Gebäudeeinmessungspflicht in Thüringen

Das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Medien hat die in der 98. Plenarsitzung am 14. November 2008 zur Beantwortung verbliebene Mündliche Anfrage namens der Landesregierung gemäß § 91 Abs. 2 Satz 4 GO mit Schreiben vom 4. Dezember 2008 wie folgt beantwortet:

1. Wie hoch sind die Kosten für die Einmessung einer Garage und eines Einfamilienhauses in Thüringen, Hessen, Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt?

Für die Einmessung einer Garage ergibt sich für Thüringen ohne Ansatz der Umsatzsteuer ein Gebührenbetrag in Höhe von 240 Euro. Die Gebührensätze betragen in Hessen 321 Euro, in Bayern 130 Euro, in Sachsen 269 Euro und in Sachsen-Anhalt 396 Euro. Für die Einmessung eines üblichen Einfamilienhauses mit einem Rohbauwert bis 100 000 Euro ergibt sich in Thüringen bei einer Einmessung für ein Flurstück eine Gebühr von 713 Euro, ebenfalls ohne Ansatz der Umsatzsteuer. Die Gebührensätze betragen in Hessen 711 Euro, in Bayern 575 Euro, in Sachsen 602 Euro und in Sachsen-Anhalt 812 Euro.

2. Wie hoch ist die Zahl der noch nicht eingemessenen, aber einmessungspflichtigen Gebäude, Anbauten oder Garagen (Schätzung nach bislang vorhandenen Luftbildern)?

Nach den der aktuellen Luftbilder ist von einem Gesamtbestand von knapp 600 000 fehlenden Gebäuden und etwa 300 000 im Grundriss veränderten Gebäuden auszugehen. Eine eindeutige Unterscheidung, ob es sich bei der genannten Anzahl um sogenannte Altgebäude oder um einmessungspflichtige (nach dem Inkrafttreten des Thüringer Katastergesetzes am 10. August 1991 errichtete) Gebäude handelt, ist aus den Luftbildern nicht ableitbar. Daher ist eine annähernd zuverlässige Schätzung der Gesamtzahl nicht möglich.

3. Aus welchen Gründen wurde bisher nicht eingemessen, obwohl die Einmessungspflicht gesetzlich geregelt ist und diese auch von Amts wegen vorgenommen werden kann?

Sehr viele Gebäudeeigentümer haben bislang keinen entsprechenden Antrag auf Einmessung gestellt. Da die Einmessung von Amts wegen mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden ist, wurde davon auf Grund der anderen, vielfältigen und sehr dringenden Aufgaben des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation, z. B. Fertigstellung der automatisierten Liegenschaftskarte bis 2009, bislang abgesehen.

10. Dezember 2008

4. Welche Gesamtkosten würde die Einmessung aller nach 1992 errichteten Gebäude verursachen?

Aufgrund der fehlenden konkreten Gebäudeinformationen kann hierzu keine auch nur annähernd zuverlässige Abschätzung erfolgen.