Finanzamt

23. Finanzwesen 23.1

Neue DV-Entwicklung in der Finanzverwaltung

Die regelmäßige Information über den Stand neuer DV-Projekte im Bereich der Finanzverwaltung nimmt mittlerweile eine feste Position innerhalb meiner jährlichen Aufgaben ein. In diesem Berichtsjahr standen für mich die Fortschritte in der Entwicklung der DV-Projekte FISCUS und GÜP im Vordergrund.

23.1.1

FISCUS (Föderales integriertes standardisiertes computerunterstütztes Steuersystem) FISCUS ist die auf Grund eines Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern vom 2. Dezember 1994 entwickelte Neukonzeption eines einheitlichen automatisierten Besteuerungsverfahrens für alle Bundesländer. Das Verfahren setzt sich aus verschiedenen Teilprodukten zusammen, deren Entwicklung auf die verschiedenen Länder verteilt ist. Die jeweiligen Entwicklungsstellen arbeiten in einer einheitlichen Software-Entwicklungsumgebung (Sprache, Methoden, Werkzeuge und Datenbanksystem) und sind untereinander vernetzt. Sie sind mit einem systemtechnischen Zentrum verbunden, das bei dem Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein Westfalen eingerichtet wurde. Das Zentrum betreibt die Datenverarbeitungsgeräte, auf denen für die Systementwicklung von den Beteiligten gemeinsam benötigte Daten und Programme vorgehalten werden, und die zentralen Komponenten des erforderlichen Netzwerks. Die Gesamtprojektleitung führt eine Koordinierungsstelle beim Bundesministerium für Finanzen durch (Koordinierungsstelle für die Neukonzeption der Automation in der Steuerverwaltung ­ KAS). Deren erster Projektbericht 1998 liegt nunmehr vor. Nach der Zeitplanung sollen die neuen Produkte nach und nach bis zum Jahr 2006 in allen Ländern eingesetzt werden.

Jedem Land steht ein Übernahmezeitraum von drei Jahren zur Verfügung, ein fertiges Modul nach seiner Ersteinführung zu implementieren. Die erste Stufe Vollstreckung (NRW) läuft seit Mitte 1997 in einigen Finanzämtern Nordrhein-Westfalens in der Erprobungsphase. Die Produkte umfassen zusammen alle Vorgänge des Besteuerungsverfahrens, der steuerlichen Nebenleistungen, Steuerstraf- und Bußgeldverfahren in Finanzämtern, Oberfinanzdirektionen und obersten Finanzbehörden. Hessen ist für die Entwicklung der Komponenten Betriebsprüfung (Innendienst), Umsatzsteuersonderprüfung, Lohnsteueraußenprüfung, sowie für Einheitswertbewertung Grundbesitz und Landwirtschaftskammer Umlage zuständig.

Die Ersteinführung der hessischen Komponenten ist für das Jahr 2000/2001, bzw. 2004 geplant, wobei zu berücksichtigen ist, daß die Umstellung auf den EURO und auf die Jahrtausendwende derzeit erhebliche Arbeitskapazitäten in der Steuerverwaltung binden. Soweit mir das Automations-Konzept jetzt schon vorgestellt werden konnte, habe ich festgestellt, dass die Sicherstellung des Steuergeheimnisses auch die datenschutzrechtlichen Belange ausreichend abdeckt. Ich werde die Weiterentwicklung und Umsetzung des Verfahrens beobachten.

23.1.2

GÜP (Unterstützung der Veranlagungstätigkeiten für Gewerbetreibende, Bezieher von Überschußeinkünften und für die Gewinn-/Verlustfeststellung bei Personengesellschaften)

Im Jahr 1989 stellte die Hessische Finanzverwaltung erste Überlegungen an, wie auf der Grundlage von PC-Arbeitsplätzen die Tätigkeit in den Veranlagungsbereichen unterstützt werden kann. Auf Grund der Ergebnisse von Organisationsuntersuchungen wurde in den 46 hessischen Finanzämtern der Veranlagungsbereich Überschußeinkünfte 1992/93 und 1995 in zwei Schritten aufgelöst und den Bereichen Arbeitnehmerveranlagung, Gewerbetreibende und Personengesellschaften angegliedert.

Der Bereich Arbeitnehmerveranlagungen verfügte mit BEA (Bearbeiter Eingabe Arbeitnehmerveranlagung) bereits über ein EDV-Verfahren, das auf einem Rechner der mittleren Datentechnik mit dem Betriebssystem AMBOSS basierte, an den Terminals angeschlossen waren.

Die 1989 begonnenen Überlegungen wurden der technischen Entwicklung angepaßt. So ergab sich das Konzept einer. Die schnelle Umsetzung wird aber durch die Ankündigung der Fa. Siemens, die Unterstützung des Betriebssystems AMBOSS zum Ende 1999 einzustellen, unabdingbar. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die hessischen Finanzämter eine neue IT-Infrastruktur mit den erforderlichen Anwendungen besitzen. Es wurde daher das Projekt GÜP: HEFINA (HEFINA: Hessische Finanzamts-Ausstattung) begonnen, dessen Ziel es ist, alle Teilbereiche der Finanzämter mit PCAnwendungen auszustatten. Die Systeme sollen mit WINDOWSNT ausgestattet sein. Es sind etwa 7000 Arbeitsplätze betroffen.

Um termingerecht fertig werden zu können, wurden mehrere Vorund Teilprojekte gestartet. Beispielsweise werden alle Finanzämter und die OFD komplett strukturiert verkabelt, LAN in den Finanzämtern aufgebaut, das Personal in den neuen Systemen geschult und die IT-Betreuung unter Einbeziehung der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung umorganisiert.

Die Verfahren selbst sollen nicht nur der Verwaltung, sondern auch der Bürgerin und dem Bürger direkte Vorteile bringen. Ziel ist es, auf der einen Seite angesichts der immer komplexer werdenden Änderungen im Steuerrecht eine zeitnahe und vollständige Ausschöpfung der Steuerquellen zu erreichen.