

- B 4, Ortsumgehung Ilfeld (Linienuntersuchung)

- B 4, Ausbau der südlichen Ortseinfahrt in Ilfeld (Voruntersuchung)

- B 4/B 81, Netzkater, grundhafter Ausbau im Knotenbereich mit Brückenneubau und Kreisverkehrsplatz (Entwurfsplanung)

- B 176n/L 1042, Ausbau in Bad Langensalza, Tonnaer Straße (Entwurfsplanung)

- B 243n, von BAB A 38 bis Großwechsungen (Baurecht)

- B 243, Ausbau von Großwechsungen bis Haferungen (Entwurfsplanung)

- B 243, Ortsumgehung Mackenrode (Vorbereitung Planfeststellungsverfahren)

- B 247, Ortsumgehung Großengottern und Verlegung bei Schönstedt (Entwurfsplanung)

- B 247, Ortsumgehung Mühlhausen einschließlich Umgehung von Höngeda (Planfeststellungsverfahren)

- B 247, Ortsumgehung Kallmerode (Planfeststellungsverfahren)

- B 247, Ortsumgehung Worbis und Wintzingerode (Planfeststellungsverfahren)

- B 247, Ortsumgehung Ferna und Teistungen (Entwurfsplanung)

- B 249, Ortsumgehung Grabe und Körner (Entwurfsplanung)

- B 249, Bahnübergangsbeseitigung Wagenstädter Knoten in Mühlhausen (Planfeststellungsverfahren)

Zu 3.: Die Dauer von Planfeststellungsverfahren kann nicht sicher vorhergesagt werden, da es auf Grund von Einwendungen noch zu Planänderungen oder zusätzlichen Untersuchungen kommen kann, die weitere Zeit in Anspruch nehmen.

Folgende Planfeststellungsverfahren für Straßenbauvorhaben in Nordthüringen sollen aus jetziger Sicht im Jahr 2008 abgeschlossen werden:

- B 247, Ortsumgehung Worbis­Wintzingerode

- L 1005/L 1006, Knotenausbau in Heiligenstadt

Zu 4.: Für folgende Vorhaben in Nordthüringen konnte der Bau noch nicht begonnen werden, obwohl Baurecht vorhanden ist:

- B 80, Ausbau von Arenshausen bis Abzweig Rustefelde

- B 243n, von BAB A 38 bis Großwechsungen

- L 1034 Bahnübergang Wipperdorf

- L 1034, Knotenausbau Rüxleber Zoll

Zu 5.: Folgende Straßenneubauprojekte sind in Nordthüringen derzeit im Bau befindlich:

- B 4, Ortsumgehung Sondershausen, Bauende voraussichtlich Ende 2008

- B 247/B 84, Ortsumgehung Bad Langensalza, Bauende voraussichtlich Ende 2008/Anfang 2009

- L 1172, 2. Bauabschnitt der Ortsumgehung Artern, Bauende voraussichtlich Sommer 2008

Zu 6.: Ja, aufgrund der prognostizierten Verkehrsstärke mit einem Anteil von zwölf Prozent Schwerverkehr ist eine zweistreifige Straße nicht mehr leistungsfähig.

Zu 7.: Im Januar dieses Jahres wurde das Planfeststellungsverfahren für diese Ortsumgehung eingeleitet. Die Dauer dieses zur Erlangung des Baurechts zwingend erforderlichen Verfahrens kann nicht genau vorhergesagt werden, da nicht bekannt ist, ob auf Grund von Einwendungen noch Planänderungen oder zusätzliche Untersuchungen erforderlich werden. Bisher durchgeführte Verfahren für ähnliche Projekte haben einen Zeitraum von anderthalb bis zwei Jahren in Anspruch genommen. Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss können ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Insofern wären Aussagen zu einem möglichen Baubeginn rein spekulativ.

Zu 8.: Mit Hinweis auf den in der Antwort zu Frage 2 dargelegten Stand des Planfeststellungsverfahrens ist keine Aussage zum Baubeginn möglich.

Zu 9.: Ja. Die Ortsumgehung für Nordhausen ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als vordringlich eingeordnet. Zum Stand des Planungsverfahrens wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

Zu 10.: Ausgehend von dem in der Antwort zu Frage 2 genannten Planungsstand ist vorgesehen, für den Ausbau der Sundhäuser Berge voraussichtlich im Jahr 2009 ein Planfeststellungsverfahren einzuleiten. Darüber hinausgehende zeitliche Aussagen sind zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich.

Zu 11.: Derzeit werden auf Basis des raumgeordneten Korridors Linienvorschläge für beide Umgehungen erarbeitet.