Diese Leistungsfähigkeit wird in den Tunneln trotz höchster Sicherheitsstandards durch ein Tempolimit von 80 kmh

Januar 2009 hat folgenden Wortlaut:

In den letzten Jahren wurde mit der A 71 eine leistungsfähige Verkehrsverbindung durch Thüringen geschaffen.

Diese Leistungsfähigkeit wird in den Tunneln - trotz höchster Sicherheitsstandards - durch ein Tempolimit von 80 km/h eingeschränkt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Welche Geschwindigkeit ist innerhalb Europas in Tunneln gleichen Sicherheitsstandards - u. a. getrennte Tunnelröhren - zugelassen (hier bitte eine Aufstellung nach Ländern)?

2. Ist es richtig, dass der Agnesbergtunnel und der Virngrundtunnel, beide auf der A 7, mit Tempo 100 befahren werden dürfen?

3. Gibt es weitere Tunnel in Deutschland, die mit Tempo 100 befahren werden dürfen?

4. Weshalb wird in der Tunnelkette der A 71 nicht Tempo 100 zugelassen?

5. Kann die Anzeige in der Tunnelkette Tempo 100 darstellen?

6. Falls nein, welche Kosten würden für die Umrüstung entstehen?

7. Falls nein in Frage 5, wäre ausnahmsweise Tempo 99 zulässig?

Das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Medien hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 17. März 2009 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Angaben über die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten in europäischen Tunneln liegen der Landesregierung nicht vor. Die Regelungen erfolgen national.

Zu 2.: In beiden Tunneln ist zeitweise eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemäß der Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln 2006 (RABT-2006) Buchstabe C Nr. 4 zugelassen.

25. März 2009

Zu 3.: Es gibt weitere Tunnel in Deutschland. Cirka 16 Prozent der Tunnel im Zuge von Bundesfernstraßen sind zeitweise mit 100 km/h ausgeschildert. Zu weiteren Einzelheiten wird auf die Anlage verwiesen.

Zu 4.: Auf Grund der licht- und immissionstechnischen Bedingungen sowie fehlender Standstreifen ist gemäß RABT-2006 Buchstabe C Nr. 4 eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h vorgeschrieben.

Zu 5.: nein

Zu 6.: Da eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h vorgeschrieben ist, stellt sich die Frage einer Umrüstung nicht. Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.

Zu 7.: von Tempo 99 entspricht nicht den rechtlichen Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.

In Vertretung Richwien Staatssekretär Anlage Hinweis:

Anlage Zusammenstellung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten in deutschen Tunneln (BASt-B 3/BMVBS-S 18; Stand 2004) Höchstgeschwindigkeit Tunnel insgesamt Tunnel im Zuge von BAB