Zu den Beziehern einer Leistung aus einem gesetzlichen Rentenversicherungssystem zählen wie oben dargestellt auch die Landwirte

Diese sind durch die historische Entwicklung in den jungen Ländern und das Auftreten von durchbrochenen Versicherungsbiografien in bisher noch geringerem Umfang begründet.

Zu den Beziehern einer Leistung aus einem gesetzlichen Rentenversicherungssystem zählen, wie oben dargestellt, auch die Landwirte. Die Alterssicherung der Landwirte weist einen Teilsicherungscharakter auf. Der durchschnittliche Beitragsaufwand der Landwirte ist deutlich niedriger als der, welcher durchschnittlich in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erbringen ist. Im Ergebnis resultieren aus einer niedrigeren Beitragszahlung im Alter niedrigere Renten verglichen mit den Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die durchschnittliche Höhe der Altersrente für Landwirte betrug gemäß dem Alterssicherungsbericht der Bundesregierung für 2008 in den alten Ländern am 30.06.2007 rund 711,00 EUR und in den neuen Ländern rund 142,00 EUR. Die Rentenzahlung an mitarbeitende Familienangehörige entspricht der Hälfte der Rente eines landwirtschaftlichen Unternehmers. Wie die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden auch die Renten aus der Alterssicherung der Landwirte zum Juli eines jeden Jahres angepasst. Für die Thüringer Landwirte ist die Landwirtschaftliche Alterskasse Mittel- und Ostdeutschland zuständig. Nach Anforderung durch die Landesregierung wurde durch die Landwirtschaftliche Alterskasse Mittel- und Ostdeutschland eine Sonderauswertung anlässlich des Berichtsersuchens vorgenommen. Für die Thüringer Landwirte ergab sich dabei die nachfolgende Aufschlüsselung nach Rentenarten, -anteil, Alter bei Rentenbeginn und durchschnittlichen Rentenhöhen.

Der aktuelle Rentenwert für die neuen Bundesländer beträgt derzeit 10,78 EUR. Anhand der aufgeführten Zahlenwerte ist erkennbar, dass eine alleinige Alterssicherung durch eine Leistung der landwirtschaftlichen Alterskasse im Regelfall nicht ausreichend ist.

Leistungen aus einem zur gesetzlichen Rentenversicherung alternativen Altersversorgungssystem beziehen die sogenannten verkammerten Berufe, wenn für sie ein Versorgungswerk eingerichtet ist. Hier stellt sich die Situation der für Thüringen einschlägigen Versorgungswerke differenziert dar. Das Versorgungswerk der Steuerberater und das der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer gewähren derzeit noch keine Alters- bzw. Berufsunfähigkeitsrenten an Mitglieder aus Thüringen. Durch das Versorgungswerk der Rechtsanwälte wird eine derart geringe Anzahl an Alters- bzw. Berufunfähigkeitsrenten gezahlt, dass die Ermittlung eines durchschnittlichen Rentenzahlbetrages bislang noch nicht möglich ist. Durch die Ärzteversorgung Thüringen werden mit Stand September 2008 Al35 tersrenten von durchschnittlich 1.093,00 EUR erbracht. Die dafür zugrunde liegende Versicherungsdauer beträgt 12,3 Jahre. Die durchschnittliche Versicherungsdauer der Berufsunfähigkeitsrentner beläuft sich auf 10,2 Jahre. 672,40 EUR werden im Durchschnitt bei einer Berufsunfähigkeitsrente gewährt. Im Rahmen des Versorgungswerkes der Architektenkammer erhalten die Mitglieder ein Altersruhegeld von durchschnittlich 443,00 EUR, denen im Mittel 8,5 Beitragsjahre zugrunde liegen. Der durchschnittliche Zahlbetrag der Berufsunfähigkeitsrente beträgt 586,00 EUR bei durchschnittlich 3,5 Beitragsjahren. Die Sächsisch-thüringische Apothekerversorgung hat einen Bestand von 72 Altersrentnern und 31 vorgezogenen Altersrentner aus dem Bereich Thüringen. Diese erhalten im Mittel 929,00 EUR Rente, denen 12,6 Beitragsjahre zugrunde liegen. Bisher beziehen diese Rentner in der Regel parallel eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, da das Versorgungswerk bei seiner Gründung 1992 Mitglieder bis zum damals 60. Lebensjahr aufnahm. Durch das Versorgungswerk der Landestierärztekammer werden 20 Alters- und 4 Berufsunfähigkeitsrenten geleistet. Deren durchschnittliche Höhe betrug 721,00 EUR zum 31.12.2007.

Seitens des Versorgungswerkes der Landeszahnärztekammer Thüringen wurden am 31.12.2007 an 116 Personen Ruhegeldzahlungen geleistet. 61-mal wurde ein Altersruhegeld, welches ein Renteneintrittsalter von über 60 Jahren voraussetzt, gewährt. 19-mal kam ein Ruhegeld wegen Berufsunfähigkeit zur Auszahlung. Das Renteneintrittsalter bewegte sich dabei zwischen 50 und 60 Jahren. Eine Durchschnittsrente ist durch das Versorgungswerk der Landeszahnärztekammer Thüringen nicht ermittelbar, da die Rentenhöhe sehr individuell von den tatsächlich gezahlten Beiträgen abhängt. Zum Teil haben gerade ältere Mitglieder über den Pflichtbeitrag hinaus noch freiwillige Beiträge gezahlt, um ihre Renten zu erhöhen. Bei der geringen Anzahl der Rentenempfänger würden diese erhöhten Beitragszahlungen zu einer verzerrten Darstellung einer Durchschnittsrente führen. Maximal liegt im Versorgungswerk derzeit eine Beitragszahlungsdauer von 17 Jahren zugrunde, da das Versorgungswerk seit dem 01.01.1992 besteht. Beamte Beamte haben einen zur gesetzlichen Rentenversicherung alternativen eigenständigen Altersversorgungsanspruch gegenüber ihrem Dienstherrn. Die Bundesregierung hat im Alterssicherungsbericht 2008 bezogen auf alle Ruhegehaltsempfängerinnen und ­ empfänger des unmittelbaren Öffentlichen Dienstes eine durchschnittliche Bruttopension