Landesregierung

4. Wahlperiode 23.01.

Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gentzel (SPD) Kosten des Verfahrensbevollmächtigten der Landesregierung im Verfahren vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof wegen Verletzung des parlamentarischen Fragerechts (Aktenzeichen: 35/07)

Im Organstreitverfahren (Aktenzeichen: 35/07) vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof wegen Verletzung des parlamentarischen Fragerechts hat sich die Thüringer Landesregierung von Herrn Prof. Dr. Michael Brenner, Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht der Friedrich-Schiller-Universität Jena, als ihrem Verfahrensbevollmächtigten vertreten lassen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Kosten sind dem Land durch die Verpflichtung von Herrn Prof. Dr. Michael Brenner als Verfahrensbevollmächtigtem der Landesregierung im genannten Verfahren vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof insgesamt entstanden?

2. Aus welchen Gründen war kein Jurist der Staatskanzlei, des Justizoder des Innenministeriums in der Lage, das genannte Verfahren vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof für die Landesregierung zu betreiben?

3. Ist mit der Mandatierung von Herrn Prof. Dr. Brenner im genannten Verfahren das Gebot der sparsamen Mittelverwendung gemäß § 7 LHO eingehalten worden oder nicht und wie begründet die Landesregierung dieses jeweils?

Gentzel