Welches fachliche und persönliche Anforderungsprofil müssen Bewerber für die oben genannte

Dezember 2008 veröffentlichten Organigramms ist es im Thüringer Kultusministerium in den vergangenen Monaten zu einer Reihe von personellen Umstrukturierungen in verschiedenen Bereichen gekommen. So wird beispielsweise die Leitung der Abteilung 1 (Zentralabteilung) derzeit nur kommissarisch von einem zuvor anderweitig tätigen Mitarbeiter des Ministeriums wahrgenommen (mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt).

Ich frage die Landesregierung:

1. Zu welchem konkreten Zeitpunkt wird die oben genannte Stelle eines Leiters der Abteilung 1 des Kultusministeriums ausgeschrieben? Erfolgt diese Ausschreibung öffentlich oder lediglich behördenintern?

2. Welches fachliche und persönliche Anforderungsprofil müssen Bewerber für die oben genannte Stelle erfüllen?

3. Auf welcher konkreten Rechtsgrundlage ist die derzeitige kommissarische Besetzung der oben genannten Stelle erfolgt?

Das Thüringer Kultusministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 27. April 2009 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Auf eine Ausschreibung wurde verzichtet; es erfolgte eine behördeninterne Bestenauslese. Der Dienstposten des Leiters der Abteilung 1 im Thüringer Kultusministerium wurde zum 1. April 2009 besetzt.

Zu 2.: Für die Besetzung des Dienstpostens des Leiters der Abteilung 1 im Thüringer Kultusministerium sind insbesondere mehrjährige Erfahrungen im Bereich der Zentralabteilung, vornehmlich des Personalwesens, erforderlich. Darüber hinaus waren langjährige Verwaltungserfahrung in Führungspositionen (auch in der Schulverwaltung), Führungs- und Managementkompetenz sowie überdurchschnittliche Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit Kriterien für die Auswahl.

Wesentliche Bestandteile des fachlichen und persönlichen Anforderungsprofils für den genannten Dienstposten sind zudem ein ausgeprägtes Verhandlungs- und Kommunikationsgeschick, Fähigkeit zur Übernahme repräsentativer und öffentlichkeitswirksamer Aufgaben sowie die Bereitschaft und die Befähigung zur Neugestaltung von Aufgabenfeldern und Organisationsentwicklungsprozessen.

13. Mai 2009

Zu 3.: Die kommissarische Übertragung des Dienstpostens erfolgte auf der Grundlage des § 10 Abs. 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Landesregierung sowie für die Ministerien und die Staatskanzlei des Freistaats Thüringen vom 31. August 2000 (GVBl. S. 237). Müller Minister.