Tarifverträge

Juni 2008 hat folgenden Wortlaut:

In ihrer Mitgliederversammlung 5/2007 hat die Tarifgemeinschaft deutscher Länder ihre Bedenken gegen eine Anhebung der Höchstsätze für wissenschaftliche Hilfskräfte mit und ohne Hochschulabschluss aufgegeben. Zum 1. Mai 2008 sollen die Höchstsätze im Tarifgebiet Ost um 2,9 vom Hundert angehoben werden. Ab Januar 2008 ist den Thüringer Hochschulen finanzielle Planungssicherheit mit der Rahmenvereinbarung II bis zum Jahresende 2011 zugesichert. Die Absenkung der für Thüringen wurde aufgehoben. Mit dem 1. Mai 2008 entscheiden die Thüringer Hochschulen und das Universitätsklinikum Jena im Rahmen der und ihres Budgets über die Vergütungssätze der wissenschaftlichen Hilfskräfte selbst.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie gestalten sich die Vergütungssätze für wissenschaftliche Hilfskräfte mit Hochschulabschluss zukünftig an den Hochschulen (bitte getrennt nach Hochschulabschluss und Hochschule)?

2. Wie gestalten sich die Vergütungssätze für wissenschaftliche Hilfskräfte ohne Hochschulabschluss zukünftig an den Hochschulen (bitte getrennt nach Hochschulen)?

3. Wie sind die Vergütungssätze für wissenschaftliche Hilfskräfte mit und ohne Hochschulabschluss bundesweit einzuordnen?

4. Falls es unterschiedliche Vergütungssätze an Thüringer Hochschulen weiterhin geben sollte, wie bewertet die Landesregierung diese Differenzen?

5. Wie und an welchen Hochschulen wurde zusammen mit den Betroffenengruppen die Höhe der Vergütungssätze ausgehandelt?

6. Inwieweit ist an den Hochschulen eine Veränderung in der Anzahl der wissenschaftlichen Hilfskräfte mit und ohne Hochschulabschluss abzusehen?

Das Thüringer Kultusministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 24. Juli 2008 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:

Die Ausgestaltung der Beschäftigungsverhältnisse der studentischen bzw. wissenschaftlichen Hilfskräfte, die nach § 1 Abs. 3 Buchst. b des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) aus dem Geltungsbereich dieses Tarifvertrages herausgenommen sind, richtet sich nach der Richtlinie der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über der wissenschaftlichen Hilfskräfte mit abgeschlos 6. August 2008 sener wissenschaftlicher Hochschulbildung bzw. der wissenschaftlichen Hilfskräfte ohne abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung (studentische Hilfskräfte) vom 23. April 1986 in der in den neuen Ländern geltenden Fassung.

Die Mitgliederversammlung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder hat keine Bedenken gegen eine Anhebung der Vergütungshöchstsätze für wissenschaftliche Hilfskräfte um 2,9 Prozent zum 1. Mai 2008 erhoben. Mit Rundschreiben des Thüringer Finanzministeriums (TFM) vom 25. Januar 2008 wurden daraufhin neue Höchstsätze für die Vergütung von wissenschaftlichen Hilfskräften bekannt gegeben, bis zu denen die Hochschulen die entsprechenden Hilfskräfte auf Stundenbasis vergüten können.

Zu 1.: Die den Hochschulen eingeräumten Gestaltungsspielräume werden in unterschiedlicher Weise genutzt. An den Fachhochschulen Schmalkalden, Jena und Erfurt werden die Vergütungshöchstsätze der voll ausgeschöpft, während sie an den anderen Hochschulen des Landes durch jeweils einheitliche Vergütungssätze unterschritten werden. An einzelnen Hochschulen wird zusätzlich eine Staffelung nach Art des erreichten Hochschulabschlusses (Bachelor oder Master bzw. Diplom) vorgenommen. Die Stundensätze sind im Folgenden dargestellt: Anm.: An Hochschulen/Universitäten und Fachhochschulen gelten jeweils unterschiedliche Vergütungshöchstsätze.

Zu 2.: Die den Hochschulen eingeräumten Gestaltungsspielräume werden auch bei der Vergütung von wissenschaftlichen Hilfskräften ohne abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulausbildung in unterschiedlicher Weise genutzt. An den Fachhochschulen Schmalkalden, Jena und Erfurt werden die Vergütungshöchstsätze der auch für diesen Personenkreis voll ausgeschöpft, während sie an den anderen Hochschulen des Landes durch jeweils einheitliche Vergütungssätze unterschritten werden. Die Stundensätze sind im Folgenden dargestellt: Anm.: An Hochschulen/Universitäten und Fachhochschulen gelten jeweils unterschiedliche Vergütungshöchstsätze.

Zu 4.: In den letzten Jahren haben sich die Rahmenbedingungen im Hochschulbereich grundlegend gewandelt. Den Hochschulen des Freistaats wurde zunehmend Autonomie in finanziellen und personellen Angelegenheiten eingeräumt. Durch die seit Januar 2008 geltende Rahmenvereinbarung II zur Sicherung der Leistungskraft und Zukunftsfähigkeit der Thüringer Hochschulen wurde diesen Planungssicherheit für die Zeit bis Ende 2011 gegeben. In diesem Zusammenhang werden auch die ausgeweiteten Gestaltungsspielräume für die Vergütung von wissenschaftlichen Hilfskräften positiv gewertet. Dadurch können die Hochschulen bis zur vorgegebenen Höchstgrenze auf die jeweiligen individuellen Erfordernisse eingehen und flexibel reagieren. So ist es den Hochschulen möglich, unterschiedliche Qualifikationen, Bewerberlagen und die jeweilige Haushaltssituation zu berücksichtigen.

Zu 5.: Die Höhe der Vergütungssätze wurde arbeitgeberseitig, in Einzelfällen unter Beteiligung der Dekane, festgesetzt.

Zu 6.: An den Thüringer Hochschulen wird durch die neuen Vergütungsregelungen nicht mit einer Veränderung der Anzahl der wissenschaftlichen Hilfskräfte mit und ohne Hochschulabschluss gerechnet.