Finanzamt

September 2008 hat folgenden Wortlaut:

Nach Abschluss der Neustrukturierung in der Finanzverwaltung und der damit verbundenen Reduzierung der Zahl der Finanzämter von 20 auf zwölf soll es nun erneut erhebliche Strukturveränderungen in den Finanzämtern geben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche konkreten strukturellen Änderungen sind derzeit in welchen Finanzämtern zur Realisierung in welchem Zeitraum und warum geplant bzw. im Jahr 2008 bereits durchgeführt worden?

2. In welchem Umfang werden/sind Mitarbeiter welcher Arbeitsbereiche in den einzelnen Finanzämtern von den Umstrukturierungen wie betroffen?

3. Wie wurden/werden die Personalvertretungen der betroffenen Finanzämter konkret in die Entscheidungen für die neuerlichen Strukturveränderungen einbezogen?

Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 29. Oktober 2008 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Im Jahr 2008 wurde damit begonnen, die Betriebsprüfung (BP) der Thüringer Finanzämter neu zu organisieren. Es wurde in jedem Finanzamt eine Amtsbetriebsprüfung für die Prüfung von Klein- und Kleinstbetrieben - mit Ausnahme von Körperschaften - eingerichtet. Die Umsetzung der Neuorganisation soll zum Jahresende 2009 abgeschlossen sein. Die Maßnahme wurde bereits ausführlich im Haushalts- und Finanzausschuss des Thüringer Landtags in den Sitzungen vom 27. Mai 2008 (Vorlage 4/2082, TOP 5) und 26. Juni 2008 (Vorlagen 4/2082 und 4/2200, TOP 2) behandelt.

Weiterhin erfolgte eine Übertragung der Zuständigkeit für die Bearbeitung der Veranlagung von Körperschaften des Finanzamts Sondershausen auf das Finanzamt Mühlhausen, so dass die Körperschaftsteuerstelle in Sondershausen zum 1. September 2008 geschlossen werden konnte.

Im Jahr 2009 ist ferner beabsichtigt, die Bearbeitung von Grunderwerbsteuerfällen landesweit im Finanzamt Suhl zu zentralisieren. Hierbei sollen die derzeit in jedem Finanzamt vorhandenen sehr kleinen Organisationseinheiten zusammengefasst werden. Dies erleichtert nicht nur die Organisation dieses Arbeitsbereiches, sondern sichert auch eine fachlich hochwertige Bearbeitung durch gebündelte Fachkompetenz und eine einheitliche Rechtsanwendung. Diese Form der Zentralisierung hat sich bereits langjährig bei der Bearbeitung von Erbschaft- und Schenkungsteuern im Finanzamt Gotha bewährt.

Weiterhin sollen zum 31. Dezember 2008 die Arbeitsbereiche Staatskasse in den Finanzämtern Erfurt (einschließlich Staatshauptkasse), Gera und Suhl aufgelöst und deren Aufgaben in die neu errichtete Landeshauptkasse bei der Landesfinanzdirektion Erfurt überführt werden. Ursache hierfür ist die landesweite Einführung des Haushaltsmanagementverfahrens HAMASYS, welche zur Folge hat, dass sich die papierlastige Bearbeitungsweise grundlegend zugunsten einer überwiegend elektronischen Bearbeitungsweise verändert. Dadurch können erhebliche personelle Ressourcen freigesetzt werden, wodurch die Aufrechterhaltung dreier Standorte nicht mehr gerechtfertigt ist.

Zudem soll der im Finanzamt Gera angesiedelte Arbeitsbereich Justizzahlstelle unter Beibehaltung des Standortes Gera ebenfalls organisationsrechtlich in die Thüringer Landesfinanzdirektion integriert werden.

Zu 2.: Von der in Frage 1 beschriebenen Maßnahme Betriebsprüfung sind etwa 214 Bedienstete (nur Bedienstete bisheriger BP-Stellen) betroffen, von denen voraussichtlich etwa 190 Bedienstete in den neuen Haupt-BPStellen verbleiben werden. Die restlichen Bediensteten der bisherigen BP-Stellen werden in die Amts-BPStellen wechseln. Weiterhin werden voraussichtlich etwa 55 Bedienstete aus anderen Finanzamtsbereichen der Amts-BP zugeführt. Örtliche Veränderungen werden bei den meisten Bediensteten nicht notwendig sein.

Von der Maßnahme Körperschaftsteuerstelle Sondershausen waren etwa fünf Bedienstete betroffen, die grundsätzlich vom Finanzamt Sondershausen an das Finanzamt Mühlhausen wechselten.

Die Maßnahmen Grunderwerbsteuer und Staatskasse sind in engem Zusammenhang zu sehen, da beabsichtigt ist, das in Suhl für die Bearbeitung der Grunderwerbsteuer erforderliche Personal zum Großteil aus dem Arbeitsbereich Staatskasse zu gewinnen, der durch die Einführung von HAMASYS stark entlastet wird und im Gegenzug die Bediensteten der derzeitigen Grunderwerbsteuerstellen in ihren Finanzämtern zu belassen und ihnen dort zuzuführen. Versetzungen sollen damit grundsätzlich vermieden werden. Insgesamt (Stand: 1. Juli 2008) sind etwa 23 Bedienstete in den Grunderwerbsteuerstellen (alle Finanzämter außer Suhl) und etwa 76 Bedienstete in den Staatskassen betroffen.

Bei der Maßnahme Justizzahlstelle verbleiben die dort etwa 40 Bediensteten örtlich in den Räumlichkeiten des Finanzamts Gera und werden nur organisatorisch in die Landesfinanzdirektion umgesetzt.

Die Beteiligung der Personalvertretungen erfolgt regelmäßig in Abhängigkeit von Art und Umfang der beabsichtigten Maßnahme auf der vom Thüringer Personalvertretungsgesetz vorgesehenen Weise auf der entsprechenden Beteiligungsstufe. Dies geschieht i. d. R. frühzeitig mit der Vorlage des jeweiligen Grobbzw. Feinkonzepts. Die örtlichen Personalvertretungen werden bei den einzelnen Personalmaßnahmen eingebunden.