Fördermittel für Multifunktions-Feuerwehrfahrzeuge

Die Stadt Saalburg-Ebersdorf plant nach Angaben der Ostthüringer Zeitung vom 26. Januar 2009 die Anschaffung eines Multifunktions-Feuerwehrfahrzeugs für die Freiwillige Feuerwehr in Ebersdorf. In Thüringen können auf Antrag nach der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Thüringen für die Förderung des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe Fördermittel für die Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen gewährt werden. In Anlage 2 dieser Richtlinie ist geregelt, welche Feuerwehrfahrzeuge zuwendungsfähig sind.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie wurde der Antrag der Stadt Saalburg-Ebersdorf auf Förderung des Fahrzeugs Multistar beschieden und wie begründet die Landesregierung diese Entscheidung?

2. Aus welchen Gründen ist das Multifunktions-Feuerwehrfahrzeug bisher nicht in die oben genannte Richtlinie aufgenommen worden?

3. Wurde das Fahrzeug Multistar in anderen Bundesländern bereits eingesetzt bzw. gibt es Erfahrungen aus einer möglichen Probenutzung?

4. Wie schätzt der Landesfeuerwehrverband die Möglichkeiten des Einsatzes dieses Fahrzeugs Multistar ein und wie bewertet die Landesregierung diese Einschätzung?

5. Ist in Thüringen eine probeweise Nutzung des Fahrzeugs Multistar geplant?

Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 12. März 2009 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Mit Schreiben vom 30. Juni 2008 an das Thüringer Innenministerium hat der Bürgermeister der Stadt Saalburg-Ebersdorf um Prüfung gebeten, ob es möglich ist, das Fahrzeug Multistar in die Beschaffungsliste Thüringens aufzunehmen und der Beschaffung zuzustimmen.

Im Antwortschreiben vom 24. Juli 2008 wurde ausführlich begründet, warum das Fahrzeug Multistar nicht in die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Thüringen für die Förderung des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe aufgenommen wird und warum auch eine Beschaffung als Sonderfahrzeug ausscheidet.

Ein formeller Antrag (Anlage 5 der o. g. Richtlinie) auf Förderung des Fahrzeuges Multistar wurde nicht gestellt.

Zu 2.: Zuwendungsfähig nach der o. g. Richtlinie sind die Ausgaben für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, wenn sie den Thüringer Technischen Richtlinien, den DIN-Normen oder anderen anerkannten Regeln der Technik entsprechen und nach der Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung zum Mindestbedarf der Feuerwehr gehören.

Das Fahrzeug Multistar entspricht weder den entsprechenden Normen noch zählt es zum Mindestbedarf nach der Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung.Auf Grund seines Gewichts von 18 Tonnen ist es als Hubrettungsgerät auf Privatgrundstücken, für deren Stellflächen der Feuerwehr baurechtlich maximal eine Tragfähigkeit von 16 Tonnen gefordert wird, nicht einsetzbar.

Darüber hinaus sind derartige Kombinationsfahrzeuge weder geeignet, den Einsatzwert der jeweiligen Einzelfahrzeuge vollumfänglich zu ersetzen, noch ggf. in den Feuerwehren bestehenden Personalprobleme zu kompensieren.

Zu 3.: Bisher haben in Deutschland nur die Freiwilligen Feuerwehren Ascheberg (Nordrhein-Westfalen) und Flörsheim (Hessen) ein Fahrzeug Multistar beschafft. Dabei handelt es sich jeweils um Kombinationen von Rüstwagen (RW2) und Hubarbeitsfahrzeug (Teleskopmast).

Das Fahrzeug in Ascheberg wurde laut Mitteilung in der Fachpresse zu großen Teilen von den Firmen (Fahrzeughersteller) und Klaas (Aufbauhersteller mit Firmensitz in Ascheberg) gesponsert. Es gibt zudem eine Verpflichtung der Firmen, innerhalb von acht Jahren Verbesserungen und Weiterentwicklungen an diesem Fahrzeug vorzunehmen. Im Gegenzug stellt die Freiwillige Feuerwehr Ascheberg der Firma Klaas das Fahrzeug jederzeit für Vorführungen und Werbeveranstaltungen zur Verfügung.

Eine Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen erfolgte nicht.

Die Stadt Flörsheim hat gleichfalls keine Fördermittel vom Land Hessen erhalten, da das Fahrzeug nicht den geltenden Normen entspricht. Obwohl das Fahrzeug zunächst als Ersatz für eine zu beschaffende Drehleiter vorgesehen war, muss bei entsprechenden Einsätzen die Drehleiter DLK 23-12 aus der Nachbarstadt Hochheim hinzugezogen werden.

Darüber hinaus wird das Fahrzeug Multistar in vier Werkfeuerwehren (Daimler-Chrysler/Ludwigsfelde, Bosch/Bamberg, Ford/Köln und Airbus/Laupheim) eingesetzt. Diese wurden für die besonderen betrieblichen Bedingungen konzipiert und liegen außerhalb der geltenden Normen, was jedoch bei Werkfeuerwehren möglich ist.

Die Berliner Feuerwehr hat Ende 2005 probeweise ein Fahrzeug Multistar getestet. Im Ergebnis hat man von einer Beschaffung des Fahrzeuges Abstand genommen.

Zu 4.: Im Zuge der Novellierung der Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung war auch der Thüringer Feuerwehrverband e. V., insbesondere bei der Festlegung des Mindestbedarfs an Fahrzeugen und Sonderausrüstungen für die gemeindlichen Feuerwehren, beteiligt. Dabei hat der Thüringer Feuerwehrverband e. V. zu keinem Zeitpunkt die Aufnahme des Fahrzeugs Multistar in die Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung gefordert.

Die Landesregierung sieht ihre fachliche Einschätzung damit bestätigt.

Zu 5.: Nein; die Gründe wurden in den Antworten auf die Fragen 2 bis 4 genannt.