Wohngeldempfänger

Die zum Januar 2009 geplante Wohngeldnovelle enthält neben der Erhöhung der Tabellenwerte um acht Prozent und der Erhöhung der Miethöchstbeträge um zehn Prozent sowie der erstmaligen Berücksichtigung der Heizkosten in Höhe von 50 Cent pro Quadratmeter auch eine Aktualisierung der Tabellen für die Mietstufen.

Zahlreiche Kommunen werden dabei herabgestuft. Die Mietstufe hat direkten Einfluss auf die Höhe der zuschussfähigen Miete und damit auf die Höhe des Wohngeldes.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. In welchen Thüringer Kommunen mit mehr als 10 000 Einwohnern und in welchen Thüringer Landkreisen mit Ortschaften unter 10 000 Einwohnern erfolgt eine solche Anpassung der Mietstufen nach unten bzw. nach oben (bitte Einzelaufstellung Mietstufe vorher und nachher)?

2. Welchen Einfluss hat aus Sicht der Landesregierung diese Anpassung der Mietstufen auf die angekündigte Erhöhung des durchschnittlichen Wohngeldes zum 1. Januar 2009 von derzeit 76 Euro auf 122 Euro monatlich in Thüringen?

3. Wie hoch ist die Zahl der betroffenen Wohngeldempfänger, die mit der Änderung der Mietstufen wesentlich mehr Wohngeld erhalten und wie hoch ist die Zahl derjenigen Antragsteller, bei denen die Erhöhung durch die Herabstufung wesentlich geringer ausfällt als erwartet (bitte Aufstellung nach Landkreisen und kreisfreien Städten)?

Das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Medien hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 17. November 2008 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Aus Anlass der Wohngeldleistungsnovelle, die am 1. Januar 2009 in Kraft tritt, wurden u. a. die Miethöchstbeträge angepasst und zugleich die Mietenstufen in den Gemeinden und Kreisen im gesamten Bundesgebiet durch Verordnung neu festgelegt. Die Neufestlegung der Mietenstufen hat für die Thüringer Gemeinden (über 10 000 Einwohner) und für die Landkreise folgende Auswirkungen:

- in fünf Gemeinden und dem Wartburgkreis erfolgte eine Heraufstufung,

- in drei Gemeinden und dem Landkreis Greiz erfolgte eine Herabstufung,

- in den übrigen Gemeinden und Landkreisen hat sich die Mietenstufe nicht geändert.

Einzelaufstellung der Gemeinden und Landkreise mit neuer Mietenstufe:

Zu 2.: Die Wohngeldleistungsnovelle 2009 führt zu erheblichen Leistungsverbesserungen insbesondere durch die Zusammenfassung der Miethöchstbeträge auf Neubauniveau, deren Erhöhung um zehn Prozent sowie durch die neu eingeführte Heizkostenkomponente. Die Verbesserungen für den einzelnen Haushalt fallen in Abhängigkeit von der lokalen Mietenentwicklung unterschiedlich aus.

Von einer Herabstufung einer Gemeinde (bzw. des Landkreises) sind so zukünftig nur etwa zehn Prozent der Haushalte mit Wohngeld in dieser Gemeinde (bzw. des Landkreises) betroffen, die auch die neuen Miethöchstbeträge überschreiten. Da in Thüringen von 33 Gemeinden (über 10 000 Einwohner) nur drei und ein Landkreis herabgestuft werden, sind insgesamt nur wenige Wohngeldhaushalte betroffen. Auch bei ihnen erhöht sich das Wohngeld, sie profitieren aber nur unterdurchschnittlich von der Wohngeldnovelle.

Dies ist sachgerecht, da die dortigen Mieten nur unterdurchschnittlich gestiegen sind.

Zu 3.: Die nachfolgende Aufstellung gibt Auskunft über die Anzahl der Wohngeldhaushalte, die ab 1. Januar 2009 voraussichtlich von einer Änderung der Mietenstufe betroffen sein werden.