Immobilie

Aufgrund der Bestimmungen im Thüringer Schulgesetz und im Thüringer Schulfinanzierungsgesetz ist es Aufgabe der Schulträger, die Schulen in ihrer Trägerschaft angemessen auszustatten und zu unterhalten.

Dazu gehören die Ausstattung mit Lehr- und Lernmitteln, die Übernahme der Betriebskosten und die Sanierung/Instandhaltung der Immobilien.

Für eine bestmögliche Schulbildung ist eine ordnungsgemäße, voll umfängliche Erfüllung aller Aufgaben eines Schulträgers unumgänglich - Bildung muss als ein Schwerpunkt bei der Ausgabenplanung der Schulträger behandelt werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch belaufen sich - resultierend aus den Ergebnissen des Kienbaum-Gutachtens, welches im Zuge der Neuregelung der Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft in Thüringen erstellt wurde - die Kosten eines Schülers (bitte auch einzeln nach Schularten)?

2. In welcher Höhe wurden die Schulträger bei der Erfüllung ihrer Aufgabe als Schulträger durch den Freistaat unterstützt (Schullastenausgleich, IT-Förderung, Schulbauförderung, IZBB - Investitionsprogramm Zukunft, Bildung und Betreuung -, örtliche Jugendförderung/Schuljugendarbeit, Lernmittelförderung; bitte aufschlüsseln für die Jahre 2004-2007 und nach Schulträgern, Angaben jeweils summarisch und je Schüler)?

3. Aufgrund der unterschiedlichen finanziellen Situationen der Schulträger sowie der entsprechenden Prioritätensetzung im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung (z.B. Haushalte und Schulnetzplanungen) können die für die Erfüllung der o.g. Aufgaben darüber hinaus bereitgestellten Mittel durch die einzelnen Schulträger voneinander abweichen. Wie beurteilt die Landesregierung dadurch eventuell auftretende Unterschiede bei der finanziellen Absicherung des Schulbetriebs, insbesondere hinsichtlich der Auswirkung auf die Bildungsmöglichkeit des einzelnen Schülers?

4. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Höhe der Bereitstellung von Mitteln aus den Haushalten der Schulträger für die o.g. Aufgaben (auch für zurückliegende Jahre)?

10. Juli 2008

Das Thüringer Kultusministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 3. Juli 2008 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Nach dem Kienbaum-Gutachten belaufen sich die Gesamtkosten eines Schülers im Freistaat Thüringen auf 5 959 Euro.

Getrennt nach Schularten stellt sich dies wie folgt dar:

Darin enthalten sind jedoch auch Kosten, die den Trägern von Schulen in freier Trägerschaft nicht vom Freistaat Thüringen im Rahmen der staatlichen Finanzhilfe finanziert werden (zum Beispiel Beförderungskosten, die von den kommunalen Schulträgern erstattet werden). Zudem sind darin die Personalkosten des gesamten unterstützenden Bereichs der staatlichen Schulverwaltung erfasst (u. a. die mit staatlichen Schulen befassten Mitarbeiter des Thüringer Kultusministeriums).

Zu 2.

Schulbauförderung/IZBB - Investitionsprogramm Zukunft Bildung und Betreuung

An die kommunalen Schulträger wurden in den Jahren 2004 bis 2007 Fördermittel in Höhe von insgesamt zirka 198,8 Millionen Euro im Rahmen der Schulbauförderung ausgereicht. Eine entsprechende Aufschlüsselung nach Schulträgern und Jahren ist in der Anlage 4 dargestellt.

örtliche Jugendförderung/Schuljugendarbeit

Es erfolgt keine schülerbezogene, sondern nur eine antrags- und projektbezogene Mittelvergabe.

Eine Übersicht zu den Mitteln der Schuljugendarbeit für die Jahre 2004 und 2005 ist in der Anlage 5 dargestellt.

Ab dem Haushaltsjahr 2006 wurden die Richtlinien Jugendpauschale und Schuljugendarbeit zur neuen Richtlinie Örtliche Jugendförderung zusammengefasst, wobei die Richtlinie Örtliche Jugendförderung übergangsweise für das Jahr 2006 eine Quote für die Verwendung der zur Verfügung gestellten Landesmittel der Schuljugendarbeit mit zirka 20 Prozent der Pauschale festlegt. Eine Aufstellung über die Förderung in den Jahren 2006 und 2007 ist in der Anlage 6 dargestellt.

Lernmittelförderung

Die Schulträger beteiligen sich in aller Regel nicht an der Finanzierung von Lernmitteln und erhalten demnach auch keine Mittel des Landes.

Zu 3.: Der Landesregierung ist bekannt, dass das Ausstattungsniveau der einzelnen Schulen unterschiedlich ist.

Gleichwohl ist sichergestellt, dass die Schulträger die für einen geordneten Unterrichtsbetrieb erforderliche Ausstattung vorhalten.

Es ist auch kein Fall bekannt, dass durch mangelnde Ausstattung einer Schule ein ordnungsgemäßer Unterrichtsbetrieb nicht garantiert ist.

Das pädagogische Fachpersonal ist hingegen zuständig für die bestmögliche Schulbildung einer jeden Schülerin und eines jeden Schülers und somit für einen methodisch-didaktisch durchdachten Unterricht.

Zu 4.: Die Einnahmen und Ausgaben der Kommunen erscheinen in den jährlichen Berichten des Landesamtes für Statistik.

Auf der Grundlage der Jahresrechnungsstatistik wurden die in der Anlage 7 beigefügten Daten für die Jahre 2004, 2005 und 2006 ermittelt. Die jeweiligen Jahresbeträge beziehen sich auf die Gesamtausgaben aller staatlichen Schulträger, das heißt auf die Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts, die aus dem Einzelplan 2 der kommunalen Gemeindehaushaltssystematik zu entnehmen sind.

Die Angaben der Jahre 2007 und 2008 sind dagegen aus den Haushaltsplänen 2008 der staatlichen Schulträger ermittelt worden. Diese Angaben sind Soll-Ansätze. Die tatsächlichen (Ist-)Ausgaben der Jahre 2007 und 2008 lassen sich erst in den Jahren 2009 bzw. 2010 aus den dann vorliegenden Jahresrechnungsstatistiken ermitteln.