Biologische Schädlingsbekämpfung im Weinbau durch die sexuelle Verwirrmethode des einbindigen Traubenwicklers

Durch den Einsatz von Pheromonen ist es möglich, Insektizide zur Bekämpfung des Traubenwicklers weitgehend zu vermeiden.

Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen wie folgt:

Frage 1. Was hat die Landesregierung veranlasst, den Haushaltsansatz von 10.000 DM (09 81.ATG 87) zur Unterstützung des Pheromon-Einsatzes im Weinbau zu streichen?

Die Förderung erfolgte bislang als Pilotprojekt, das im Wesentlichen als abgeschlossen gilt.

Frage 2. Was waren die Gründe für die Zusage des Landwirtschaftsministers im Frühjahr 2000, dennoch 10.000 DM zum Pheromon-Einsatz zuzusagen?

In der Gemeinde Hochheim wurde aufgrund der positiven Erfahrungen erstmals der Übergang von einer sektoralen auf eine flächendeckende Anwendung geplant. Die Förderung sollte den Mehraufwand als einmaligen Zuschuss im Rahmen des Pilotprojektes ausgleichen.

Frage 3. Aus welcher Haushaltsstelle werden diese Mittel bereitgestellt?

Die Mittel werden aus Kap. 0981 - 68587 UT 7 bereitgestellt.

Frage 4. Wo werden diese Mittel eingesetzt?

In der Gemeinde Hochheim.

Frage 5. Wie bewertet die Landesregierung die Förderung der Verwirrmethode in bezüglich ihrer Wirksamkeit und der Förderhöhe?

Hinsichtlich der Wirksamkeit der Traubenwicklerbekämpfung wie der ökologischen Vorteile liegen in Baden-Württemberg ähnlich positive Bewertungen vor. Die Förderhöhe in Baden-Württemberg entspricht einer Vollfinanzierung der Maßnahmen, die in Hessen aus Haushaltsgründen derzeit nicht in Frage kommt.

Frage 6. Gibt es Überlegungen der Landesregierung, diese Methode bei der Fortschreibung des Entwicklungsplanes Ländlicher Raum im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen bei der Europäischen Union zur Förderung anzumelden?

Über eine etwaige Anmeldung wird nach Auswertung des Pilotprojektes entschieden.