Am Kavalleriesand 25/35 in Darmstadt hier: Zustimmung zur Veräußerung durch den Hessischen Landtag nach § 64 Abs. 2 LHO

Dem Landtag wird der Antrag unterbreitet, dem Verkauf der landeseigenen Liegenschaft Am Kavalleriesand 25/35 in Darmstadt, Flur 43, Flurstück 4/59, in einer Größe von 42.655 m² zum Preis von 22.000.000,- DM zuzustimmen.

Begründung:

Das überwiegend unbebaute Grundstück Am Kavalleriesand gehört zum allgemeinen Grundvermögen und ist für das Land entbehrlich. Am Rande des Grundstücks liegt ein kleineres Wohnhaus, das bis auf zwei Wohnungen im Dachgeschoss leer steht. Im Übrigen befindet sich auf der Liegenschaft noch eine Gaststätte, die in einem Holzgebäude untergebracht ist.

Denkmalschutz besteht nicht.

Das Grundstück wurde bis Anfang der 90er Jahre für ein Neubauvorhaben des Regierungspräsidiums Darmstadt vorgehalten, das im Zusammenhang mit der Anmietung des PTZ-Gebäudes jedoch aufgegeben wurde. Seit diesem Zeitpunkt versucht das Land nachdrücklich, die wertvolle Liegenschaft zu vermarkten.

Der Verkehrswert wurde vom Staatsbauamt Darmstadt am 17. Mai 1999 mit 17.157.085,- DM ermittelt.

Ursprünglich geführte Verkaufsverhandlungen mit der Stadt Darmstadt sind ergebnislos verlaufen.

Wegen des Fehlens einer Bebauungsplanung für den Bereich Am Kavalleriesand war in den vergangenen Jahren eine Verwertung der Liegenschaft nicht möglich. Für den Bereich gilt § 34 bisherige Bauvoranfragen wurden von der Stadt Darmstadt jedoch negativ beschieden, da sie bisher einzig einen Gewerbepark mit hoch qualifizierten Arbeitsplätzen auf dem Grundstück wünschte.

Eine neue Veräußerungschance wurde von der Liegenschaftsverwaltung zu Beginn des Jahres 1999 gesehen, als bekannt wurde, dass die Telekom Standortinteresse an dem Grundstück habe, um dort hochwertige Bürobauten errichten zu lassen, um sie dann anzumieten. Diese Planungen wurden von der Stadt Darmstadt nachdrücklich unterstützt.

Das Grundstück wurde daher im Mai 1999 überregional und regional ausgeboten. Auf die Ausbietung hat ein Investor am 22. März 2000 ein Höchstgebot von 22 Mio. DM abgegeben. Die Veräußerung des Grundstücks ist aus folgenden Gründen außerordentlich eilbedürftig:

Die Stadt Darmstadt hat der Liegenschaftsstelle Darmstadt kürzlich den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes vorgelegt, wonach ein Teilbereich von rund 15.000 m² des Kavalleriesandes als Grünfläche auszuweisen ist. Einem derzeitigen durchschnittlichen Bodenwert für das Grundstück von rund 370,- bis 420,- DM/m² für Gewerbefläche stünde dann noch ein Wert von rund 5,- DM/m² gegenüber. Die Liegenschaftsstelle hat der Änderung des Flächennutzungsplanes widersprochen.

Der Käufer beabsichtigt, kurzfristig eine Bauvoranfrage nach der jetzt möglichen Bebauung bei der Stadt Darmstadt einzureichen und hat sich den Rücktritt vom Kaufvertrag für den Fall vorbehalten, dass die Stadt einer Bebauung mit hochwertigen Bürogebäuden mit einer Bruttogeschossfläche von mindestens 46.000 m² und einer Grundflächenzahl von mindestens 0,5 bezogen auf das Gesamtgrundstück von 42.655 m² nicht zustimmt.

Im Übrigen besteht ein Rücktrittsrecht des Kaufbewerbers für den Fall, dass das Asylbewerberlager nicht innerhalb von sechs Monaten vom Land nach Schwalbach verlagert werden kann. Die Verhandlungen hierzu laufen bereits seit geraumer Zeit; die Liegenschaftsverwaltung geht davon aus, dass die Verlagerung nach Schwalbach rechtzeitig durchgeführt werden kann.

Die Zustimmung des Hessischen Landtags nach § 64 Abs. 2 LHO ist erforderlich, da der Wert der zu veräußernden Liegenschaft mehr als 1 Mio. DM beträgt (VV Nr. 5.8 zu § 64 LHO).