Bau und Verkehr (TLBV)

Entsprechend dem Beschluss des Thüringer Landtags in der 79. Sitzung am 28. Februar 2008 zur geplanten Fusion von Staatsbauamt und Landesamt für Straßenbau wird die Landesregierung den Landtag über diese Fusion entsprechend den im Beschluss benannten Sachverhalten innerhalb des in der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags vorgesehenen Zeitraums berichten.

Mit Wirkung vom 1. April 2008 wurde das Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) im Geschäftsbereich des Türinger Ministeriums für Bau und Verkehr (TMBV) errichtet. Gleichzeitig wurden das Landesamt für Straßenbau und die Staatsbauämter Gera und Erfurt mit der Nebenstelle Suhl und Gera aufgelöst. Die gesamten Aufgaben der ehemaligen Ämter wurden mit der Errichtungsanordnung auf das neue Landesamt übertragen, so dass im Freistaat Thüringen nunmehr die staatliche Hochbauverwaltung mit der Straßenbauverwaltung zusammengeführt ist.

Die Internetseite des Landesamtes für Bau und Verkehr befindet sich derzeit in der Überarbeitung, enthält aber bereits das neue Organigramm des Amtes.

Mit der kommissarischen Amtsleitung des Landesamts für Bau und Verkehr wurde laut Internetauftritt des TLBV Herr Markus Brämer beauftragt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist die Stelle des Amtsleiters des TLBV bewertet? Welche Besoldungsstufe hat derzeit Herr Brämer?

2. Wie lautet das Anforderungsprofil der Stelle des Amtsleiters des TLBV? Wie lautete das Anforderungsprofil des Leiters des Landesstraßenbauamtes, der Leiter der Staatsbauämter und der Straßenbauämter?

3. Welche Besoldungsstufe hatte der bisherige Leiter des Landesstraßenbauamtes? Welche Besoldungsstufen haben die Leiter der Straßenbauämter und der Staatsbauämter? Inwieweit wurden die Beamten des Ministeriums für Bau und Verkehr in eine Auswahl für die kommisarische Besetzung des TLBV einbezogen?

4. Wie ist der Wortlaut der Beauftragung von Herrn Brämer? Wie ist sie rechtlich einzuschätzen?

5. Trifft es zu, dass Herr Brämer persönlicher Referent des Herrn Staatssekretärs Richwien war? Inwieweit waren seine Kenntnisse aus dieser früheren Tätigkeit ausschlaggebend für die kommisarische Stellenbesetzung im TLBV?

6. Ist Herr Brämer an das TLBV versetzt oder abgeordnet worden?

7. Was ist mit dem bisherigen Leiter des Landesstraßenbauamtes, Herrn Kallenbach, geschehen?

8. Wie wurde die Nachfolge des Leiters des Straßenbauamtes Mittelthüringen geregelt? Wie lautet die Bestellung des Nachfolgers? Wurde der Nachfolger von Herrn Brämer versetzt oder abgeordnet?

9. Liegt ein Kabinettbeschluss zur Bestellung von Herrn Brämer vor? Wenn ja, wie ist der Wortlaut? Liegt ein Kabinettbeschluss für den Leiter des Straßenbauamtes Mittelthüringen vor? Falls ja, mit welchem Wortlaut?

10. Sind die Stellenbesetzungsverfahren für den Leiter des TLBV und den Leiter des Straßenbauamtes Mittelthüringen abgeschlossen? Falls nein, wie und wann sollen beide Verfahren fortgesetzt werden?

11. Wann werden analog zum TLBV die entsprechenden Spiegelreferate des staatlichen Hochbaus und der Verkehrsabteilung im TMBV zu einer Abteilung zusammengelegt? Wie ist der Stand der Planungen?

Das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Medien hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 22. Mai 2008 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Die Stelle des Amtsleiters des Landesamtes für Bau und Verkehr ist entsprechend der Stelle des ehemaligen Präsidenten des Landesamtes für Straßenbau nach der Besoldungsgruppe B 3 bewertet.

Herr Brämer hat ein Amt der Besoldungsgruppe A 15 inne.

Zu 2.: Für die Leiterstellen gibt es kein allgemein definiertes Anforderungsprofil. Folgende Voraussetzungen sollten jedoch vorliegen:

- wissenschaftliche Hochschulausbildung

- in allen Funktionen werden in erster Linie Führungsqualitäten in unterschiedlichen Bereichen zur Steuerung des Personaleinsatzes und zur Organisation und Koordinierung der Aufgaben des Amtes verlangt

- fachübergreifendes Denken

- Organisations-, Einfühlungs- und Durchsetzungsvermögen

- hohe soziale Kompetenz

- Kommunikationsfähigkeit und Flexibilität

- hohe Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit

- Fähigkeit zur zukunftsorientierten Entwicklung des Aufgabenbereichs

- überdurchschnittliches Engagement.

Zu 3.: Nach Einzelplan 10 Kapitel 10 05 des Landeshaushaltsplans 2008/2009 stand für die Stelle des Präsidenten des Landesamtes für Straßenbau eine Stelle nach der Besoldungsgruppe B 3 zur Verfügung.

Drei Leiter der Straßenbauämter haben ein Amt der Besoldungsgruppe A 15 inne, ein Leiter eines Straßenbauamtes ist in die Entgeltgruppe E 15 eingruppiert.

Die Staatsbauämter wurden zum 1. April 2008 aufgelöst, so dass dementsprechend keine Leiter der Staatsbauämter existieren.

In die Auswahl für die kommissarische Besetzung des Leiters des Landesamtes für Bau und Verkehr wurden alle geeigneten Beschäftigten des damaligen Ministeriums für Bau und Verkehr einbezogen.

Zu 4.: Herr Brämer wurde unter gleichzeitiger Abordnung für die Dauer von sechs Monaten kommissarisch mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Leiters des Landesamtes für Bau und Verkehr beauftragt.

Eine kommissarische Aufgabenwahrnehmung hat keine statusbezogenen Rechtsfolgen.

Zu 5.: Ja - ausschlaggebend für die kommissarische Stellenbesetzung waren die Eignung und Befähigung sowie die bisher in verschiedenen Funktionen gezeigten Leistungen.

Zu 6.: Siehe Antwort zu Frage 4.

Zu 7.: Der bisherige Leiter des Landesamtes für Straßenbau wurde in das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Medien versetzt.

Zu 8.: Die Nachfolge des Leiters des Straßenbauamtes Mittelthüringen wurde umgehend geregelt. Der jetzige Amtsleiter wurde unter gleichzeitiger Versetzung an das Straßenbauamt Mittelthüringen mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt.

Zu 9.: Entsprechend § 10 Abs. 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Landesregierung sowie für die Ministerien und die Staatskanzlei des Freistaats Thüringen war hierzu kein Kabinettsbeschluss erforderlich.

Zu 10.: Nein - hinsichtlich des Leiters des Landesamtes für Bau und Verkehr richtet sich das weitere Verfahren nach § 10 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Landesregierung sowie für die Ministerien und die Staatskanzlei des Freistaats Thüringen.

Für das Stellenbesetzungsverfahren für den Leiter des Straßenbauamtes Mittelthüringen gibt es keine Festlegungen und zeitlichen Vorgaben.

Zu 11.: Hierzu gibt es seitens der Landesregierung keine Planungen.