Anträge an die Stiftung für ehemalige politische Häftlinge Bonn

Vor-Ort-Beratungsangebote der Landesbeauftragten wurden von 1676 Bürgern genutzt. Während der Beratungsgespräche wurden mit den Betroffenen die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Anträge gestellt bzw. Sachverhalte besprochen:

Anträge nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz 61

Anträge auf Kapitalentschädigung 4

Anträge auf Nachzahlung Kapitalentschädigung 19

Anträge an die Stiftung für ehemalige politische Häftlinge Bonn (auch Nachfragen) HHG

Anträge nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz 42

Anträge nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz 8

Nachfragen zur strafrechtlichen Rehabilitierung und Opferrente 746

Nachfragen zur berufliche Rehabilitierung und Leistungen § 8 Nachfragen verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung (Vermögen, Zwangsaussiedelung, usw.)

Nachfragen zum Auskunftsverfahren über das Schicksal verstorbener/vermisster Angehöriger

Informationen zur Arbeit des und anderer staatlicher Organe/Anträge auf Akteneinsicht

Von den für die Rehabilitierung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz zuständigen Rehabilitierungskammern bei den Thüringer Landgerichten in Erfurt, Gera und Meiningen (für die Kapitalentschädigung nach Strafrechtlichem Rehabilitierungsgesetz ist das Landesamt für Soziales und Familie zuständig) wurde mitgeteilt, dass im Jahr 2007 insgesamt 645 Antragstellungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz erfolgt sind. Im Einzelnen wurden folgende Antragszahlen registriert:

Landgericht Erfurt 321

Landgericht Gera 183

Landgericht Meiningen 141.

Die Antragstellungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz sind gegenüber den letzten beiden Jahren (2006: 248 Anträge und 2005: 285 Anträge) signifikant angestiegen. Das ist sicher insbesondere der breiten und umfangreichen Information, Diskussion und Darstellung in den Medien im Zusammenhang mit der Einführung der besonderen Zuwendung für Haftopfer zu verdanken. Viele ehemalige politische Häftlinge, die bereits seit vielen Jahren in den alten Bundesländern wohnen, haben so erstmals vom Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz und den danach möglichen Leistungen gehört. Häufig klagen sie, dass sie in Stadt oder Landkreis keine Ansprechpartner finden, die ihnen weiterhelfen können.

Vom Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit wurden für das Jahr 2007 die nachfolgend aufgeführten Eingangszahlen zu Anträgen nach den drei Rehabilitierungsgesetzen im Landesamt für Soziales und Familie (Thüringer Rehabilitierungsbehörde) mitgeteilt:

Das Amt für Versorgung und Soziales in Gera, Versorgungsamt, zuständig für die Erteilung des Bescheides nach § 10 Abs. 4 Häftlingshilfegesetz (Anerkennung als ehemaliger politischer Häftling) erhielt in der Zeit vom 01.01.1991 bis zum 31.12.2007 in Summe folgende Anträge: 1.660 Anträge nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) (davon 741 Anträge von außerhalb der SBZ Inhaftierten 919 Anträge von innerhalb der SBZ Inhaftierten)

Davon wurden im Jahr 2007 im Versorgungsamt Gera 11 Anträge nach dem Häftlingshilfegesetz (davon 2 Anträge von außerhalb der SBZ Inhaftierten 9 Anträge von innerhalb der SBZ Inhaftierten) von Leistungsbehörden gestellt (im Jahr 2006 waren es 22 Anträge). Seit 01.01. kann ein Betroffener den Antrag auf Anerkennung als ehemaliger politischer Häftling nicht mehr selbst stellen. Antragsberechtigte auf Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) können bei der zuständigen Leistungsbehörde einen entsprechenden Antrag stellen. Die Leistungsbehörde gewährt die Leistung erst, wenn die Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 HHG zum Antragsteller vorliegt, die von ihr bei der zuständigen HHG-Behörde eingeholt wird. Daher erklären sich die oft langen Bearbeitungszeiten bei den Leistungsbehörden.

Zum 31.12.2007 waren insgesamt, Anträge aus den Vorjahren eingeschlossen, 19 Anträge (davon 12 Anträge von außerhalb der SBZ Inhaftierten 7 Anträge von innerhalb der SBZ Inhaftierten) noch nicht beschieden.

Beispiele aus der Beratung:

Durch die Informationen und Diskussionen rund um die Opferrente in den Medien hörte eine nicht geringe Zahl ehemaliger politischer Häftlinge, die schon seit längeren Zeit vor der Friedlichen Revolution in den alten Bundesländern wohnen, zum ersten Mal von den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen und den danach möglichen sozialen Ausgleichsleistungen. Bei ihrem Eintreffen in der Bundesrepublik waren sie als ehemalige politische Häftlinge nach dem Häftlingshilfegesetz anerkannt worden und hatten eine Eingliederungshilfe erhalten. In ihrem Lebensumfeld mussten sie schnell zur Kenntnis nehmen, dass ihnen mit Argwohn begegnet wurde, wenn sie über ihre politische Haft in der DDR zu sprechen begannen. So verdrängten sie über viele Jahre diesen Teil ihrer Biografie. In der Opferrente sehen die Betroffenen, meist Rentner, eine späte Würdigung. Die Unsicherheit Betroffener wird aus Gewinnstreben ausgenutzt, wie die Internetseite der Deutschen Anwaltshotline (http://www.deutscheanwaltshotline.de/info/sozialrech/opferrente.php - erscheint bei einer Google-Suche nach Opferrente als erstes) belegt. Es heißt dort: Bei juristischen Fragen zum Thema Opferrente sollten Sie mit einem Rechtsanwalt mit Interessenschwerpunkt Sozialrecht sprechen.... Die selbständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen.