Arbeitsamt

Nach den Ausführungen des Verfassungsgerichtshofs verletzt die in § 4 angeordnete Auflösung und Einbeziehung von Rüdersdorf in die Neubildung der Gemeinde Kraftsdorf das Recht der Gemeinde auf kommunale Selbstverwaltung, weil weder aus den Unterlagen des Gesetzgebungsverfahrens noch aus sonstigen Überlegungen hinreichend gewichtige Gründe des öffentlichen Wohls erkennbar seien, die für die gesetzliche Lösung an Stelle der von der Gemeinde einer erfüllenden Gemeinde sprechen.

Ziel dieses Gesetzes ist es, zu erfüllen und unter Beachtung seiner Rechtsauffassung die Gemeinde Rüdersdorf im Landkreis Greiz erneut und abschließend zuzuordnen.

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu § 1 (Gemeinde Rüdersdorf): Rüdersdorf hat 1 047 Einwohner (Stand: 31. Dezember 2000). Das Gebiet der Gemeinde erstreckt sich über eine Fläche von 1 137 Hektar und besteht aus den Ortsteilen Rüdersdorf (810 Einwohner) und Grüna (237 Einwohner).

An Rüdersdorf grenzen im Süden die Ortsteile Kraftsdorf (etwa 1 650 Einwohner) und Niederndorf (etwa 480 Einwohner) der Gemeinde Kraftsdorf. Im Osten grenzt die Gemeinde Rüdersdorf an den Ortsteil Töppeln (etwa 1 240 Einwohner) der Gemeinde Kraftsdorf an sowie an die Gemeinde Hartmannsdorf (432 Einwohner), für die die Stadt Bad Köstritz die Aufgaben einer erfüllenden Gemeinde gemäß § 51 wahrnimmt. Im Norden wird Rüdersdorf begrenzt durch die Stadt Bad Köstritz (3 922 Einwohner). Westlich von Rüdersdorf befindet sich die Kreisgrenze zum Saale-Holzland-Kreis.

Die Gemeinde Kraftsdorf, der Rüdersdorf derzeit noch als Ortsteil angehört, hat 3 382 Einwohner ohne Rüdersdorf und 4 429 Einwohner mit Rüdersdorf.

Die Gemeinde hat insgesamt 10 Ortsteile, der Verwaltungssitz befindet sich in Kraftsdorf.

Die Stadt Bad Köstritz hat 3 922 Einwohner. Sie ist außer für Hartmannsdorf auch für die Gemeinde Caaschwitz (676 Einwohner) als erfüllende Gemeinde gemäß § 51 tätig.

Mit den angrenzenden Gemeinden und Ortsteilen verbinden Rüdersdorf Beziehungen verbinden Rüdersdorf inbesondere mit den Ortsteilen der Gemeinde Kraftsdorf.

Historische Gemeinsamkeiten können für Rüdersdorf und Kraftsdorf mit seinen Ortsteilen weit in die Vergangenheit hinein zurück verfolgt werden. Diese drückte sich später auch durch zu DDR-Zeiten aus, als die Gemeinden Rüdersdorf, Kraftsdorf, Niederndorf und Töppeln im Gemeindeverband Kraftsdorf zusammenarbeiteten.

Nach der deutschen Wiedervereinigung bildeten Rüdersdorf, die ehemaligen Gemeinden Niederndorf, Töppeln (jetzt Ortsteile der Gemeinde Kraftsdorf) und die Gemeinde Hartmannsdorf von Juni 1992 bis März 1996 Erlbach-Stübnitztal. Seit dem 1. Januar 1997 gehört Rüdersdorf der durch § 4 neu gebildeten Gemeinde Kraftsdorf an.

Rüdersdorf ist in gemeinsame Verwaltungsstrukturen mit Kraftsdorf einbezogen, die teilweise bereits seit langer Zeit bestehen. So bildet die Gemeinde Kraftsdorf einen eigenen Standesamtsbezirk, zu dem alle derzeitigen Ortsteile der Gemeinde gehören. Die Personenstandsbücher von Rüdersdorf wurden am 10. November 1965 abgeschlossen; seit diesem Zeitpunkt ist das Standesamt Kraftsdorf für Rüdersdorf zuständig. Im Zuge der Urkundenstelle im Landratsamt Greiz wurden ab dem 18. Februar 1999 alle Personenstands8 bücher an das Standesamt Kraftsdorf übergeben. Die Gemeinde Kraftsdorf ist auch Pass- und Meldebehörde für Rüdersdorf.

Die Grundschule für die gesamte Gemeinde Kraftsdorf einschließlich Rüdersdorf befindet sich im Ortsteil Töppeln, die gemeinsame Regelschule im Ortsteil Harpersdorf der Gemeinde Kraftsdorf. Auch diese gemeinsamen Schulstrukturen bestehen bereits seit den sechziger beziehungsweise siebziger Jahren. Das Gymnasium befindet sich in Gera.

Die Gemeinde Kraftsdorf ist Trägerin von vier Kindertagesstätten. Die Tagesstätte in Rüdersdorf mit einer Betreuungskapazität von 43 Kindern von ein bis zehn Jahren wurde mit Fördermitteln des Landes und eigenen Haushaltsmitteln der Gemeinde Kraftsdorf komplex modernisiert. Die Wiedereinweihung findet im März 2001 statt.

Auch die Feuerwehren der Orte, die jetzt die Gemeinde Kraftsdorf bilden, können auf eine sehr lange Tradition (seit Anfang des 20. Jahrhunderts) in einem zurückblicken. Mit Bildung der Einheitsgemeinde Kraftsdorf durch § 4 entstand daraus die Freiwillige Feuerwehr Kraftsdorf mit sieben Ortsteilfeuerwehren, eine davon in Rüdersdorf. Die Jugendlichen der Ortsfeuerwehr Rüdersdorf sind in die Jugendfeuerwehr Mühlsdorf/Töppeln (OT von Kraftsdorf) integriert.

Darüber hinaus gibt in denen sich Bürger von Rüdersdorf und Kraftsdorf gemeinsam engagieren.Als Beispiele seien genannt die Fußballmannschaft der B-Junioren, der Verein der Rassekaninchen- und Geflügelzüchter, die Ortsgruppe des Bauernverbandes, der Kirchenbauverein Tümmelsbergkapelle. In den Jahren 1997 bis 1999 sanierte die Gemeinde Kraftsdorf überwiegend aus eigenen Mitteln (128 000 Deutsche Mark) das Gemeinschaftsgebäude auf dem Sportplatz Rüdersdorf.

Die Kirchgemeinden in Kraftsdorf und in Rüdersdorf übernahmen bis zum Jahresende 2000 gegenseitige Vakanzverwaltungen. Seit März 2001 sind wieder beide Kirchgemeinden ohne Pfarrer. Gegenwärtig wird durch die zuständige Superintendentur für die Besetzung einer gemeinsamen Pfarrstelle für beide Kirchspiele vorbereitet.

Die Wasserver- für Rüdersdorf und Kraftsdorf erfolgt über den Zweckverband Mittleres Elstertal. Beide Orte sind Mitglied im Abfallwirtschaftszweckverband Ostthüringen. Gleiche Zuständigkeiten gibt es auch bezüglich des Arbeitsamtes, Katasteramtes, Amtsgerichtsbezirks und Grundbuchamtes und der Polizeiinspektion. Diese überregionalen Behörden sind darüber hinaus unter anderem auch für die Stadt Bad Köstritz zuständig.

Die Haushaltssituation der Gemeinde Kraftsdorf ist als gut zu bezeichnen. Es werden regelmäßig freie Finanzspitzen erwirtschaftet, die dauernde Leistungsfähigkeit ist gesichert. Nach Einschätzung der Kommunalaufsicht des Landratsamtes hat Kraftsdorf eine geordnete Haushaltsführung aufzuweisen, in der alle Ortsteile im Rahmen der gemeindlichen Investitionen berücksichtigt werden. So werden für alle Ortsteile regelmäßig Anträge als Förderschwerpunkte im Rahmen der Dorferneuerung gestellt. Auch in Rüdersdorf ist ein hohes Maß an Investitionen zu verzeichnen, wodurch erhebliche Verbesserungen an Straßen, Wegen, Gebäuden und Plätzen dieses Ortes erreicht werden konnten. Das Investitionsvolumen in der Ortschaft Rüdersdorf betrug vom 1. Januar 1997 bis zum 30. Juni 2000 4 151 800 Deutsche Mark. Die Finanzierung dieser Summe erfolgte über 1 305 500 Deutsche Mark aus Rücklagen der ehemaligen Gemeinde Rüdersdorf, 2 033 700 Deutsche Mark aus Zuweisungen, Zuschüssen und Fördermitteln sowie 812 600 Deutsche Mark, die aus dem Vermögenshaushalt der übrigen Gemeinde Kraftsdorf bereitgestellt wurden, um die vom Ortschaftsrat Rüdersdorf beabsichtigten Sanierungsmaßnahmen realisieren zu können.

Die Wohlverhaltensklausel des Urteils des Verfassungsgerichtshofs, nach der die Gemeinde Kraftsdorf keine Entscheidungen treffen sollte, die geeignet wären, Rüdersdorf nicht wieder gutzumachende Nachteile zu bringen, wurde nach Auskunft der Kommunalaufsicht in vollem Umfang befolgt. Die Ortschaftsvertretung von Rüdersdorf bestätigte dies ebenfalls, insbesondere hinsichtlich der Sachthemen und der Baumaßnahmen.

Rüdersdorf ist sowohl mit den Ortsteilen der Gemeinde Kraftsdorf als auch mit Bad Köstritz durch Kreisstraßen (Nummer 31 und 32) und Ortsverbindungsstraßen verbunden. Zwischen Rüdersdorf und den Ortsteilen der Gemeinde Kraftsdorf unter- und überqueren mehrfach die Bundesautobahn 4.

Etwa einen Kilometer vom Ortsausgang Rüdersdorf entfernt befindet sich die Anschlussstelle Rüdersdorf der Autobahn 4. Diese Anschlussstelle befindet sich auf dem Territorium der Gemeinde Kraftsdorf, Gemarkung Pörsdorf.

Die Gemeinde Kraftsdorf wird von den Buslinien des Regionalverkehrs Gera­ Land, Gera­Hermsdorf (Haltestellen befinden sich in den Ortsteilen Töppeln, Niederndorf, Kaltenborn, Harpersdorf, Kraftsdorf und Oberndorf) und Gera­ Rüdersdorf (mit Haltestellen in den Rüdersdorfer Ortsteilen Grüna und Rüdersdorf sowie den Ortsteilen Mühlsdorf und Pörsdorf der Gemeinde Kraftsdorf) bedient. Zwischen den Ortschaften Rüdersdorf und Kraftsdorf gibt es keine Verbindungen des Öffentlichen Personennahverkehrs, ebenso nicht zwischen Rüdersdorf und Bad Köstritz. In den Schulbusverkehr sind alle Ortsteile der Gemeinde Kraftsdorf einschließlich Rüdersdorf einbezogen.

Die Entfernung vom Ortsteil Rüdersdorf der Gemeinde Rüdersdorf zum Verwaltungssitz der Gemeinde Kraftsdorf beträgt etwa fünf Kilometer, vom Ortsteil Grüna der Gemeinde Rüdersdorf sind es etwa sieben Kilometer. Zur Stadtverwaltung Bad Köstritz beträgt die Entfernung vom Ortsteil Rüdersdorf der Gemeinde. Rüdersdorf etwa acht Kilometer, vom Ortsteil Grüna der Gemeinde Rüdersdorf etwa sechs Kilometer.

Schon vom Augenschein her, aber auch aufgrund der vorhandenen Infrastruktur und der Unternehmen ist feststellbar, dass die Gemeinde Kraftsdorf mit allen Ortsteilen einschließlich Rüdersdorf traditionell und bis heute überwiegend ländlich und landwirtschaftlich geprägt ist. Dem entspricht auch die Funktion der Gemeinde als Wohnstandort im Umfeld der kreisfreien Stadt Gera. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen der Agrargenossenschaft Rüdersdorf e.V. befinden sich auf den Gemarkungen von Rüdersdorf und der Gemeinde Kraftsdorf, jedoch nicht auf Gemarkungen der Stadt Bad Köstritz.

Die Stadt Bad Köstritz hingegen hat, unmittelbar an der Grenze zur kreisfreien Stadt Gera gelegen und zu deren Verdichtungsraum gehörend, ein sehr städtisches und industriell-gewerbliches Gepräge. Ebenso wie bei Kraftsdorf ist auch die Haushaltssituation der Stadt Bad Köstritz als gut zu bezeichnen. Es werden regelmäßig freie Finanzspitzen erwirtschaftet; die dauernde Leistungsfähigkeit ist gesichert.

Die Beziehungen von Rüdersdorf zur Stadt Bad Köstritz bestehen gemäß den Ausführungen der Ortsbürgermeisterin und des Ortschaftsrats insbesondere in der Nutzung der dortigen Kultur- und Freizeitangebote.Auch einige gemeinsame Vereinsaktivitäten werden angeführt, z. B. Wanderungen beider Heimatvereine.

Informationen, die für eine enge örtliche Verbundenheit von Rüdersdorf und Bad Köstritz sprechen, liegen über die bereits beschriebenen Straßenverbindungen sowie die teilweise Zugehörigkeit zu gleichen und Behörden hinaus nicht vor. Auch für die Aussage im Verfassungsgerichtsverfahren, es gäbe gemeinsame infrastrukturelle Einrichtungen mit Hartmannsdorf, gibt es keine weiteren konkreten Angaben.