DFL Deutsche Fußball Liga GmbH im Zuge der Aufstellung des Doppelhaushalts 20082009

Mai 2008 hat folgenden Wortlaut:

In der Antwort auf meine Kleine Anfrage in Drucksache 4/2955 vom 24. April 2007 betont die Landesregierung, dass sie eine Beteiligung an der Finanzierung der Fan-Projekte auf der Grundlage des Nationalen Konzepts Sport und Sicherheit grundsätzlich für sinnvoll hält und deshalb eine Unterstützung des Jenaer Fan-Projekts entsprechend der Drittelfinanzierung (Kommune, Land und DFB [Deutscher Fußball-Bund] bzw. DFL [Deutsche Fußball Liga im Zuge der Aufstellung des Doppelhaushalts 2008/2009 prüft.

In einem Gespräch am 19. Dezember 2007 mit dem Leiter der Koordinationsstelle Fan-Projekte bei der Deutschen Sportjugend, Herrn Michael Gabriel, und dem Leiter des Fan-Projekts Jena, Herrn Matthias Stein, sagte Herr Staatssekretär Illert eine Landesförderung des Fan-Projekts Jena grundsätzlich zu. Wie der Presse und der Antwort auf meine Mündliche Anfrage - Drucksache 4/3783 - zu entnehmen ist, beabsichtigt die Landesregierung, dass von zusätzlich bereitgestellten Mitteln in Höhe von 250 000 Euro für Projekte gegen Gewalt und Rechtsextremismus 100 000 Euro für Projekte gegen Fan-Gewalt eingesetzt werden sollen. Dabei soll unter Federführung des Landessportbundes ein flächendeckendes und den gesamten Freistaat und alle Spielklassen einbeziehendes Basisprojekt zur Prävention von Gewalt im Umfeld von Sportereignissen eingerichtet werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie sichert die Landesregierung im laufenden Jahr 2008 die Arbeit des Fan-Projekts Jena, welches seit Jahren erfolgreich entsprechend der Richtlinien des NKSS arbeitet und gemäß dieses Konzepts auf eine Drittelfinanzierung von DFL, Kommune und Land angewiesen ist?

2. Wann und in welcher Höhe wird die Landesregierung die zugesagte Landesförderung für das Fan-Projekt Jena im Jahr 2008 bewilligen und zur Verfügung stellen?

3. Wie verhindert die Landesregierung, dass durch weitere Zahlungsverzögerung bzw. Verzögerungen bei der Bewilligung die gewaltpräventive Arbeit des Fan-Projekts Jena erschwert oder unmöglich gemacht wird?

4. Ist der Landesregierung bewusst, dass Grundlage der Komplementärfinanzierung durch die DFL die Bewilligungsbescheide der öffentlichen Hand (Land, Kommune) sind, so dass ein fehlender Nachweis für die avisierten Landesmittel dazu führt, dass die Bezuschussung durch die DFL entsprechend niedriger ausfällt, so dass dem Fan-Projekt Jena weitere wichtige Einnahmen verloren gehen? Wird die Landesregierung bis zum Ende der Antragsfrist für die DFL-Mittel die Erteilung eines entsprechenden Bewilligungsbescheides sicherstellen?

20. Juni 2008

5. Welche Gründe und Notwendigkeiten für die Erarbeitung eines übergreifenden Projekts gegen Fan-Gewalt in Thüringen, welches über das seit 1992 erfolgreich etablierte Nationale Konzept Sport und Sicherheit (NKSS) hinausgehen soll, sieht die Landesregierung?

6. In welcher Form und in welchem Umfang findet das bundesweite NKSS bei der Erarbeitung des übergreifenden Projekts gegen Fan-Gewalt in Thüringen Berücksichtigung?

7. In welcher Form sind die Koordinationsstelle Fan-Projekte bzw. das gemäß dem NKSS erfolgreich arbeitende Fan-Projekt Jena in die Erarbeitung des übergreifenden Projekts für Thüringen einbezogen?

8. Inwieweit finden ein bereits existierendes Konzept für Rechtsextremismusprävention in Sportvereinen, welches seit dem 14. Januar 2008 vorliegt und vom Jenaer Fan-Projekt-Leiter Matthias Stein im Auftrag des Lokalen Aktionsplans Weimar/Weimarer Land erarbeitet wurde, sowie die Angebote des Projekts Am Ball bleiben! der Deutschen Sportjugend Berücksichtigung?

Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 18. Juni 2008 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:

Die Aussage in der Antwort auf die Mündliche Anfrage 4/3783 in der 79. Sitzung des Thüringer Landtages am 28. Februar 2008 zu rund 100 000 Euro jährlich bezieht sich auf das angesprochene Basisprojekt zur Prävention von Gewalt im Umfeld von Sportereignissen. Dies ist ein weiter gefasster Ansatz und kann nicht auf Projekte gegen FAN-Gewalt eingeschränkt werden. Das Nationale Konzept Sport & Sicherheit (NKSS) wird jedoch in der Förderung Berücksichtigung finden.

Zu 1. und 5.:

Das Nationale Konzept Sport & Sicherheit (NKSS), das für große Fußballspiele als Handlungsrahmen von beteiligten Behörden und Verbänden seit 1992 erarbeitet worden ist, enthält unter anderem ein Teilkonzept mit einem sozialpräventiven Ansatz zur Vermeidung von Gewalttätigkeit bei Fußballveranstaltungen im Stadion und seinem Umfeld. Das NKSS wird immer wieder, insbesondere auf große Fußballereignisse hin, wie z. B. die Weltmeisterschaft 2006, überarbeitet und weiterentwickelt. Sein Schwerpunkt liegt im Bereich der öffentlichen Sicherheit und der kontinuierlichen und abgestimmten Zusammenarbeit, um diese bei Großereignissen zu gewährleisten. Bestandteil dieses Konzepts ist die Einbeziehung von Fanprojekten in die präventive Sicherheitsarbeit, verbunden mit der Empfehlung für ein Drittel-Fördermodell.

Die Stärkung des Sports in Thüringen gegen ein Eindringen von Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Rechtsextremismus, wie auch die Abwehr von Gewalttätigkeiten bei Sportveranstaltungen erfordern auf kommunaler und regionaler Ebene ein weiter greifendes Konzept als das auf Großereignisse bzw. den Berufsfußball abgestellte NKSS. Dem hat sich die Landesregierung in der Zusammenarbeit mit dem Landessportbund im Rahmen der zurzeit laufenden Konzeptarbeit gestellt.

Die zugesagte Unterstützung der Arbeit des Fan-Projekts Jena wird in dieses weiter greifende Konzept Koordinierung und Beratung zur Gewaltprävention und zur Bekämpfung von Extremismus im Sport in Thüringen einbezogen.

Zu 2. und 3.: Die Vorlage des endgültigen Konzeptes, auf dessen Grundlage Förderanträge beschieden werden, erfolgt noch vor der Sommerpause. Über die Höhe der Förderung wird im Bewilligungsverfahren entschieden. Die Gemeinsame Richtlinie für die Zuschussgewährung für Fanprojekte des Deutschen Fußballbundes (DFB) wird dabei berücksichtigt. Nach Vorliegen der Voraussetzungen werden die Mittel zügig bewilligt werden.

Zu 4.: Nach Kenntnis der Landesregierung liegt eine Antragsberechtigung bei der Deutschen Fußball Liga (DFL) nicht vor. Die Landesregierung hat Mittel zur Förderung des Fan-Projektes Jena avisiert. Die Gefahr, dass Mittel des DFB nicht abgerufen werden können, besteht nicht.

Zu 6.: Fanprojekte, die im Rahmen des NKSS eine Förderung erhalten, besitzen im Konzept Koordinierung und Beratung zur Gewaltprävention und zur Bekämpfung von Extremismus im Sport in Thüringen einen eigenständigen Charakter. Unabhängig davon wird angestrebt, an verschiedenen inhaltlichen Schwerpunkten der Präventionsarbeit, wie Extremismusbekämpfung oder Fremdenfeindlichkeit zusammenzuarbeiten.

Zu 7.: Kontakte zur Koordinierungsstelle Fanprojekte bzw. zum Fanprojekt Jena bestanden. Inhaltliche Schwerpunkte des NKSS finden Berücksichtigung.

Zu 8.: Nach Mitteilung des Lokalen Aktionsplanes (LAP) Weimar/Weimarer wurden Bestandteile des in seinem Auftrag erarbeiteten Konzeptes Rechtsextremismusprävention in Sportvereinen des Jenaer in die eigenen konzeptionellen Überlegungen einbezogen. Ein daraus entwickeltes Modellprojekt soll mit Beteiligung des Kreissportbundes Weimarer Land und des Stadtsportbundes Weimar erprobt werden. Ziel dieses Projektes ist es, alltagstaugliche Handlungsmöglichkeiten für Vereine zu entwickeln, die ihnen ermöglichen, langfristig Erfolg versprechende Rechtsextremismusprävention zu praktizieren.

Es ist vorgesehen, positive Ergebnisse dieses Modellprojektes mit Unterstützung des Landessportbundes Thüringen, der Kreissportbünde und Stadtsportbünde für möglichst viele Thüringer Sportvereine nutzbar zu machen. Das Projekt der Deutschen Sportjugend Am Ball bleiben - Fußball gegen Rassismus und Diskriminierung, gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ und vom Deutschen Fußball-Bund (DFB), wird dabei Berücksichtigung finden.