Für die Abordnung der Mitarbeiter war die doppelte Freiwilligkeit der Betroffenen Voraussetzung

Mai 2008 hat folgenden Wortlaut:

In seiner Regierungserklärung vom September 2004 hat Ministerpräsident Dieter Althaus eine große Behördenstrukurreform angekündigt, welche in verschiedenen Teilen bereits umgesetzt wird. Seit dem 1. Mai 2008 ist das Landesamt für Familie und Soziales (LASF) aufgelöst. Dabei wurden die verschiedenen Aufgaben an die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen (GFAW), an die Landkreise und kreisfreien Städte bzw. an das Landesverwaltungsamt übertragen.

Für die Abordnung der Mitarbeiter war die doppelte Freiwilligkeit der Betroffenen Voraussetzung. So mussten die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LASF ihr Einverständnis in geben ebenso wie die aufnehmende Behörde.

Darüber hinaus ist bekannt geworden, dass eine große Anzahl ehemaliger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz abgeordnet wurden, die weder zum Landesverwaltungsamt noch in Landkreise und kreisfreie Städte abgeordnet wurden, da ihre Aufgaben wegfielen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren bis zum 1. Mai 2008 im LASF beschäftigt?

2. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ehemaligen LASF sind bis zum 1. Mai 2008 an die Landkreise und kreisfreien Städte übergegangen (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städte aufschlüsseln)?

3. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ehemaligen LASF sind zum 1. Mai 2008 zum Landesverwaltungsamt gewechselt?

4. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden zum 1. Mai 2008 in den übernommen und auf welcher Grundlage fand dieser Personalübergang statt?

5. Mit welchen Aufgaben sind die neuen, zum 1. Mai 2008 in den übergegangenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betraut?

6. Aus welchen Mitteln werden die anfallenden Personalkosten der seit 1. Mai 2008 im arbeitenden ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LASF gezahlt und in welcher Höhe?

7. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass seit 1. Mai 2008 im mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt sind als im Stellenplan vorgesehen, und welche Pläne hat die Landesregierung, um diesen Personalstau abzubauen?

9. Juli 2008

Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 30. Juni 2008 wie folgt beantwortet:

Zu 1., 3. und 4.:

Bis einschließlich 30. April 2008 waren im Landesamt für Soziales und Familie (LASF) einschließlich Versorgungsämter 538 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.

Stand am 1. Mai 2008: 336 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren zum Thüringer Landesverwaltungsamt versetzt worden; 138 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren zum Thüringer Landesbetrieb und technischen Verbraucherschutz gem. § 31 Thüringer Beamtengesetz bzw. § 4 TV-L versetzt worden; 61 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren dauerhaft zu den Kommunen übergegangen; 2 Mitarbeiter waren innerhalb des Geschäftsbereiches des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit versetzt worden; 1 Mitarbeiterin ist altersbedingt ausgeschieden.

Zu 2.: Zu den Landkreisen und kreisfreien Städten sind zum 1. Mai 2008

61 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dauerhaft übergegangen, 8 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens abgeordnet worden bzw. Im Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz sind nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, die auf entsprechend vorhandenen Plan-/Stellen geführt werden. Diese Plan-/Stellen wurden gemäß § 50 Thüringer Landeshaushaltsordnung von Kapitel 08 10 nach Kapitel 08 16 im Haushaltsvollzug 2008 zum 1. Mai 2008 umgesetzt und sind alle mit einem kw-Vermerk Strategiekonzept zum Stellenabbau der Landesregierung (SSL) versehen.

Die o.g. Aufgabenzuordnung stellt lediglich eine Momentaufnahme dar. Das sogenannte Überhangpersonal ist der Personalentwicklungsstelle gemeldet worden. Das Ziel ist, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach den Maßgaben der Personalentwicklungsrichtlinie im Zusammenwirken mit der Personalentwicklungsstelle auf freie und besetzbare Plan-/Stellen in der Landesverwaltung zu vermitteln.

Zu 6.: Die anfallenden Personalkosten der seit dem 1. Mai 2008 im Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ehemaligen Landesamtes für Soziales und Familie einschließlich Versorgungsämter (VÄ) werden aus den Personalkosten des Einzelplans 08 gezahlt. Sie betragen bis zum 31. Dezember 2008 voraussichtlich ca. 3 568 000 Euro.

Lieberknecht Ministerin.