Welche Versorgungswerke des Landes oder mit Beteiligung des Landes existieren derzeit in

Dezember 2008 hat folgenden Wortlaut:

Für bestimmte Berufsgruppen existieren Versorgungswerke in Thüringen oder mit Beteiligung Thüringens. Die Versorgungswerke arbeiten mit den Beiträgen ihrer Mitglieder auch am Kapitalmarkt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Versorgungswerke des Landes oder mit Beteiligung des Landes existieren derzeit in Thüringen?

2. In welcher Anlageform, bei wem und in welcher jeweiligen Höhe haben die Thüringer Versorgungswerke und die Versorgungswerke mit Beteiligung Thüringens ihr Kapital angelegt und wie bewertet die Landesregierung die Effizienz und die Sicherheit dieser Geldanlagen?

3. Hat sich der Wert der Finanzanlagen der Thüringer Versorgungswerke und der Versorgungswerke mit Beteiligung Thüringens in den Jahren 2007 und 2008 wesentlich verändert? Wenn ja, bei welchen Versorgungswerken, wie und aus welchen Gründen?

4. Werden die Thüringer Versorgungswerke und die Versorgungswerke mit Beteiligung Thüringens nach Auffassung der Landesregierung und vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise kurz-, mittel- und langfristig erfüllen können? Falls nein, in welcher Form beabsichtigt die Landesregierung die Versorgungswerke und ihre Mitglieder zu unterstützen?

Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 23. Januar 2009 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Der Freistaat Thüringen ist weder an Versorgungswerken beteiligt, noch ist er Träger von Versorgungswerken. Ihm obliegt nur die Aufsicht über die Versorgungswerke. Die Frage wird daher in dem Sinne verstanden, dass danach gefragt wird, welche Versorgungswerke für Thüringer Freiberufler in Thüringen oder außerhalb Thüringens existieren.

In Thüringen bestehen folgende Versorgungswerke:

· Ärzteversorgung Thüringen

· Versorgungswerk der Landestierärztekammer Thüringen

· Versorgungswerk der Landeszahnärztekammer Thüringen

· Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Thüringen

5. Februar 2009

Den folgenden Versorgungswerken außerhalb Thüringens gehören Thüringer Mitglieder des jeweiligen Berufsstandes an:

· Sächsisch-Thüringische Apothekerversorgung

· Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen

· Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung bezogen auf Ingenieure

· Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen

· Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen

Zu 2.: Zunächst verweise ich auf die Antwort zu Frage 1. Die Thüringer Versorgungswerke unterliegen hinsichtlich der Kapitalanlage den Vorschriften des § 54 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und den Vorschriften der Verordnung über die Anlage des gebundenen Vermögens von Versicherungsunternehmen (Anlageverordnung - Danach haben die Versorgungswerke die Mittel so anzulegen, dass möglichst große Sicherheit und Rentabilität bei jederzeitiger Liquidität des Versorgungswerks unter Wahrung angemessener Mischung und Streuung erreicht wird. Insoweit dient bereits die Beachtung der Anlageverordnung dazu, dass das Kapital effizient und sicher angelegt wird.

Die Aufsicht überprüft insbesondere die Einhaltung dieser Anlagevorschriften. Die Thüringer Versorgungswerke legen die Beiträge der Mitglieder entsprechend den aufsichtsrechtlichen Vorgaben an.

Die Kapitalanlagen der Versorgungswerke außerhalb Thüringens, denen Thüringer Mitglieder angehören, unterliegen der Aufsicht des dort zuständigen Ministeriums.

Im Übrigen sind die Versorgungswerke Selbsthilfeeinrichtungen der Freien Berufe und legen ihr Vermögen im Rahmen der bestehenden Vorgaben eigenverantwortlich an. Es ist grundsätzlich nicht Aufgabe der Aufsicht, auf einzelne Anlageentscheidungen des Versorgungswerks Einfluss zu nehmen. Es besteht damit auch keine Pflicht, über Sachverhalte zu berichten, die dem Einflussbereich der Aufsicht bei Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben grundsätzlich entzogen sind. Zudem unterliegen die Versorgungswerke grundsätzlich keiner Publizitätspflicht. Eine detaillierte Beantwortung kommt auch aus diesem Grund nicht in Betracht.

Zu 3.: Zunächst verweise ich auf die Antwort zu Frage 2 hinsichtlich des Umfangs der Aufsicht. Allgemein ist anzumerken, dass der Wert der Finanzanlagen im Wesentlichen durch Beitragszahlungen und Kapitalerträge auf der einen Seite und Versorgungsleistungen auf der anderen Seite sowie durch Kursschwankungen beeinflusst wird.

Zu 4.: Die Thüringer Versorgungswerke können nach der derzeitigen Lage ihre Aufgaben kurz-, mittel- und langfristig erfüllen.

Die finanzielle Lage der Versorgungswerke außerhalb Thüringens, denen Thüringer Mitglieder angehören, ist nach den vorliegenden Informationen der dortigen Aufsichtsbehörden mit der Lage der Thüringer Versorgungswerke vergleichbar.