Begleitung des Ministerpräsidenten auf Dienstreisen durch seine Ehefrau

Katharina Althaus, die Ehefrau des Ministerpräsidenten, begleitet offenbar öfters ihren Ehemann bei Dienstreisen, die vom Freistaat finanziert werden.

Die Verfassung oder Gesetze des Freistaats sehen keinen besonderen Status für die Ehefrau des Ministerpräsidenten vor. Insofern muss davon ausgegangen werden, dass Frau Althaus als Privatperson ihren Ehemann auf Dienstreisen begleitet. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wer die Kosten für die Reisebegleitung des Ministerpräsidenten durch seine Ehefrau trägt.

Bei der Begleitung des Ministerpräsidenten auf Dienstreisen durch seine Ehefrau könnte der Eindruck entstehen, dass dienstliche Angelegenheiten mit privaten Dingen verknüpft werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Kosten sind dem Freistaat aufgrund der Reisebegleitung des Ministerpräsidenten auf Dienstreisen durch seine Ehefrau entstanden (bitte Einzelaufstellung pro Dienstreise)?

Wenn nach Frage 1 dem Freistaat Kosten entstanden sind, folgen Frage 2 und 3:

2. Wie wird begründet, dass der Freistaat auch die Kosten für Frau Katharina Althaus trägt, wenn diese als Privatperson ihren Ehemann bei Dienstreisen begleitet?

3. Wann, wohin und aus welchem Anlass hat Frau Katharina Althaus ihren Ehemann, den Ministerpräsidenten, bei Dienstreisen außerhalb von Thüringen seit 1. Juli 2004 begleitet (bitte Einzelaufstellung)? Zusätzlich werden die Fragen 4 und 5 gestellt:

4. Welche weiteren Personen, außer dem Ministerpräsidenten, dürfen in Thüringen auf welcher Rechtsgrundlage im Zusammenhang mit Dienstreisen die Kosten für die Reisebegleitung durch den Ehepartner beim Land, einer Landes- oder Kommunalbehörde abrechnen?

5. Welche Rechtsfolgen würden eintreten, wenn beispielsweise ein Bürgermeister im Zusammenhang mit einer Dienstreise die Kosten für die Reisebegleitung durch die Ehepartner bei der Kommune abrechnet?

Welche derartigen Fälle gab es seit 2004 nach Kenntnis der Landesregierung (bitte Einzelaufstellung)?

Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 8. Juli 2008 wie folgt beantwortet:

Es entspricht international anerkannten protokollarischen Gepflogenheiten, dass ein Ministerpräsident bei Terminen im Interesse des Landes, das er repräsentiert, von seiner Ehefrau begleitet wird. Darüber hinaus ist es ein Gebot der Höflichkeit und internationaler Etikette, dass Herr Ministerpräsident und Frau Althaus Einladungen ausländischer Staats- und Regierungschefs nachkommen. Die Begleitung des Ministerpräsidenten durch seine Ehefrau entspricht deshalb den üblichen Gepflogenheiten und stößt im Ausland stets auf positive Resonanz. Die Repräsentationsaufgaben durch Frau Althaus, sei es die Begleitung des Ministerpräsidenten, als auch ihre vielfältigen ehrenamtlichen Tätigkeiten, stärkt das Image des Freistaats Thüringen. Die gemeinsame Repräsentation des Freistaats im Ausland dient dem Aufbau und der Pflege von internationalen Kontakten und nützt somit dem Freistaat.

Damit sind die Auslandsaufenthalte des Thüringer Ministerpräsidenten mit seiner Ehefrau von einem nicht zu unterschätzenden Vorteil für die Bürgerinnen und Bürger Thüringens sowie auch für den Wirtschaftsstandort Thüringen. Die wirtschaftliche Entwicklung der Exportindustrie Thüringens belegt dies sehr eindrucksvoll.

Die Kleine Anfrage beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu 1. und 3.: Herr Ministerpräsident wurde seit dem 1. Juli 2004 insgesamt 15-mal durch seine Ehefrau auf Auslandsreisen begleitet. Die Reisen führten u. a. nach Ungarn, Russland, Italien, China, Polen (Partnerprovinz Kleinpolen), Frankreich (Partnerregion Picardie), USA, Rumänien/Bulgarien, Österreich und in das Baltikum (Vilnius, Riga, Tallinn). Dadurch sind anteilige Kosten für Frau Althaus in Höhe von 22 686,53 Euro entstanden.

Das entspricht durchschnittlich 1 512,43 Euro anteilige Kosten je Auslandsreise für Frau Althaus.

Zu 2.: Es wird auf die Antwort zu Frage 4 Ihrer Kleinen Anfrage 1174 (Drucksache 4/2850) verwiesen. Diese wurde wie folgt beantwortet: Das Erfordernis der Begleitung der Vertreter der Landesregierung durch deren Ehepartner oder Lebenspartner auf Reisen ins Ausland ergibt sich aus protokollarischen Gründen, ist übliche Praxis und wird in der Regel von den Gastgebern erwartet. Die Repräsentation auf Delegationsreisen auch durch den Ehepartner/Lebenspartner stärkt das Image des Freistaats Thüringen, dient dem Aufbau und der Pflege von Kontakten und nützt damit dem Freistaat.

Zu 4.: Für den in der Fragestellung benannten Personenkreis ist eine Erstattung von Auslagen, die durch mitreisende Ehepartner entstehen, nicht möglich.

Zu 5.: Der Landesregierung sind Entscheidungen von Kommunen in derartigen Fällen seit 2004 nicht bekannt.