Erfurt Bund der Muslime Thüringen Internationales islamisches Kulturzentrum Erfurter Moschee e.V. Herrn

Sitzung des Gleichstellungsausschusses am 13. März 2008

In der vierten Beratung führte der Gleichstellungsausschuss eine mündliche Anhörung in öffentlicher Sitzung durch (dazu mehr unter Punkt, 2a ab Seite X). Er kam überein, alle anwesenden Abgeordneten, die nicht Mitglied des Gleichstellungsausschusses sind, gemäß § 78 Abs. 1 Satz 2, 2. Halbsatz GO mit beratender Stimme hinzuzuziehen und die Auswertung der Anhörung in einer der nächsten Sitzungen des Gleichstellungsausschusses vorzunehmen.

e) 35. Sitzung des Gleichstellungsausschusses am 29. Mai 2008

In der fünften Beratung wurde eine Auswertung der Anhörung vom 13. März 2008 durchgeführt. Dazu nahm der Gleichstellungsausschuss die Darstellung über die Sicht der Landesregierung zu den Ergebnissen der Anhörung entgegen.

Nach Auffassung der Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit habe der Gleichstellungsausschuss durch die vorbereiteten Fragen, die Auswahl der Anzuhörenden und durch die ausführliche Anhörung einen Beitrag für das gesamte Parlament und für die Landesregierung geleistet. Wichtig sei, dass man sich zunächst der verfügbaren rechtlichen Grundlagen versichere, wenn es um Ausländer verschiedenen Alters, Geschlechts und Status im Land gehe. Das Asylrecht, Asylverfahrensrecht und Asylbewerberleistungsrecht sei Bundesrecht, an das man gebunden sei. Die Forderung nach der Abschaffung von Gemeinschaftsunterkünften tauche immer wieder auf, aber Gemeinschaftsunterkünfte seien in § 53 Asylverfahrensgesetz bundesrechtlich vorgegeben. Die Landesregierung machte darauf aufmerksam, dass die Landkreise und kreisfreien Städte den Spielraum nach diesen Regelungen durchaus nutzten.