Entsorgung der Salzabwässer aus dem Kalibergbau
Eine sichere und möglichst umweltverträgliche Entsorgung der Salzabwässer aus dem Kalibergbau an der Werra und hier insbesondere vom Bergbaustandort Unterbreizbach ist seit längerer Zeit ein Kernanliegen vielschichtiger Aktivitäten und Diskussionen. Ziel ist es, die unterschiedlichen Interessenlagen so in Übereinstimmung zu bringen, dass die Arbeitsplätze erhalten werden, Umweltbelastungen im Werragebiet vermindert werden und keine negativen Einwirkungen auf die Trinkwasserversorgung der Gemeinde Gerstungen zu besorgen sind. Hierin eingebettet ist die zeitlich und mengenmäßig begrenzte Nutzung eines Notstapelraumes im ehemaligen Kalibergwerk Springen für die Prozessabwässer aus Unterbreizbach auf der Grundlage eines bis zum 31. Mai 2008 zugelassenen Sonderbetriebsplanes.
In einem Pressegespräch von Anfang Februar 2008 im Thüringer Landtag stellte der Abgeordnete Tilo Kummer (Fraktion DIE LINKE) Erkenntnisse des Geologen Dr. Krupp zu Risiken einer Laugenspeicherung im Kalibergwerk Springen vor, die aus allgemeinen Überlegungen, der Auswertung übergebener Salzproben und zugeleiteten Informationen über die geologische Beschaffenheit der Grube resultieren. Hierbei wurden die denkbaren, aus der Stapelung von Kaliabwässern resultierenden Gefährdungen für die Sicherheit des Bergwerkes, so z. B. die Standsicherheit des Stapelraumes, und mögliche Auswirkungen auf die Umgebung und die Tagesoberfläche betrachtet.
Die in dem Pressegespräch dargelegten Schlussfolgerungen bedürfen einer Bewertung und Klarstellung.
Ich frage deshalb die Landesregierung:
1. War das von Herrn Kummer verwendete Papier des Herrn Dr. Krupp den Behörden vor der Pressekonferenz bekannt und hat es insbesondere zu den dort enthaltenen Schlussfolgerungen eine Möglichkeit zur Stellungnahme und damit ggf. zu einer Richtigstellung vor der Presse gegeben?
2. Worauf beruht die Einschätzung der zuständigen Behörden, dass der Notstapelraum sicher ist und keine Gefährdung von den dort eingestapelten Laugen ausgeht?
3. Kann die Grube Springen bedarfsweise auch zukünftig für eine Nutzung als Zwischenstapelraum für Prozessabwässer von Unterbreizbach eine nennenswerte Rolle spielen, so z. B. bei Nichtauslastung der derzeit zulässigen Stapelmenge von 500 000 Kubikmetern?
Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 19. Mai 2008 wie folgt beantwortet:
Zu 1.: Die Frage bezieht sich auf den am 5. Februar 2008 u. a. im Freien Wort veröffentlichten Presseartikel über die am 4. Februar 2008 stattgefundene Pressekonferenz im Thüringer Landtag, die durch die Fraktion der LINKEN initiiert wurde. Zu diesem Zeitpunkt lag den zuständigen Behörden das im Rahmen der Pressekonferenz von Herrn Kummer verwendete Papier des Herrn Dr. Krupp nicht vor. Auf Nachfragen der Presse beim Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt im Anschluss an die Pressekonferenz konnte nur eine erste Stellungnahme zu den aufgeworfenen Fragen gegeben werden, da konkrete Unterlagen zur Pressekonferenz hier nicht bekannt waren. Erst auf Anforderung des Thüringer Landesbergamtes hat Herr Dr. Krupp seine Ausführungen zur Laugenspeicherung im Kalibergwerk Springen dem Thüringer Landesbergamt zur Kenntnis gegeben. Dies erfolgte per E-Mail vom 13. Februar 2008 mit Posteingang beim Thüringer Landesbergamt am 14. Februar 2008.
Im Ergebnis der mittlerweile erfolgten fachlichen Prüfung durch das Thüringer Landesbergamt ist festzustellen, dass es sich bei dem Papier des Herrn Dr. Krupp um sehr populistische Ausführungen handelt, denen u. a. falsche fachliche Ansätze und Überlegungen wegen fehlender Kenntnis der konkreten Verhältnisse zugrunde liegen. Das Papier ist daher nicht brauchbar und es verwundert schon, dass Herr Kummer seine Argumentation seinerzeit auf ein solches Papier gegründet hat, ohne vorher die Zuverlässigkeit der dort enthaltenen Aussagen geprüft zu haben.
Mithin wurden durch Herrn Kummer und anschließend durch die Presse, offenbar im guten Glauben, Fehlinformationen verbreitet und ein darauf aufbauendes Zenarium entwickelt, das mit den tatsächlichen Fakten nichts zu tun hat.
Zu 2.: Die Entscheidung zur Nutzung von Grubenbauen als Notstapelraum beruht zunächst auf der Einstellung der Versenkung in der Gerstunger Mulde durch Erreichung der max. Versenkmenge von 9,5 Millionen m³ und einem Widerspruch der Gemeinde Gerstungen gegen die wasserrechtliche Erlaubnis zur Bergerprobung des Pufferspeichers Gerstunger Mulde. Dadurch war für die Aufrechterhaltung der Produktion der Kalifabrik Unterbreizbach kein gesicherter Entsorgungsweg für kontinuierlich anfallende Kaliabwässer gegeben. Deshalb bestand nur die kurzfristige Möglichkeit einer untertätigen Laugenstapelung. Hierzu eignete sich als unkomplizierte technische Lösung der Umschluss der Versenkleitung Gerstunger Mulde am Schacht Springen II auf die Leitung zur Hebung von Grubenwässern.
In der Grube bot sich der nur teilweise geflutete Stapelraum Ort 11 N auf der 2. Sohle durch An- und Umschluss bereits vorhandener Laugenleitungen an.
Hierzu ist anzumerken, dass die untertägige Stapelung von Laugen (Grubenwässer, Haldenlösungen, Produktionsabwässer) in Kalibergwerken jahrzehntelange Praxis ist und demzufolge auch umfangreiche Kenntnisse über das Löse- und Gebirgsverhalten (abhängig vom Chemismus der Laugen und den grubenspezifischen Gegebenheiten) vorliegen, so auch für die Grube Springen.
Ohne hier näher auf Einzelheiten einzugehen, begründet sich der Gefährdungsausschluss durch die spezifischen Gegebenheiten im ehemaligen Baufeld und heutigem Stapelraum Ort 11 N, insbesondere durch:
· eine spezielle Ausbildung und stoffliche Zusammensetzung des Kaliflözes Thüringen,
· das Einbringen von Flutungsmedien mit relativ hoher Gesamtmineralisation und Dichte, sowohl bisher vom Laugenzufluss aus Querort 23 als auch bezogen auf die vorgesehenen Prozessabwässer der Fabrik Unterbreizbach,
· die konkreten Aus- und Umkristallisationsvorgänge im Stapelfeld infolge Temperaturerniedrigung der Lösungen auf 18 Grad Celsius und der Wechselbeziehungen untereinander, dass wiederum zur Bildung eines am Wirtsgestein und dadurch u. a. zu einer weitgehenden Vermeidung von Lösungsangriffen sowie von Umlösungen führt,
· das morphologisch als Mulde ausgebildete Stapelfeld, indem sich im Stapelmedium u. a. eine Dichteschichtung einstellt,
· eine steinsalzbildende Mineralsynthese beim Zusammentreffen des Prozessabwassers auf die Zuflüsse von Querort 23 und
· die Lage und Größe des Stapelraums, der ein separates kleines geschlossenes ehemaliges Abbaufeld mit durchschnittlichen Abbauhöhen von 2,7 m ist.
Aufgrund dieser Sachverhalte ist das Eintreten einer Gefährdungssituation, wie sie im Papier des Herrn Krupp dargestellt ist, auszuschließen. Insbesondere kann es durch den örtlich verbreitet auftretenden, das Hartsalz überlagernden, geringmächtigen Carnallitit der Varietät C 50 bei Flutung mit Prozessabwässern mit -Gehalten von 285 g/l nicht zu dessen Auflösung kommen.
Insgesamt gesehen ist eine Gebirgsschlaggefährdung durch Sprödbruch von Carnallitit schon wegen der geringen Gebirgsbelastung absolut auszuschließen. Dazu bildet das Stapelfeld ein separates Grubenfeld, begrenzt nach Westen/Osten und Norden durch unverritzte Vertaubungsgebiete, die zusätzlich stabilisierend wirken.
Diese Aussage wird gestützt durch fehlende Seismizität, d. h., es liegen keinerlei Bruchvorgänge im gesamten Grubenfeld Springen vor. Die damit korrelierenden absolut geringen untertägigen Konvergenzen und übertägigen Senkungsbeträge bestätigen die Unbedenklichkeit der untertägigen Laugenstapelung im genannten Grubenfeld.
Zu 3.: Ausgehend von den Gegebenheiten im Grubenfeld Springen ist auch eine zukünftige Nutzung von Grubenhohlräumen für eine Zwischenstapelung von Prozessabwässern der Fabrik Unterbreizbach möglich. Dies insbesondere im Hinblick auf den Zeitraum nach dem 31. Mai 2008 und die weitere Nutzung des bisher schon zugelassenen Notstapelraums, in welchem bis zum heutigen Tage lediglich 22 270 m³ der derzeit zulässigen 500 000 m³ Prozessabwässer eingeleitet wurden.