Sanierungskonzeptes fusionierten der WAVI und der WAZOR

Am 21. Januar 2008 fand in Königsee, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, eine Veranstaltung mit dem Titel Wo bleiben die Beiträge der ehemaligen WAZOR-Beitragszahler? Warum uns der WAVI 16 Millionen Euro vorenthält! statt. Als Podiumsgäste waren der Geschäftsführer des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Ilmenau (WAVI), Herr Manfred Engelhardt, der Referatsleiter des Thüringer Innenministeriums, Herr Dr. Roland Molitor, und der Bürgermeister von Königsee, Herr Jens A. Sprenger, zugegen. Zweck der Veranstaltung war, herauszufinden, warum die Rückzahlung der Beiträge noch nicht abschließend erfolgt ist.

Hintergrund: Nach Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes fusionierten der WAVI und der WAZOR. Die Beitragssätze im WAZOR-Gebiet wurden denen des WAVI-Gebietes rückwirkend angepasst. Dadurch waren ca. zwei bis 2,5 Millionen Euro an die zuvor im WAZOR organisierten Bürgerinnen und Bürger zurückzuzahlen.

Der ehemalige Geschäftsleiter des WAVI erklärte im Dezember 2006, dass die durch Anpassung an die Beitragssätze zuviel gezahlten Beiträge spätestens bis zum Ende des ersten Halbjahres 2007 zurückgezahlt sein sollten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Sind bei der Fusion der beiden o. g. Zweckverbände weitere Ungereimtheiten beim WAZOR zu Tage getreten?

2. In welcher Höhe sind bei der Fusion der beiden o. g. Zweckverbände Fördermittel des Landes zum Einsatz gekommen? Aus welchen Programmen stammen die Gelder?

3. Wie bewertet die Landesregierung die gegenwärtige betriebswirtschaftliche Situation des WAVI?

4. Warum kam es bisher zu Verzögerungen bei der Rückzahlung der Beiträge und womit werden diese begründet? Gab es ggf. Probleme bei der Erhebung beitragsrelevanter Daten?

5. In welcher Höhe hat der WAVI bisher Beiträge an die ehemals im WAZOR organisierten Bürgerinnen und Bürger zurückgezahlt (getrennt nach Wasser- und Abwasserbeiträgen)?

6. Auf welchen Betrag werden sich die Rückzahlungen letztendlich belaufen (getrennt nach Wasser- und Abwasserbeiträgen)?

7. Wann kann mit dem Abschluss der Beitragsrückzahlungen gerechnet werden?

9. Mai 2008

8. Gibt es Gemeinden, in denen die Rückzahlung bereits abgeschlossen ist? Woraus ergibt sich die Reihenfolge der Rückzahlungen?

Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 23. April 2008 (Eingang: 29. April 2008) wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Nach Mitteilung des Thüringer Landesverwaltungsamtes sind weder der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt noch derjenigen des Landkreises Ilm-Kreis Ungereimtheiten im Zusammenhang mit der Fusion der beiden o.g. Zweckverbände bekannt geworden.

Zu 2.: Dem Zweckverband WAZOR wurde im Jahr 2005 eine Finanzhilfe nach der Richtlinie über die Gewährung von Finanzhilfen für kommunale Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung in Thüringen Finanzhilferichtlinie -, veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 12/2005, in Höhe von 2 283 000 Euro gewährt.

Dem Zweckverband Ilmenau wurde eine Strukturhilfe nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Strukturhilfe für Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung durch die Nachförderung von Investitionsmaßnahmen, veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 21/2002, in Höhe von 16 180 000 Euro aus Mitteln des Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt gewährt.

Zu 3.: Nach Mitteilung der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde wurde der Jahresabschluss des WAVI vom Jahr 2006 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner geprüft. Die Prüfungen haben zu keinen Einwendungen geführt.

Zu 4.: Im Bereich der Trinkwasserversorgung bestehen keine Probleme, da die Trinkwasserbeiträge bereits vollständig zurückgezahlt wurden.

Im Abwasserbereich ist der nach Mitteilung der örtlich-zuständigen Kommunalaufsicht mit der Beitragserhebung des WAVI verbundene Aufwand vergleichsweise hoch. Eine einzelfallbezogene Grundstücksbetrachtung wurde insoweit notwendig. Zudem stellte sich im Laufe der Bearbeitung heraus, dass ein Großteil der notwendigen Daten, entgegen der vorherigen Annahme, noch nicht vorhanden war. Die vorhandenen Informationen müssen zudem auf ihre Aktualität überprüft werden. Weiter kommt hinzu, dass der WAZOR Beiträge für drei Teileinrichtungen erhoben hat, vom WAVI aber nur Beiträge für zwei Teileinrichtungen erhoben werden. Der WAVI beabsichtigt hier, die Aufrechnung der bereits an den WAZOR gezahlten Beiträge gegen die nunmehr an den WAVI zu zahlenden Beiträge teileinrichtungsbezogen durchzuführen. Die hierfür notwendige Differenzierung zwischen den einzelnen Teilbeitragsveranlagungen erschwert die Beitragserhebung beim WAVI.

Zu 5.: Die Rückzahlung der Wasserbeiträge nach § 21 3 Thüringer Kommunalabgabengesetz wurde bereits vollständig abgeschlossen. Bis zum Jahresende 2007 wurden insgesamt 1 511 806 Euro zurückgezahlt.

Nach § 21 a Abs. 4 Thüringer Kommunalabgabengesetz ist im Abwasserbereich die Rückzahlung der Beiträge abhängig von der Antragstellung durch die Beitragspflichtigen. Bisher hat der Zweckverband WAZOR auf Antrag Beiträge in Höhe von 209 990 Euro zurückgezahlt.

Unabhängig davon zahlt der Zweckverband WAVI im Rahmen seiner Beitragserhebung Beiträge - unter gleichzeitiger Aufrechnung der bereits an den WAZOR gezahlten Abwasserbeiträge - zurück. Nach Mitteilung der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde wurden durch den WAVI danach 306 164,25 Euro zurückgezahlt.

Zu 6.: Es wird auf die Antwort zu der Frage 5 verwiesen.

Zu 7.: Nach Mitteilung der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde soll bei denjenigen Grundstückseigentümern, bei denen keine Neuveranlagung durch den Zweckverband WAVI erfolgt, die Beitragsanpassung bis Jahresende 2008 abgeschlossen werden. Mit der Errichtung der Kläranlagen in Oberhain und Sitzendorf soll die Rückzahlung der Beiträge in Verbindung mit der Neuveranlagung erfolgen. Durch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde wird 2009 als voraussichtlicher Termin genannt. In den weiteren Fällen soll die Beitragserhebung Gemeindeweise erfolgen.

Zu 8.: Nach Mitteilung der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde wurde die Beitragsrückzahlung in den Gemeinden Pennewitz, Lichta (Stadt Königsee), Milbitz, Qittelsdorf und Solsdorf (Gemeinde Rottenbach) bereits abgeschlossen.

Die Reihenfolge der Beitragsrückzahlung lässt sich auf eine verbandsinterne Entscheidung zurückführen.

Danach soll die Beitragsrückzahlung zunächst in den umliegenden Gemeinden von Königsee und danach in Königsee durchgeführt werden.