Zu aktuellen Ermittlungen können aus datenschutzrechtlichen und ermittlungstaktischen Gründen keine Auskünfte erteilt werden

7. Gibt es Unternehmen, die zurzeit im Zusammenhang mit Organisierter Kriminalität beobachtet werden?

Um welche handelt es sich?

Zu aktuellen Ermittlungen können aus datenschutzrechtlichen und ermittlungstaktischen Gründen keine Auskünfte erteilt werden. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.

8. Welche Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden arbeiten in Thüringen im Bereich der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität zusammen und wie ist diese Zusammenarbeit organisiert (bitte auch die entsprechenden gesetzlichen und untergesetzlichen Festlegungen darstellen)?

Im Interesse einer wirksamen Bekämpfung der OK arbeitet die Polizei insbesondere mit Finanz- und Zollbehörden, Ordnungsbehörden (z. B. Ausländer- und Gewerbeämtern), Dienststellen der Arbeitsverwaltung, dem den Staatsanwaltschaften, den Justizvollzugsanstalten, den Polizeien des Bundes (Bundespolizei/BKA) und der Länder aber auch mit internationalen Behörden wie Europol und Interpol zusammen.

Für die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei bei der Verfolgung der Organisierten Kriminalität gelten die Gemeinsamen Richtlinien der Justizminister/-senatoren der Länder über die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei bei der Verfolgung der Organisierten Kriminalität (Anlage E zu den Richtlinien für das Straf- und das Bußgeldverfahren, In Thüringen wurden sie als Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Thüringer Justizministeriums und des Thüringer Innenministeriums vom 12. November/1. Dezember 2008 (Justiz-Ministerialblatt für Thüringen 2008, Nr. 5 S. 94) in Kraft gesetzt.

Die konkreten Festlegungen zur Zusammenarbeit und dem Informationsaustausch der Thüringer Polizei mit dem Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz stützen sich auf interne dienstliche Regelungen, welche der Geheimhaltung unterliegen.

9. Wie viele Beamtinnen und Beamte sind im Bereich der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität eingesetzt und wie hat sich deren Zahl in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte getrennt nach Behörden und Einrichtungen angeben)?

Die originäre Zuständigkeit für die Bekämpfung der OK wurde dem Landeskriminalamt Thüringen im Zuge der Änderung der Thüringer Richtlinie zur Durchführung des Polizeiorganisationsgesetzes vom 1. Januar 2004 zugeschrieben. Für die Bearbeitung der OK steht im Landeskriminalamt Thüringen eine Ermittlungseinheit zur Verfügung. Darüber hinaus wird deliktsspezifische OK im Zusammenwirken mit anderen Strukturbereichen des Landeskriminalamts Thüringen (Rauschgift, Wirtschaftskriminalität, Korruption/Umwelt etc.) bearbeitet. In einzelnen Fällen werden Teilaufgaben lageangepasst auch durch spezielle Sachbereiche der Kriminalpolizeiinspektionen wahrgenommen.

Von konkreten Angaben zu der Anzahl der eingesetzten Beamtinnen und Beamten in diesem spezifischen Feld der Kriminalität wird abgesehen, da sie Rückschlüsse auf Bekämpfungsansätze der Sicherheitsbehörden zulassen und damit deren Funktionsfähigkeit bei der Bekämpfung der OK nicht nur geringfügig beeinträchtigt würden.

10.Wie viele Beamtinnen und Beamte waren für die Bewältigung der OK-Verfahren insgesamt und im Mittel auf die einzelnen Fälle bezogen eingesetzt (bitte getrennt für die vergangenen zehn Jahre angeben)?

Im Zeitraum von 1998 bis 2007 wurden durchschnittlich pro Jahr etwa 30 polizeiliche Ermittlungskräfte eingesetzt. Im Weiteren wird auf die Antwort zur Frage 9 verwiesen.

11.An wie vielen OK-Verfahren der vergangenen zehn Jahre hat das Landeskriminalamt mitgewirkt (bitte getrennt nach Jahren angeben)?

Ein Mitwirken des Landeskriminalamtes Thüringen an OK-Verfahren ergibt sich bereits aus dem Umstand, dass das Landeskriminalamt Thüringen Zentralstelle für kriminalpolizeiliche Aufgaben und Einsatz-, einsatzunterstützende und Servicedienststelle für die Thüringer Polizei ist. Hier seien beispielhaft die Auswertung von Spuren und Daten sowie der Einsatz der Spezialeinheiten angeführt. Damit wirkt im Regelfall das Landeskriminalamt Thüringen an allen OK-Verfahren im Freistaat mit, auch wenn eine zuständige Sachbearbeitung des Gesamtkomplexes nicht immer gegeben war.

12.Welche Dienststellen der Thüringer Staatsanwaltschaft beschäftigen sich schwerpunktmäßig mit der Verfolgung und Aufklärung von Delikten im Bereich der Organisierten Kriminalität?

Die Staatsanwaltschaft Gera ist die zuständige Schwerpunktabteilung zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität im Freistaat Thüringen. Bei den übrigen Staatsanwaltschaften (Erfurt, Meiningen und Mühlhausen) sind OK-Beauftragte bestellt, die insbesondere dafür Sorge zu tragen haben, dass die in ihrer Behörde anfallenden Verfahren mit möglichen Bezügen zur Organisierten Kriminalität unverzüglich an die Schwerpunktabteilung abgeben werden. Bei der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft werden verfahrensübergreifende Aufgaben (z. B. Entscheidungen über die Führung von Sammelverfahren, Erfahrungs- und Informationsaustausch auf überörtlicher Ebene) durch einen Koordinator wahrgenommen.

13.Inwiefern und wann hat es bei den Bediensteten der Strafverfolgungsbehörden, die auf die Bekämpfung Organisierter Kriminalität spezialisiert sind, in den vergangenen Jahren eine Rotation oder sonstige Personalwechsel gegeben?

Die Bearbeitung von Delikten der OK erfordert besonders ausgebildete/spezialisierte Beamte. Dies begründet eine längere Verweildauer der Mitarbeiter in diesem Bereich. Rotationen finden daher nicht systematisch oder nach einem starren Schema statt.

Bei der Schwerpunktabteilung zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität der Staatsanwaltschaft Gera hat es sowohl bei den Abteilungsleitern als auch bei den Dezernenten die im Rahmen der Personalentwicklung üblichen Wechsel gegeben.

14.Wie wurden in Thüringen in den vergangenen Jahren die Ermittlungsinstrumente und -techniken an Veränderungen im Täterverhalten angepasst?

Durch das Landeskriminalamt Thüringen wurden sowohl neue Rechtsinstrumente umgesetzt als auch modernste technische Möglichkeiten eingesetzt, um sich dem veränderten Täterverhalten anzupassen.

Die Qualifikation der Mitarbeiter, die in OK-Verfahren ermitteln oder die Ermittlungen unterstützen, ermöglicht eine effektive und effiziente Fallbearbeitung. So wurde beispielsweise im Jahr 2000 der Bereich der Vermögensabschöpfung des Landeskriminalamtes Thüringen aufgebaut. Zwischenzeitlich wurde dieses Instrumentarium in allen Kriminalpolizeiinspektionen und bei den Staatsanwaltschaften des Landes eingeführt und umgesetzt.

15.Hält die Landesregierung die Erkenntnisse der Thüringer Ermittlungsbehörden über die Organisierte Kriminalität für ausreichend und welchen Handlungsbedarf sieht sie?

Die Landesregierung bewertet den Kampf gegen die Organisierte Kriminalität als eine überaus wichtige Aufgabe zum Schutz der Inneren Sicherheit. Thüringen hat große Anstrengungen unternommen, um dieser Herausforderung gerecht zu werden. Das verdeutlicht nicht zuletzt das Programm für mehr Sicherheit in Thüringen. Den Sicherheitsbehörden wurden Personal und Sachmittel zur Verfügung gestellt.

Wie bereits ausgeführt, handelt es sich bei OK um Kontrollkriminalität mit einem immanenten Dunkelfeld, insofern kann es nie ausreichende Erkenntnisse geben.

Zielführend für eine wirksame Bekämpfung der OK ist ein lageangepasster Ressourceneinsatz, der sich auf tatsächliche Anhaltspunkte stützt. Dem entsprechend wird der weiteren Fortentwicklung der Datenverarbeitung und des Einsatzes technischer Möglichkeiten eine zunehmende Bedeutung zukommen.

Dazu gehört auch, dass die Polizei bei der Bekämpfung der OK zunehmend auf personal- und kostenintensive Ermittlungsmethoden wie z. B. Telefonüberwachung, Einsatz Verdeckter Ermittler sowie Maßnahmen des Zeugenschutzes zurückgreifen muss.

Im Weiteren wird auf die Antwort zur Frage 8 verwiesen.

16.An wie vielen OK-Verfahren der letzten zehn Jahre waren andere Strafverfolgungsbehörden, z. B. das Bundeskriminalamt, der Bundesgrenzschutz oder auswärtige Strafverfolgungsbehörden beteiligt und um welche handelte es sich im Einzelnen (bitte getrennt nach Jahren angeben)?

Dazu liegen keine statistischen Angaben vor, jedoch gab es eine enge Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt, dem Zollfahndungsamt Dresden und weiteren Sicherheitsbehörden. Ein Ermittlungskomplex wurde gemeinsam mit der Bundespolizei im Rahmen einer Gemeinsamen Ermittlungsgruppe bearbeitet. Informationen dazu, welche anderen Behörden, neben dem Thüringer Landeskriminalamt, den Freistaat Thüringen betreffende OK-Verfahren geführt haben, ergibt sich aus den jährlichen, vom Bundeskriminalamt herausgegebenen Kurzfassungen des OK-Lagebildes für die Bundesrepublik Deutschland (vgl. www.bka.de, dort unter Berichte und Statistiken). 17.Wie viele Festnahmen gab es seit 1998 pro Jahr im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen die Organisierte Kriminalität? Wie viele Haftbefehle wurden beantragt und wie viele erlassen?

Im Zusammenhang mit der OK-Bekämpfung im Freistaat Thüringen kam es aufgeschlüsselt nach Jahren zu folgenden Festnahmen bzw. Verhaftungen:

III. Schäden und Vermögensabschöpfung

1. Wie hoch ist die geschätzte, durch Organisierte Kriminalität entstandene Schadenssumme in den Jahren seit 1998 (bitte getrennt nach Jahren darstellen)?

Die Schadenssumme ist die Summe der Schäden aus allen Ermittlungskomplexen (EK). Die Schäden ergeben sich aus den Schadensangaben der Einzelverfahren/Straftaten laut Tatblatt/Anzeige.

Bei den in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Summen handelt es sich um die im jeweiligen Jahr ermittelte Schadenshöhe.