JVA

Die normale Belegungsfähigkeit umfasst 363 Haftplätze für männliche Gefangene (maximale Belegung 438) und 15 Haftplätze für weibliche Gefangene. Nach dem Vollstreckungsplan ist die Anstalt für den Regelvollzug an männlichen Gefangenen mit einer Haftstrafe bis zu 2 Jahren 6 Monaten sowie den offenen Vollzug an weiblichen Gefangenen zuständig.

Die JVA wies darauf hin, dass sich die Unterbringungssituation der Gefangenen mit der Fertigstellung und Inbetriebnahme der neuen Hafthäuser in der Justizvollzugsanstalt Tonna erheblich verbessert hat. Die Justizvollzugsanstalt beabsichtige,im nächsten Jahr mit weiteren Baumaßnahmen die nach dem Strafvollzugsgesetz geforderten Einzelhafträume und in Gemeinschaftshafträumen zu schaffen.In der Justizvollzugsanstalt gebe es dann 338 Haftplätze.

Mit Beendigung der Baumaßnahmen werde sich die Anstalt verstärkt vollzuglichen Themen zuwenden. Eine Arbeitsgruppe arbeite an einer Fortschreibung des Vollzugskonzepts. Es werde z. B. erwogen, Gefangene entsprechend ihres vollzuglichen Fortschritts gemeinsam unterzubringen.

Im offenen Vollzug befanden sich 14 weibliche Gefangene. Eine Gefangene war stationär in einem Justizvollzugskrankenhaus untergebracht. Eine Gefangene hatte Freigang und arbeitete außerhalb der Anstalt. Die übrigen weiblichen Gefangenen waren auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt im Bereich Garten- und Landschaftsgestaltung sowie in der Blumenbindewerkstatt tätig. Hier können Lehrgänge zu 240 Stunden oder zu 960 Stunden absolviert werden, für die ein Zertifikat erteilt wird. Daran anknüpfend kann beispielsweise eine Gärtnerlehre begonnen werden. Auch Schulabschlüsse können erworben werden. Zudem betreuen die weiblichen Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt Untermaßfeld einmalig in Deutschland eine Wetterstation.

Die Beziehungen der Justizvollzugsanstalt zur Gemeinde wurden als sehr gut eingeschätzt. Die Justizvollzugsanstalt habe vor Jahren den Kontakt zum Ort gesucht. Dies mache sich positiv bemerkbar. So werde der Kirchplatz von Gefangenen gepflegt und sauber gehalten.Teilweise würden auch Grünanlagen durch Gefangene gepflegt.

Hinsichtlich des Rauchens teilte die JVA mit,dass die bestehenden Regelungen überwiegend eingehalten würden. Rauche ein Gefangener an einer Stelle, an der das Rauchen nicht erlaubt sei, erhalte er einen Verweis. Von den nicht rauchenden Gefangenen sei kritisiert worden, dass den Besuchern erlaubt werde, Zigaretten aus dem Automaten des Besucherraums den Gefangenen zu überlassen. Zum Jahreswechsel sollte deshalb

- wie in der JVA Hohenleuben - der Zigarettenautomat im Besucherbereich entfernt werden, um zu verhindern, dass Zigaretten im Anschluss an einen Besuch verschenkt werden.

In den Gesprächen mit den Bediensteten kritisierten diese die 42-Stunden-Woche.Durch die Heraufsetzung der regelmäßigen Arbeitszeit auf 42 Stunden sollten die Beamten einen Beitrag zur Konsolidierung des Haushalts leisten; gleichzeitig sollte die Effektivität des öffentlichen Dienstes gesteigert werden. Die regelmäßige Arbeitszeit von

42 Stunden kann nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Arbeitszeitverordnung auf 40 Stunden gesenkt werden, wenn die Bediensteten Kinder unter 18 Jahren oder pflegebedürftige Angehörige haben. Von dieser Möglichkeit haben in der JVA Untermaßfeld ca. die Hälfte der Bediensteten Gebrauch gemacht. Die Bediensteten sprachen sich dafür aus, hinsichtlich der Wochenarbeitszeit von 42 Stunden eine andere Lösung zu finden. Es wurde z.B.vorgeschlagen,das Alter der Bediensteten in die Regelung einzubeziehen und eine Staffelung der Arbeitszeit ab 50 Jahren einzuführen.Andere Bundesländer,beispielsweise Hessen, hätten bessere Lösungen gefunden.

Die JVA schätzte ein, dass sich die personelle Situation mit der Anstellung von drei Anwärtern, die derzeit die letzte Laufbahnprüfung absolvierten, und sieben weiteren Anwärtern,die ihre Laufbahn im Januar 2008 beginnen,erheblich verbessern werde. In der Justizvollzugsanstalt Untermaßfeld seien derzeit zwei vollbeschäftigte Psychologen beschäftigt. Eine weitere Psychologin befinde sich in Elternzeit, für die eine Vertretung eingestellt werden solle.Damit wäre der Bedarf bei den Fachdiensten gedeckt. Die Situation bei den Sozialarbeitern habe sich insofern verbessert,dass nunmehr in jeder Abteilung zwei Mitarbeiter eingesetzt werden könnten.

Hinsichtlich möglicher Auswirkungen der Föderalismusreform auf den Strafvollzug äußerten Bedienstete,dass es nicht zu unterschiedlichen Handhabungen in den einzelnen Bundesländern kommen sollte. Ziel müsse sein, ein einfaches und für alle gleiches System zu schaffen.Weiter wurde gebeten, die Besoldung so zu gestalten, dass Thüringen von den alten Bundesländern nicht abgehangen werde. Andernfalls seien erhebliche Abwanderungen zu befürchten.

Die ab 2008 vorgesehene Angleichung der Dienstbezüge in den unteren Gehaltsgruppen bis zur A 9 auf 100 Prozent war Anlass für Lob und Kritik. Die Beamten des gehobenen Dienstes kritisierten,dass sie bis zum Jahr 2010 auf diese Angleichung warten müssten. Die jetzige Regelung könne dazu führen,dass Mitarbeiter ein höheres Einkommen hätten als. Die Beamten des gehobenen Dienstes befürworteten eine schrittweise Angleichung der Bezüge.

Das Justizministerium bestätigte das Vorbringen. Es betreffe vor allem die Besoldungsgruppen A 9 und A 10 des gehobenen Dienstes, wo bei Berufsanfängern die Differenz zu der A 9 des mittleren Dienstes sehr gering sei.Teilweise werde die A 9 des mittleren Dienstes höher vergütet als die A 9 des gehobenen Dienstes.

Kritisiert wurde erneut die Beförderungssituation. Die Bediensteten erkennen, ansonsten könnten sie nicht motiviert werden.

Das Ministerium verwies darauf, dass der Strafvollzug der einzige Bereich sei, der über einen personellen Zuwachs verfüge. Es seien sowohl Verbesserungen im Stellenkegel mit 161 Hebungen im nächsten Doppelhaushalt zu verzeichnen als auch in der Schaffung eines neuen Amtes,dem Amtsinspektor mit Zulagen,den es bisher nicht gegeben habe (A 9 mit Zulage). Dies ermögliche eine ordentliche Einstufung im mittleren Dienst, der mit 85 Prozent der Bediensteten die größte Gruppe umfasse.

Kritisiert wurde auch die unzureichende Fortbildung der Bediensteten. Die Fortbildungsangebote seien über Jahre gleich geblieben und hätten sich nicht verbessert.

Im Freistaat Sachsen gebe es viele Ansätze für eine Verbesserung der Weiterbildung der Bediensteten. Dort gebe es nicht nur sprachliche Angebote, sondern auch Konzepte zur Krisenbewältigung.

Das Ministerium bestätigte, dass in der Fortbildung Nachholbedarf besteht.

Die Strafvollzugskommission wertete den Besuch mit dem Justizministerium aus. Die Strafvollzugskommission sah bei für die Kritik der Bediensteten keine Möglichkeit, eine besondere Arbeitszeitregelung für die Vollzugsbediensteten zu erreichen.

Nach einer Mitteilung der Landesregierung im Februar 2008 wird aufgrund der in den vergangenen zweieinhalb Jahren in der Praxis gesammelten Erfahrungen gegenwärtig geprüft, ob und inwieweit es angezeigt ist, § 1 zu überarbeiten.

Weiter konnte die Strafvollzugskommission feststellen, dass inzwischen drei Psychologen entsprechend dem Soll eingesetzt werden.

Bezüglich des Schutzes von Nichtrauchern im Strafvollzug ging die Strafvollzugskommission aufgrund ihrer Erfahrungen davon aus, dass die bereits bestehenden Regelungen und Vereinbarungen sicherstellen, dass in den Thüringer Justizvollzugsanstalten dem Nichtraucherschutz nicht zuwider gehandelt wird und es deshalb keiner Regelung des Nichtraucherschutzes in den Justizvollzugsanstalten im Thüringer Nichtraucherschutzgesetz bedarf.