Waldtausch zwischen dem Land Hessen - Forstverwaltung in den Gemarkungen Bellmuth, Bobenhausen und Wallernhausen

Waldtausch zwischen dem Land Hessen - Forstverwaltung in den Gemarkungen Bellmuth, Bobenhausen und Wallernhausen (Bereich des Hessischen Forstamtes Nidda) und in den Gemarkungen Kernbach und Elmshausen (Bereich des Hessischen Forstamtes Dautphetal) hier: Zustimmung zum Grundstücksgeschäft (freiwilliger Landtausch) durch den Hessischen Landtag nach § 64 Abs. 2 LHO

Dem Landtag wird der Antrag unterbreitet, der Veräußerung von forstfiskalischen Grundstücken im Bereich des Hessischen Forstamtes Nidda in einer Größe von rund 104,6 ha mit einem Gesamtwert von 2,95 Mio. DM im Rahmen eines wertgleichen Grundstückstausches mit dem Landwirt Dr. Claus Fischer zuzustimmen.

Begründung:

Im Bereich des Hessischen Forstamtes Nidda sind die Besitzverhältnisse von Staatswald in Randbereichen zur Feldgemarkung hin stellenweise ungünstig zersplittert. Der Landwirt Dr. Claus Fischer, Hofgut Chausseehaus, Bad Vilbel, der zur Optimierung seines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs Staatsforstgrundstücke benötigt, hat seinerseits einen größeren Privatwaldkomplex des ehemaligen Schutzforstes Ohm-Winter im Landkreis erworben, der nicht im Zusammenhang mit den übrigen Teilen seiner Ländereien bewirtschaftet werden kann. Aus diesem Grund soll zur gegenseitigen Arrondierung des Grundbesitzes ein Waldtausch durchgeführt werden. Die abzugebenden landeseigenen Waldgrundstücke in Nidda und Ranstadt sind an dieser Stelle für das Land entbehrlich. Mit dem Tausch kann das Land im Bereich des Forstamtes Dautphetal gleichzeitig wertvolle und für den Naturschutz interessante Waldflächen in sein Eigentum überführen, die den dortigen Staatswaldbesitz sehr gut arrondieren. Aufgrund der unterschiedlichen Flächenabgrenzungen und der Standorteigenschaften der Tauschobjekte bringt das Grundstücksgeschäft für beide Vertragsparteien große Vorteile.

Da die Voraussetzungen gegeben sind, soll ein freiwilliger Landtausch nach den Bestimmungen der §§ 103a ff. Flurbereinigungsgesetz durchgeführt werden. Mit dem Tauschpartner wurde vereinbart, dass dieser alle im Verfahren anfallenden Nebenkosten tragen wird, mit Ausnahme der Kosten für Vermessung der landeseigenen Grundstücke, die hälftig geteilt werden. Nach der getroffenen Absprache wird das Land eine Waldfläche von rund 104,6 ha in den Gemarkungen Bellmuth, Bobenhausen und Wallernhausen (Bereich des Hessischen Forstamtes Nidda) im Wert von insgesamt 2,95 Mio. DM an Dr. Fischer veräußern (davon entfallen rund 1,25 Mio.DM auf Grund und Boden, das sind rund 1,19 DM/qm, rund 1,68 Mio. DM auf den aufstockenden Waldbestand und 20.000 DM auf den Wert einer Jagdhütte). Von Dr. Fischer wird das Land im Gegenzug rund 177,6 ha Waldfläche in den am 28. November 2000 markungen Kernbach und Elmshausen des ehemaligen Ohm-Winterschen Schutzforstes (Bereich des Hessischen Forstamtes Dautphetal) im Gesamtwert von ebenfalls 2,95 Mio. DM erwerben (Wert von Grund und Boden rund 1,45 Mio. DM (= rund 0,82 DM/qm), Wert des aufstockenden Waldbestandes rund 1,50 Mio. DM). Die Tauschobjekte sind nach den Gutachten der Hessischen Landesanstalt für Forsteinrichtung, Waldforschung und Waldökologie vom 19. Februar 1999 und 24. Oktober 2000 absolut wertgleich. Die einzelnen Flurstücke sind in den Anlagen 1 (Grundstücke des Landes Hessen) und 2 (Grundstück von Dr. Fischer) aufgelistet.

Die Zustimmung des Hessischen Landtags nach § 64 Abs.2 LHO ist erforderlich, da der Wert der zu veräußernden forstfiskalischen Grundstücke mehr als 1 Mio. DM beträgt (VV Nr. 5.8 zu § 64 LHO).