Wohnen

Februar 2009 hat folgenden Wortlaut: Ältere Behinderte bedürfen einer besonderen Förderung, um bisher Erreichtes und Erlerntes zu erhalten, und sie haben ein Recht darauf, ihren Lebensabend zu genießen.

Für die Behindertenhilfe bedeutet das, neue konzeptionelle Ansätze zu entwickeln, da in der Vergangenheit keine altersspezifischen Hilfen entwickelt worden sind.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen zur besonderen Förderung älterer behinderter Menschen hat die Landesregierung ergriffen bzw. welche sind geplant (bitte auflisten nach Landkreisen und kreisfreien Städten)?

2. Wie viele der Menschen mit Behinderung im Alter ab 60 Jahre, die Eingliederungshilfeleistungen erhalten, lebten seit 2000 in Thüringen? Wie viele davon wurden in Heimen, in ambulant betreuten Wohnformen, wie viele bei ihren Eltern, Angehörigen oder Freunden betreut? (bitte nach Geschlecht und in Jahresscheiben angeben)

3. Welche besonderen Betreuungs- und Förderungsmöglichkeiten wurden seit 2000 seitens der Träger aufgebaut? Wie hat sich die Tagesförderung für ältere behinderte Menschen entwickelt? Welche Finanzierungsregelungen wurden getroffen? (bitte auflisten nach Landkreisen und kreisfreien Städten)

4. Wie viele behinderte Menschen werden voraussichtlich 2010, 2012 bzw. 2014 das 60. Lebensjahr erreichen und welche Teilhabemöglichkeiten und Dienstleistungen sind zu schaffen? Welche finanziellen Ressourcen wird die Landesregierung hierfür zur Verfügung stellen?

5. Welche Gesetze und Verordnungen müssen wie geändert oder angepasst werden, dass ältere behinderte Menschen auch nach dem Ausscheiden aus der Werkstadt für behinderte Menschen weil sie Altersrentner geworden sind, auch weiterhin in den Einrichtungen leben können wie bisher?

Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 9. April 2009 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Grundsätzlich steht auch älteren Menschen mit Behinderungen das gesamte Leistungsspektrum der Eingliederungshilfe zur Verfügung. Um spezifischen Bedürfnissen im Alter gerecht zu werden und im Laufe des Lebens erworbene Fähigkeiten aufrechtzuerhalten, hat das Land einen Leistungstyp für Maßnahmen der

23. April 2009 Tagesstrukturierung für alt gewordene Menschen (B-LT 2.8) erarbeitet, auf dessen Grundlage spezielle Angebote für diese Personengruppe verhandelt werden. Im Einzelnen sind diese in der Antwort zu Frage 3 aufgeführt.

Zu 2.: Zu dieser Frage liegen keine statistischen Daten vor.

Zu 3.: Für die Jahre 2000 bis 2002 liegen keine Angaben vor.

Seit dem Jahr 2003 werden auf Grundlage des Entwurfs des Leistungstyps B-LT 2.8 tagesstrukturierende Angebote für alt gewordene Menschen sukzessive aufgebaut. Die Entwicklung der Angebote ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Quelle: Eigene Erhebungen Ausgehend von den verhandelten Personalschlüsseln von 1:6 bis 1:10 liegt die Vergütung zwischen 16,22 und 26,09 Euro betreuungstäglich.

Die Angebote sind in folgenden kreisfreien Städten und Landkreisen verortet: Quelle: Eigene Erhebungen

Zu 4.: Die Altersstruktur wird nur für schwerbehinderte Menschen erfasst. Sie ist in der Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage 2673 (Ducksache 4/4959) dargestellt.

Zu 5.: Mit dem Erreichen und der damit verbundenen Beendigung der Beschäftigung in der Werkstatt für behinderte Menschen ist für den betreffenden Menschen in Thüringen kein Ausscheiden aus dem Wohnheim verbunden. Die formulierte Frage stellt sich insofern nicht.