Jugendamt

Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 15 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, bei der die für den Aufenthalt sprechenden privaten oder öffentlichen Belange und die gegen den Aufenthalt sprechenden öffentlichen Belange gegeneinander abzuwägen sind.

19. Wie viele Asyl suchende Menschen in Thüringen haben in den vergangenen zwei Jahren die Verfolgung als Homosexuelle als einen Grund für ihren Asylantrag angegeben?

Der Landesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. Die Entscheidung über Asylanträge obliegt allein dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge.

20. In wie vielen Fällen führte die Angabe, als Homosexuelle verfolgt zu sein, zur Anerkennung von Asylsuchenden in Thüringen oder zur Gewährung eines Wie oft wurden entsprechende Anträge von Asylsuchenden in Thüringen abgelehnt?

Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen.

21. In welcher Art und welchem Umfang werden durch die Landesregierung Vereine und Verbände von Lesben und Schwulen in Thüringen gefördert?

Die Förderung von Vereinigungen nur aufgrund der sexuellen Orientierung ihrer Mitglieder und unter Absehung anderer Kriterien, wie dem der Gemeinnützigkeit, ist nicht möglich. Die Landesregierung fördert allerdings Vereine und Verbände, die in ihrer Sacharbeit zielgruppenorientiert auch Angebote für gleichgeschlechtlich orientierte Menschen anbieten. So wird beispielsweise die aufgrund der Tatsache, dass männliche Homosexuelle die bislang größte Risikogruppe bei der Erkrankung an AIDS darstellen, ein besonderer Ansprechpartner für gleichgeschlechtlich orientierte Menschen in Thüringen ist, kontinuierlich seit rund zehn Jahren durch das Land gefördert. Der Lesben- und Schwulenverband Landesverband Thüringen e.V. hält die Landesmittel für für unzureichend, diese Meinung teilt die Landesregierung nicht. Der Verband hat hierzu Folgendes erklärt: Die Förderung von Vereinen von Lesben und Schwulen erfolgt durch die Kommunen. Dies verhält sich je nach Stadt unterschiedlich. Verschärft werde die Lage dadurch, dass die Kommunen sich gar nicht oder unzureichend an der Finanzierung der AIDS-Hilfe beteiligten. Eine Landesförderung komme aber nur zur Wirkung, wenn die Kommunen sich in angemessenem Umfang an der Förderung beteiligten.

Auch die Aids-Hilfe Weimar & Ostthüringen e.V. hat eine ähnliche Einschätzung mitgeteilt.

Der Lesben- und Schwulenverband Landesverband Thüringen e. V. hat seine Geschäftsstelle in der Geschäfts- und Beratungsstelle Weimar der AIDS-Hilfe Weimar & Ostthüringen e. V., Erfurter Straße 17, Weimar. Das Magazin buschfunk, nach Selbstcharakteristik Thüringens schwul-lesbisches Monatsmagazin, wird herausgegeben von der durch das Land geförderten AIDS-Hilfe Weimar & Ostthüringen e.V.; es hat seinen Redaktionssitz ebenfalls in der Geschäftsstelle der AIDS-Hilfe Weimar & Ostthüringen e. V..

Der Verein Bildungs- und Begegnungsstätte Tagungshaus Rittergut e. V. Lützensömmern ist als Landesverband Mitglied des Jugendnetzwerks Lambda e.V., dessen Bundesgeschäftsstelle sich in Lützensömmern befindet. Das Jugendnetzwerk Lambda gibt in seiner Internet-Präsentation (http://lambda-online.de/lambda/?article=37;Text vom 17. Mai 2000) als Ziel seiner Arbeit an, jungen Lesben und Schwulen das Coming-out zu erleichtern. Der Verein Bildungs- und Begegnungsstätte Tagungshaus Rittergut e. V. Lützensömmern wurde als überörtlicher Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in Verbindung mit § 11 Abs. 1 Nr. 2 Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz anerkannt. Der oben genannte Verein hat beim Landesjugendamt einen Antrag auf Aufnahme der Bildungs- und Begegnungsstätte Tagungshaus Rittergut e. V. Lützensömmern in den Jugendförderplan gestellt.

Seit dem Jahr 1991 stellt die Frauenbeauftragte der Thüringer Landesregierung den Frauenkommunikationszentren kontinuierlich Fördermittel bereit. Über die Richtlinien zur Förderung von Frauenkommunikationszentren vom 28. Januar 1994 werden Frauenkommunikationszentren, die parteiunabhängig eine breite Vielfalt an Kommunikations-, Kultur-, Bildungs- und Informationsangeboten für Frauen und zu frauenspezifischen Themen anbieten, bezuschusst.

Im Rahmen dieser Aufgaben gibt es Einrichtungen, die sich auch mit der Beratung und Betreuung lesbischer Frauen befassen. Es handelt sich dabei um folgende Einrichtungen im Freistaat Thüringen:

- Frauenkommunikations- und Bildungszentrum Brennnessel e. V. Erfurt,

- Frauenzentrum Weimar e. V.,

- Frauen- und Familienzentrum Begegnung e. V. Gera,

- Frauenzentrum Towanda e. V. Jena.

Das Frauenkommunikations- und Bildungszentrum Brennnessel e. V. Erfurt erhielt im Zeitraum von 1991 bis 2000 Zuschüsse mit einem Gesamtbetrag von 242 304 Deutsche Mark, das Frauenzentrum Weimar e. V. von 1992 bis 2000 einen Gesamtzuschuss in Höhe von 423 251 Deutsche Mark. Das Frauen- und Familienzentrum Begegnung e. V. Gera erhielt seit dem Haushaltsjahr 1992 Zuschüsse in einem Gesamtbetrag von 220 981 Deutsche Mark und das Frauenzentrum Towanda e.V. Jena erhielt innerhalb des gleichen Zeitraums einen Gesamtzuschuss von 355 303 Deutsche Mark.

22. Inwieweit werden in Thüringen kulturelle Projekte, Bildungsprojekte und Beratungsprojekte zum Abbau von Diskriminierung von Lesben und Schwulen unterstützt? Welche solcher Projekte sind der Landesregierung bekannt?

Die Landesarbeitsgemeinschaft Lesben und Schwule in Thüringen (LAG die im Januar 1999 gegründet wurde, ist nach Selbstcharakterisierung ein Forum, in dem Lesben und Schwule, Bisexuelle und Transsexuelle sowie lesbische, schwule, bi- oder transsexuelle Vereine und Initiativen Thüringens landesweit zusammenarbeiten.

... Sie ist ein Verband, der die Interessen von Lesben und Schwulen, Bisexuellen und Tanssexuellen sowie Menschen mit HIV und AIDS vertritt und zum Ziel hat, gleiche Rechte und Lebensbedingungen für alle Menschen in Thüringen zu schaffen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung. (http://www.gay-thueringen.de/?iid=6.1)

In der Landesarbeitsgemeinschaft sind nach eigenen Angaben (ebd.) bislang neun Organisationen zusammengeschlossen:

- AIDS-Hilfe Weimar & Ostthüringen e. V.,

- Homosexuelle Aktion Ilmenau (HAI),

- Lesben- und Schwulenverband Deutschlands Thüringen e. V.,

- Que(e)rschnitt e. V. Jena,

- Regenbogen Gotha e. V.,

- Schwulengruppe Eisenach,

- Schwusos Thüringen,

- Erfurt,

- Thüringer Lederklub e. V. Erfurt.

Die Landesarbeitsgemeinschaft organisiert thüringenweite Veranstaltungen, wie den so genannten Christopher Street Day, der nach Angaben des Lesben- und Schwulenverbandes Thüringen e.V. als das lesbisch-schwule Straßenfest charakterisiert werden kann, bislang (1999 und 2000) in Jena stattfand, von der Stadt bezuschusst wurde und in diesem Jahr (2001) in Erfurt stattfinden soll.

Das Magazin buschfunk, nach Selbstcharakteristik Thüringens schwul-lesbisches Monatsmagazin erscheint sowohl in Druck wie in Internet-Ausgabe und wird herausgegeben von der durch das Land geförderten AIDS-Hilfe Weimar & Ostthüringen e. V.; es hat auch seinen Redaktionssitz in der Geschäftsstelle der AIDS-Hilfe Weimar & Ostthüringen e. V., Erfurter Straße 17, Weimar.

Außerhalb der Landesarbeitsgemeinschaft sind der Landesregierung folgende Vereine bekannt, die sich in ihrer Arbeit mit gleichgeschlechtlich orientierten Jugendlichen befassen:

- Aids-Hilfe Eisenach mit der schwullesbischen Selbsthilfe (SLS) Eisenach,

- Aids-Hilfe Thüringen e. V. Erfurt mit der schwullesbischen Gruppe für Hörgeschädigte Erfurt.

Hinsichtlich der Förderung wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen. Über die dort genannten Förderungen hinaus unterstützt das Land alle Aids-Hilfen und durch die Jugendpauschale auch Mädchenprojekte, die ähnlich wie die genannten Frauenkommunikationszentren individuelle Beratung und Gruppenprojekte für lesbische Mädchen anbieten (z. B. Mädchenzentrum Erfurt).

Das Landesamt für Soziales und Familie - Abteilung Landesjugendamt - bietet für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe zur Thematik einzelne Fortbildungsveranstaltungen an.

Die Gedenkstättenstiftung Buchenwald bezieht - ganz entgegen der Praxis während der DDR-Zeit - die Erinnerung an die Verfolgung Homosexueller in ihre Gedenkstättenarbeit ein.

23. Welche Erfahrungen hat die Landesregierung in diesem Zusammenhang in der Zusammenarbeit von Behörden mit lesbischer und schwuler Projektarbeit? Wie beurteilt die Landesregierung diese Zusammenarbeit?

Die Frauenbeauftragte der Thüringer Landesregierung beurteilt die Zusammenarbeit mit den Frauenkommunikationszentren als gut. Weitere Wertungen von Mitgliedern der Thüringer Landesregierung liegen nicht vor.

Gewalt gegenüber lesbischen und schwulen Menschen

Welche Erfahrungen gibt es bezüglich gewalttätiger Übergriffe auf Lesben und Schwule in Thüringen

a) in Schulen,

b) im Strafvollzug?

Gewalttätige Übergriffe auf gleichgeschlechtlich orientierte Menschen an Schulen oder im Strafvollzug sind der Thüringer Landesregierung nicht bekannt.

25. Wie gab es in den letzten zwei Jahren bezüglich gewalttätiger Übergriffe auf Lesben und Schwule in Thüringen?

Gleichgeschlechtlich orientierte Menschen werden durch die polizeiliche Kriminalstatistik weder als Tatverdächtige noch als Opfer erfasst. Ein Meldedienst zu diesem Thema existiert in Thüringen nicht. zu im Landeskriminalamt eingehenden Meldungen über begangene Straftaten erbringt keine Hinweise auf Beteiligung von gleichgeschlechtlich orientierten Menschen als Opfer oder Tatverdächtige bei Straftaten. Dies ist auch vor dem Hintergrund zu verstehen, dass in der polizeilichen Praxis keinerlei Erhebungen und Erfassungen von Daten, die auf sexuelle Gewohnheiten des betroffenen Menschen Rückschlüsse zulassen, erfolgen.

26. a) Wie reagieren Polizei- und Justizbehörden auf solche Gewalttaten?

Auf zu Fragen 24 und 25 wird verwiesen. Die Thüringer Justizbehörden reagieren auf derartige Gewalttaten im Rahmen der Gesetze in gleicher Weise wie bei Gewalttaten gegenüber Heterosexuellen. Eine Verfolgung von Straftaten wird in Thüringen seitens der Justizbehörden nicht danach unterschieden, an wem Gewalttaten verübt werden.

b) Welche Maßnahmen führt die Landesregierung durch bzw. beabsichtigt sie durchzuführen, um Thüringer Polizisten auf die Situation Homosexueller zu sensibilisieren?

Am Fortbildungsinstitut der Thüringer Polizei hat die Beachtung des Grundgesetzes und der Verfassung des Freistaats Thüringen als Lerninhalt eine besondere Bedeutung. Daher wird dort vermittelt, dass es in der polizeilichen Praxis unerheblich zu sein hat, welche und Gewohnheiten ein Mensch hat, wenn er im breiten Spektrum polizeilicher Wirksamkeit in den Blickpunkt gerät.

27. a) Welchen Standpunkt vertritt die Landesregierung zur Einsetzung für gleichgeschlechtliche Lebensweisen bei der Thüringer Polizei?

Zur Einsetzung eines solchen Ansprechpartners für gleichgeschlechtliche Lebensweisen bei der Thüringer Polizei sieht die Landesregierung keinen Bedarf. Die sexuelle Orientierung hat keinerlei Beziehung zu Auffälligkeiten im polizeilichen Sinne.

b) Hat es in den vergangenen Jahren Dienstaufsichtsbeschwerden oder Anzeigen gegen Thüringer Beamte in Bezug auf eine diskriminierende Behandlung Homosexueller gegeben? Wenn ja, wie häufig und in welchen Bereichen?