Welche stationären Schulverweigererprojekte sind der Landesregierung

März 2008 hat folgenden Wortlaut: Schulverweigerung ist in Thüringer Schulen ein alltägliches Problem. Die Zahl der Schulverweigerer steigt immer mehr an. Besorgnis erregend ist dabei die Zahl derer, die die Schule notorisch verweigern. Viele Kreise und kreisfreie Städten haben ambulante Schulverweigerungsprojekte, wie die Erfurter Produktionsschule eingerichtet, um dem erzieherischen Bedarf dieser Jugendlichen nachzukommen. Darüber hinaus gibt es im Freistaat auch einige stationäre Projekte, die sich mit der Integration und Motivation von Schulverweigerern beschäftigen und hier Hilfen nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) anbieten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche stationären Schulverweigererprojekte sind der Landesregierung bekannt?

2. Werden diese durch den Freistaat gefördert?

3. Wie bewertet die Landesregierung die fachliche Arbeit der stationären Schulverweigererprojekte?

4. Gibt es Absprachen zwischen dem Kultusministerium, dem Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit und den kommunalen Jugendämtern hinsichtlich des Problems der Schulverweigerung und diesbezüglicher Projekte? Wenn ja, welche?

Das Thüringer Kultusministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 25. April 2008 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Der Landesregierung ist bekannt, dass Projekte im Sinne der Fragestellung durch

- die Villa Lampe - Landkreis Eichsfeld,

- den Schlupfwinkel und Sorgentelefon Gera e. V. - Stadt Gera und

- den Kontakt in Krisen e. V. - Stadt Erfurt durchgeführt werden.

Darüber hinaus bestehen Kooperationsvereinbarungen zwischen Kinder- und Jugendheimen und Schulen, die bei Schulabsentismus (in Verbindung mit einer Unterbringung in einem Kinder- und Jugendheim) die schulische Wiedereingliederung im Sinne einer Optimierung der Hilfestellung sowie einer verlässlichen und nachhaltigen Sicherung gestalten.

7. Mai 2008

Im Übrigen wird auf die Antwort zur Kleinen Anfrage Nr. 856 (Drucksache 4/2164) verwiesen.

Zu 2.: Die genannten Projekte werden über das Bundesmodellprojekt Schulverweigerung die 2. Chance gefördert.

Die Zusammenarbeit zwischen Kinder- und Jugendheimen und Schulen wird durch die Zuweisung zusätzlicher Lehrerwochenstunden auf der Basis geschlossener Kooperationsvereinbarungen unterstützt.

Zu 3.: Die Umsetzung des Bundesmodellprojektes erfolgt ausschließlich in Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die fachliche Begleitung über eine Servicestelle beim Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. Berlin. Ein Abschlussbericht liegt noch nicht vor.

Zur Arbeit der Kinder- und Jugendheime ist anzumerken, dass die Schulen von hohen Erfolgsquoten bei der Reintegration der von Schulabsentismus betroffenen Kinder und Jugendlichen berichten.

Zu 4.: Ja; im Rahmen der Vereinbarung zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule im Freistaat Thüringen, die von den kommunalen Spitzenverbänden, dem Thüringer Kultusministerium und dem Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit am 16. April 2008 unterzeichnet wurde, sollen geeignete Maßnahmen zur Begegnung von Schulmüdigkeit und Schulverweigerung ergriffen werden.