Grundstück

Im Zusammenhang mit dem Ausbau der L 1143 in der Ortslage Neustadt am Rennweg hat das Land, vertreten durch die Straßenbauverwaltung, 1999 mit Grundstücksanliegern so genannte Bauerlaubnisverträge abgeschlossen. Durch diese Verträge hat das Land Grundstücksteilflächen für den Ausbau der L 1143 in Besitz genommen und im Rahmen der Baumaßnahme verwendet.

Zur endgültigen Eigentumsübertragung hat das Land die Neuvermessung der Grundstücke als Käufer auf eigene Kosten zu veranlassen und den bisherigen Eigentümern den Kaufpreis zu entrichten.

Betroffene Grundstückseigentümer haben darauf hingewiesen, dass bisher, obwohl bereits die Bauerlaubnisverträge fast zehn Jahre alt sind, offensichtlich noch keine Neuvermessung der Grundstücke erfolgte.

Ebenso wurden Grenzsteine, die infolge der Straßenbaumaßnahme entfernt wurden, nicht ersetzt. Es wurden bisher keine Kaufverträge abgeschlossen und kein Kaufpreis gezahlt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Mit wie vielen Grundstückseigentümern der Gemeinde Neustadt am Rennweg wurden im Zusammenhang mit dem Ausbau der L 1143 Bauerlaubnisverträge über welche Grundstücksteilflächen in welchem Flächenausmaß abgeschlossen (bitte Einzelaufstellung nach Grundstückseigentümer)?

2. Wann erfolgte die Neuvermessung der Grundstücke? Aus welchen Gründen erfolgte möglicherweise bisher keine Neuvermessung der Grundstücke? Wann ist, soweit noch keine Neuvermessung der Grundstücke erfolgte, mit dieser zu rechnen?

3. Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass möglicherweise noch keine Neuvermessung der Grundstücke erfolgte, sind doch die Bauerlaubnisverträge bereits vor nahezu zehn Jahren abgeschlossen worden?

4. Wann ist mit dem Abschluss der Kaufverträge zum Erwerb der Teilgrundstücke im Zusammenhang mit dem Bau der L 1143 in der Ortslage Neustadt am Rennweg zu rechnen?

5. In welcher Höhe muss das Land an die betroffenen Grundstückseigentümer für den Erwerb der Teilflächen zahlen? Welchen Verzinsungsanspruch haben die Grundstückseigentümer wegen der bisherigen Nichtzahlung des Kaufpreises? Wie werden die Aussagen durch die Landesregierung begründet?

6. Wie wird begründet, dass bisher die im Zusammenhang mit der Straßenbaumaßnahme entfernten Grenzsteine nicht neu gesetzt wurden? Wann erfolgt das Neusetzen der Grenzsteine, die im Zusammenhang mit der Straßenbaumaßnahme entfernt wurden?

16. April 2009

Das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Medien hat die namens der Landesregierung mit Schreiben vom 30. März 2009 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Zwischen dem Straßenbauamt Mittelthüringen und den betroffenen 14 Eigentümern bzw. Eigentümergemeinschaften wurden in den Jahren 1997 bis 1999 14 Bauerlaubnisverträge abgeschlossen. Dauernd in Anspruch zu nehmen waren ca. 355 m². Die Flächen sind in der folgenden Tabelle aufgegliedert.

Zu 2.: Die Neuvermessung ist noch nicht erfolgt. Aufgrund der Vielzahl von Straßenbaumaßnahmen konnten nicht alle Vermessungsanträge sofort abgearbeitet werden. Daher werden die Anträge auf Grundlage eines jährlichen Arbeitsplans, der zwischen dem Thüringer Landesamt für Vermessung und Geoinformation und dem jeweiligen Straßenbauamt vereinbart wird, kontinuierlich abgearbeitet. Die örtlichen Vermessungsarbeiten werden voraussichtlich bis Anfang Mai begonnen, sodass die Straßenschlussvermessung im 4. Quartal 2009 erledigt sein wird.

Zu 3.: Die Baumaßnahme wurde im Jahr 2003 abgeschlossen. Erst danach war eine Vermessung möglich. Das Straßenbauamt hatte auch bei der Vielzahl der Neubeginne von umfangreichen Straßenbaumaßnahmen (z.B. Neubau der B 281 Unterwellenborn bis Gorndorf, Ortsumgehung Gorndorf, L 1105 Ortsumgehung Kamsdorf) Prioritäten zu setzen.

Zu 4.: Entsprechend dem zwischen dem und dem Straßenbauamt Mittelthüringen abgestimmten Arbeitsplan ist mit der Vorlage der Fortführungsnachweise Ende des 1. Quartals 2010 zu rechnen. Der Abschluss der notariellen Kaufverträge und die anschließende Auszahlung der Kaufpreise (soweit die Fälligkeitsvoraussetzungen vorliegen) können voraussichtlich bis zum 3. Quartal 2010 erfolgen.

Zu 5.: Der vom zuständigen Gutachterausschuss beschlossene Bodenrichtwert in der Gemarkung Neustadt für Gebäude- und Freifläche beträgt 13 Euro/m² und für Grünland 0,25 Euro/m². Unter Zugrundelegung der zu Frage 1 dargestellten in Anspruch zu nehmenden Fläche wäre insgesamt für alle abzuschließenden Kaufverträge ein Kaufpreis von rund 1 200 Euro zu zahlen. Der Kaufpreis wird vom Tag der Inanspruchnahme bis zur Auszahlung verzinst. In den Fällen, in denen der Bauerlaubnisvertrag bis zum 31. Dezember 1998 abgeschlossen worden ist, beträgt der Zinssatz zwei Prozent über dem Diskontsatz/Basiszinssatz. In den übrigen Fällen (Bauerlaubnisvertrag ab 1. Januar 1999 abgeschlossen) wird der Kaufpreis mit sechs Prozent jährlich verzinst. Der Zinssatz ergibt sich aus § 13 Abs. Hätte man Teilflächenverträge abgeschlossen, wären Notarkosten für den Vertrag und die Messungsanerkennung angefallen. Sobald die Fortführungsnachweise vorliegen und damit die tatsächliche Inanspruchnahme endgültig feststeht, wird der Kaufvertrag abgeschlossen, in welchem auch die Auflassung erklärt wird, so dass Notarkosten nur einmal anfallen. Auch wäre das Risiko sehr groß gewesen, dass der Kaufpreis zum Teil von den Eigentümern hätte zurückgezahlt werden müssen, da möglicherweise gar keine Inanspruchnahme oder eine Überzahlung erfolgt ist.

Zu 6.: Die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme verloren gegangenen Grenzzeichen werden, soweit keine Hinderungsgründe gegen die Abmarkung bestehen, im Rahmen der Straßenschlussvermessung in diesem Jahr wiederhergestellt und abgemarkt.