Sollen die unter Frage 3 genannten Richtlinien überarbeitet werden Wenn ja welche und bis

Februar 2009 hat folgenden Wortlaut:

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Höhe wurden in den Jahren 2006 bis 2008 durch das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit (TMSFG) Mittel für investive und nichtinvestive Maßnahmen der Suchtprävention, Suchtkrankenhilfe und Drogenhilfe ausgereicht (Aufzählung bitte getrennt nach Trägern sowie in Jahresscheiben)?

2. Welche Einrichtungen und Betriebe der Suchtkranken- und Drogenhilfe sowie der Suchtprävention haben im Zeitraum 2000 bis 2005 Fördermittel für Investitionen sowie Unterstützung für Beratertätigkeit erhalten (bitte getrennt nach Trägern, Art der Förderung und Jahresscheiben aufzählen)?

3. Nach welchen Richtlinien werden die Träger der Suchthilfe gefördert?

4. Sollen die unter Frage 3 genannten Richtlinien überarbeitet werden? Wenn ja, welche und bis wann?

Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 3. April 2009 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: In den Jahren 2006 bis 2008 wurden durch das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit Fördermittel für investive und nichtinvestive Maßnahmen der Suchtprävention, Suchtkrankenhilfe und Drogenhilfe in folgender Höhe an die nachfolgend aufgeführten Träger ausgereicht (Angaben in Euro).

Fördermittel für die Unterstützung von Beratertätigkeit haben Einrichtungen der Suchtkranken- und Drogenhilfe sowie der Suchtprävention im Zeitraum 2000 bis 2005 nicht erhalten.

Zu 3.: Im Bereich der investiven Förderung werden die Träger der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe nach den Richtlinien für die investive Förderung sozialer Gemeinschaftseinrichtungen für die Aufgabenbereiche der Suchtprävention, Suchtkrankenhilfe und der psychiatrischen Versorgung Nr. 20/2005, S. 922 924) gefördert.

Zu 4.: Die in der Antwort zu Frage 3 genannten Richtlinien sollen in diesem Jahr überarbeitet werden.