Die Interaktionsstufen bei der Anwendung von E-Government

Automatisierung: Beschäftigte können durch automatisierte Prozesse von Routinetätigkeiten entlastest werden;

· Informationsmehrung: Informationen sind quantitativ und qualitativ besser verfügbar und effizienter für Arbeitsprozesse nutzbar;

· Reduktion örtlicher wie zeitlicher Beschränkungen, die im arbeitsteiligen Verwaltungsprozess stattfinden;

· Parallelisierung; anstelle der sequentiellen Mitzeichnung von Vorgängen, ist die sternförmige Mitzeichnung möglich, so dass Aufgaben zeitgleich erledigt werden können;

· Integration von Leistungen: Leistungen Dritter können problemlos integriert werden, externe Partner können eingebunden werden, der Nachteil hoher Arbeitsteilung kann so ausgeglichen werden.

3. Die Interaktionsstufen bei der Anwendung von E-Government:

Mit Blick auf einen unterschiedlichen Grad der Interaktion zwischen Bürger / Wirtschaft und Verwaltung lassen sich die Anwendungsbereiche des E-Government in die drei Stufen der Information, Kommunikation und Transaktion unterteilen.

Ein relativ breites Spektrum von E-Government-Anwendungen findet sich im Bereich der für den Bürger unmittelbar nützlichen Informationsdienste. In Thüringen werden unzählige Informationen in den Webpräsenzen der Landes- und Kommunalbehörden bereitgehalten. Dabei handelt es sich durchaus nicht nur um einfache allgemeine Angaben wie Öffnungszeiten und Anfahrtsbeschreibungen. Neben Zuständigkeitsfindern wurden auch anspruchsvolle Lösungen wie Touristinformationssysteme zur Förderung des Fremdenverkehrs, Wirtschaftsinformationssysteme zur Wirtschaftsförderung sowie Fachinformationssysteme (z.B. Geoinformationssysteme) und sonstige Wissensdatenbanken umgesetzt, die sich mit den Webpräsenzen im privaten Sektor messen können.

Daneben werden Informationsdienste zunehmend um Kommunikationslösungen mit Dialogmöglichkeiten ergänzt. Hierzu gehören etliche Formen von online verfügbaren Formularen, wie z. B. auf Papier auszudruckende und handschriftlich auszufüllende oder mit der Post zurückzusendende HTML-/PDF-Dateien, aber auch intelligente Lösungen, bei denen durch direkte Dateneingabe und Weiterleitung an die Behörde eine Vorabprüfung der Formulardaten auf Vollständigkeit und Plausibilität möglich ist.

Auch wenn ein Schriftformerfordernis bislang oftmals noch den Ausdruck und die Abgabe in Papierform erforderlich macht, können mit Hilfe von Formularlösungen unnötige Behördengänge eingespart werden, weil der Bürger die Formulare vorab ausfüllen und sich dabei Klarheit über die erforderlichen Angaben und Unterlagen verschaffen kann.

Derartige Formularlösungen sind der erste Schritt zu Online-Transaktionsdiensten, die von der elektronischen Annahme und Bearbeitung eines Antrags bis zu Erstellung eines elektronischen Verwaltungsbescheids reichen. Hierzu zählen auch die Bereiche der elektronischen Auftragsvergabe und Beschaffung und die Einrichtung verschiedener elektronischer Zahlungssysteme. Ein wesentlicher Grund für das bislang vergleichsweise geringe Angebot an Transaktionsdiensten liegt dabei in den Anforderungen an eine sichere und rechtsverbindliche Gestaltung der elektronischen Kommunikationswege, etwa mit Hilfe einer elektronischen Signatur nach § 3a für die jede einzelne Behörde den Zugang eröffnen muss.

Wenig öffentlichkeitswirksam, aber dafür mit einem umso größeren Rationalisierungs- und Modernisierungseffekt, wurden Transaktionen allerdings im Bereich elektronischer Register umgesetzt. So ermöglicht die zügige Bearbeitung von Grundbucheinträgen. Notare können dank der elektronischen Grundbuchführung direkt Grundbucheinsicht erlangen, ohne ein auch für die Verwaltung aufwendiges Antragsverfahren auf Einsicht durchführen zu müssen.

Handels- und Gesellschaftsregister in die Reihe der elektronisch geführten Register ein.

Für einen weiteren Ausbau des E-Governments empfiehlt sich nach Ansicht von Rainer Ullrich ein schwerpunktmäßiges Vorgehen. 21

E-Government-Angebote sollten sich dabei zunächst auf administrative Verwaltungsleistungen konzentrieren, die unter dem Gesichtspunkt von Kosten und Rendite einen hohen Nutzwert versprechen.

Vorzuziehen sind daher solche Anwendungen, die hohe Fallzahlen bei garantierten Nutzerzahlen erbringen, eine geringe Zusammenarbeit verschiedener Behörden erfordern und nach allgemeinen Regeln in gleicher oder ähnlicher Weise zu erbringen sind.

Für die wenigen verbleibenden Behördenkontakte werden die Bürger voraussichtlich auch in naher Zukunft noch die persönliche Kommunikation bevorzugen.

4. Modernisierungspotentiale durch die Einführung von E-Government:

Erweiterte Potentiale durch vernetzte Organisationsformen Prozesse können nicht nur innerhalb einer Organisation verbessert werden. Durch den Aufbau virtueller Netzwerke, die gleichsam auf einer Meta-Ebene über der (tradierten) Aufbauorganisation der Verwaltung angesiedelt sind, erschließen sich neue Potentiale für eine dezentrale Aufgabenerfüllung und die Sicherung eines flächendeckenden Angebots an Verwaltungsleistungen.

Bislang musste ein Verwaltungsvorgang in der Regel dort bearbeitet werden, wo sich die Akte befand. Mit Hilfe der elektronischen Aktenführung besteht die Chance, diese zwangsweise Ortsgebundenheit der Bearbeitung zu lockern und eine organisationsübergreifende Prozessgestaltung zu etablieren, mit der sich erweiterte Effizienz- und Effektivitätspotenziale erschließen lassen. Im Ergebnis entstehen öffentliche Leistungsnetzwerke, an denen ganz unterschiedliche Organisationen beteiligt sein können. Allerdings, so Arno Scherzberg, kommen nicht alle Verwaltungsaufgaben für eine ortsungebundene Er21

Rainer Ullrich, Stellungnahme zur Anhörung der Enquetekommission in der 23. Sitzung am 4. November 2008, Zuschrift EK 4/1-64, S. 1 f.; siehe auch: Thüringer Rechnungshof, Stellungnahme zur Anhörung der Enquetekommission in der 23. Sitzung am 4. November 2008, Zuschrift EK 4/1-139, S. 9.