Alle Verkehrsüberwachungsmaßnahmen beziehen sich sowohl auf Innerorts als auch auf Außerortsstraßen einschließlich der

Wichtigster Teil der Verkehrssicherheitsarbeit des Polizeivollzugsdienstes ist deshalb die Verkehrsüberwachung. Verkehrsüberwachung ist zielgerichtete Präsenz im öffentlichen Verkehrsraum. Durch die Verkehrsüberwachung sollen Gefahren, die vom Straßenverkehr ausgehen oder dem Verkehrsteilnehmer drohen, erkannt und abgewendet, Verkehrsstörungen beseitigt und Verkehrsverstöße verfolgt werden.

Alle Verkehrsüberwachungsmaßnahmen beziehen sich sowohl auf Innerorts- als auch auf Außerortsstraßen, einschließlich der Autobahn.

Die Netzlängen der Straßen des überörtlichen Verkehrs haben sich seit dem Jahr 1998 verändert (vgl. Anlage 2, Tabelle I). Das steht in unmittelbarem Zusammenhang mit Straßenneubau, Neufestlegungen von Ortsdurchfahrten, Umstufungen und Neumessungen.

12. Wie veränderte sich die Belastung der Polizei (Einsatzstunden, Verfahren etc.) durch Einsätze bei Demonstrationen und Veranstaltungen Rechtsextremer (einschließlich der NPD) seit 1998 (bitte getrennt nach Jahren angeben)?

Eine statistische Aufbereitung hierzu ist aufgrund bestehender Regelungen bezüglich der Aufbewahrungsfristen von Schriftgut erst ab dem Jahr 2004 möglich.

In 1, Tabelle III, sind alle Einsatzmaßnahmen zu Versammlungen/Demonstrationen und sonstigen Veranstaltungen mit rechtsextremer Klientel dargestellt.

In Auswertung der Erhebungen ist festzustellen, dass sich die Anzahl von Einsatzmaßnahmen zur Absicherung von Versammlungs- und Demonstrationslagen bzw. aus sonstigen wiederkehrenden Anlässen (Geburtstag Adolf Hitler/Rudolf Heß, Todestag Rudolf Heß etc.) seit 2004 stabilisiert hat.

Im Jahr 2007 (158 Gesamteinsätze) war ein starker Anstieg der Einsätze anlässlich von Informationsständen und Mahnwachen der NPD zu verzeichnen.

Hervorzuheben ist die hohe Anzahl der eingeleiteten Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren in den Jahren 2005, 2007 und 2008. Schwerpunkte hierbei waren die Einsatzmaßnahmen zur Absicherung des Fests der Völker (2005, 2007, 2008) und des Aufzugs der NPD am 1. Mai 2007 in Erfurt. In einer differenzierten Betrachtung ist festzustellen, dass insbesondere das Störerverhalten der linksautonomen Protestteilnehmer durch eine Zunahme der Gewalt gegen Personen und Sachen (z. B. 1. Mai 2007 in Erfurt, Fest der Völker 2008 in Altenburg) gekennzeichnet war.

13.Wie veränderte sich die Belastung der Polizei (Einsatzstunden, Verfahren etc.) durch politisch motivierte Straftaten seit 1998 (bitte getrennt nach Jahren angeben)?

Der Politisch motivierten Kriminalität werden Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie

- den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richten,

- sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung bzw. eines ihrer Wesensmerkmale, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes zum Ziel haben,

- durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,

- gegen eine Person gerichtet sind, wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht, bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet.

Darüber hinaus werden Tatbestände gemäß §§ 80-83, 84-86a, 87-91, 94-100a, 102-104a, 105-108e, 109-109h, 129a, 129b, 234a oder 241a erfasst, weil sie Staatsschutzdelikte sind, selbst wenn im Einzelfall eine politische Motivation nicht festgestellt werden kann.

Die Entwicklung der politisch motivierten Straftaten im Freistaat Thüringen ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

Straftaten politisch motivierter Kriminalität (PMK) von 1998 bis 2007:

Eine statistische Erfassung der sich daraus ergebenden Einsatzstunden liegt nicht vor.

14. Wie veränderte sich die Belastung der Polizei (Einsatzstunden, Verfahren etc.) durch die Entwicklung der Gewaltkriminalität seit 1998 (bitte getrennt nach Jahren angeben)? Gewaltkriminalität wird bundesweit unter einem Summenschlüssel in der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst. Zu diesem gehören neun Straftatbestände, denen die Ausübung von oder die Drohung mit Gewalt immanent ist:

- Mord

- Totschlag, Tötung auf Verlangen

- Vergewaltigung

- Raub, räuberische Erpressung, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer

- Körperverletzung mit Todesfolge

- gefährliche und schwere Körperverletzung sowie Vergiftung

- erpresserischer Menschenraub

- Geiselnahme

- Angriff auf den Luftverkehr Entwicklung der Gesamtzahl (erfasste Fälle) der Gewaltkriminalität für die Jahre 1998 bis 2007:

Weiterhin wird als Teilmenge der politisch motivierten Kriminalität die politisch motivierte Gewaltkriminalität (PMG) erfasst, welche eine besondere Gewaltbereitschaft der Straftäter erkennen lässt. Diese Fälle sind nicht Bestandteil der Gewaltkriminalität der PKS.

Die politisch motivierte Gewaltkriminalität umfasst die Deliktsbereiche:

- Tötungsdelikte

- Körperverletzungen

- Brand- und Sprengstoffdelikte

- Landfriedensbruch

- gefährliche Eingriffe in den Schiffs-, Luft-, Bahn- und Straßenverkehr

- Freiheitsberaubung

- Raub

- Erpressung

- Widerstandsdelikte

- Sexualdelikte

Eine statistische Erfassung der Einsatzstunden, die sich aus den in PKS und PMK erfassten Fällen der Gewaltkriminalität ergibt, liegt nicht vor.

15. Wie veränderte sich die Belastung der Polizei (Einsatzstunden, Verfahren etc.) durch die Entwicklung der Wirtschaftskriminalität seit 1998 (bitte getrennt nach Jahren angeben)?

Der Begriff Wirtschaftskriminalität ist als Straftatbestand bzw. Tatbestandsmerkmal nicht beschrieben, er orientiert sich an der Definition des § 74c Abs. 1 Nr. 1 bis 6 Gerichtsverfassungsgesetz.

Wirtschaftskriminalität entwickelt sich in Korrelation zum Wirtschaftsgeschehen. Sie hat vor dem Hintergrund der zunehmenden ökonomischen Entwicklung im Zusammenhang mit der Globalisierung in Teilbereichen einen grundlegenden Wandel erfahren. Die Komplexität des Wirtschaftslebens und die zunehmende Verbreitung technischer Neuerungen, wie das Internet, wirken sich unmittelbar auf die damit einhergehende Kriminalität aus.

Wirtschaftskriminalität betrifft alle Bereiche der wirtschaftlichen Betätigung. Je nach Tatausführung kommt es zur Schädigung von Einzelinteressen, aber auch zu Tathandlungen, die geeignet sind, das Wirtschaftleben und das Vertrauen in wirtschaftliche Abläufe nachhaltig zu schädigen.

Nach der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) stellt sich die Entwicklung der Gesamtzahl (erfasste Fälle) der Wirtschaftskriminalität wie folgt dar:

Eine statistische Erfassung der sich daraus ergebenden Einsatzstunden liegt nicht vor.

16. Wie veränderte sich die Belastung der Polizei (Einsatzstunden, Verfahren etc.) im Zusammenhang mit dem Kampf gegen den Terrorismus seit 1998 (bitte getrennt nach Jahren angeben)?

Gemäß den bundeseinheitlichen Festlegungen des polizeilichen Definitionssystems Politisch motivierte Kriminalität (PMK), welches von der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) verabschiedet wurde, ist der Begriff des Terrorismus über die terroristische Vereinigung (§§ 129a, 129b gesetzlich bestimmt.

Als Terrorismus werden darüber hinaus schwerwiegende politisch motivierte Gewaltdelikte (Katalogtaten des § 129a angesehen, die im Rahmen eines nachhaltig geführten Kampfes planmäßig begangen werden, in der Regel durch arbeitsteilig organisierte und verdeckt operierende Gruppen.

Die Belastung der Thüringer Polizei im Zusammenhang mit dem Kampf gegen den Terrorismus ist in nachfolgender Tabelle dargestellt:

Diese Statistik gibt allerdings nur bedingt die tatsächliche Belastung der Thüringer Polizei durch den Kampf gegen den Terrorismus wieder, da eine die Vielzahl von Maßnahmen nicht im Bereich der Strafverfolgung, sondern im Bereich der Gefahrenabwehr angesiedelt ist. Zur Verhinderung eines terroristischen Anschlages wurden im TLKA zusätzliche Struktureinheiten geschaffen.

Eine statistische Erfassung der sich daraus ergebenden Einsatzstunden liegt nicht vor.