Wettbewerb

10 das Land nach § 8 Abs. 1 Regionalisierungsgesetz. Diese Mittel werden über die Verkehrsverbünde an die DB AG und zu kleinen Anteilen auch an andere Eisenbahnen gezahlt. Sie betragen 598,5 Mio. DM jährlich.

Investitionsmittel:

Die Landesmittel zur Förderung von ÖPNV-Investitionen werden gemäß den Vorschriften nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG), dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) und dem Regionalisierungsgesetz in Verbindung mit dem hessischen ÖPNV-Gesetz (Regionalisierungsmittel) eingesetzt.

Ein besonderer Schwerpunkt stellt die Modernisierung der Bahnhöfe und Stationen des Schienenpersonennahverkehrs dar (siehe Antwort zu Frage 9).

Die Landesregierung beabsichtigt, die ÖPNV-Förderung an den Erfordernissen einer rationalen und objektiven Verkehrspolitik neu auszurichten, sie an den ÖPNV-Wettbewerbsmarkt anzupassen und die Wirtschaftlichkeit des ÖPNV zu verbessern.

Zur Umsetzung wurden folgende Teilkonzepte in Angriff genommen und zum Teil bereits umgesetzt:

- Finanzierungsvereinbarungen mit Budgetierung und Plafondierung der konsumtiven ÖPNV-Förderung (für einen ersten Zeitabschnitt bis 2004 umgesetzt),

- Einrichtung eines Förderschwerpunkts Bahnhofsmodernisierung (umgesetzt),

- objektive Prioritätenreihung von Großprojekten auf der Basis von (umgesetzt),

- Anhebung der Bagatellgrenze für die Gewährung von Zuwendungen zu ÖPNV-Investitionen (umgesetzt),

- Veränderung der Förderung von Fahrzeugen, Werkstätten und Betriebshöfen bei Verkehrsunternehmen (in Bearbeitung).

Frage 10. Ist von der Landesregierung eine Änderung der Infrastrukturkostenhilfe zugunsten der Lokalen Nahverkehrsgesellschaften (LNG) vorgesehen?

Nein.

Die Infrastrukturkostenhilfe hat sich bewährt. Sie dient der Verbesserung des lokalen ÖPNV-Angebotes.

Die Infrastrukturkostenhilfe ist Bestandteil der vereinbarten Budgets. Im Jahr 1999 betrug sie für die kommunalen Gebietskörperschaften im RMV insgesamt 52,8 Mio. DM, im NVV 11,2 Mio. DM und für den Kreis Bergstraße 1,2 Mio. DM. Im Jahre 2000 wurden die gleichen Beträge im Rahmen der Budgets gewährt.

Eine Erhöhung der Infrastrukturkostenhilfe wäre nur im Rahmen des Budgets durch interne Verschiebungen möglich. Dies liegt allein in der Verantwortung der Verkehrsverbünde.

Frage 11. Welche Projekte der Stationsentwicklung und Haltestellenentwicklung wurden umgesetzt, sind noch angemeldet oder geplant?

Zur sachgerechten Beantwortung ist folgende Untergliederung sinnvoll:

1. Bahnhöfe Berücksichtigt wurden der Neu- und Umbau von Bahnhöfen, Stationen und Haltepunkten an Strecken im regionalen Schienennetz (Eisenbahnen). Ausgenommen sind Stationen, die ausschließlich von S-Bahnen bedient werden.

2. Haltestellen Erfasst wurden Vorhaben an Buslinien- und Straßenbahnstrecken. Die Projekte umfassen dabei Maßnahmen kleineren Umfangs zur Verbesserung der Ausstattung (z.B. der Bau von Fahrgastwartehallen an Bushaltestellen) bis hin zur baulichen Anlage von Haltestellen (z.B. niederflurgerechter Ausbau von Haltestellenanlagen), den Bau von Umsteigeanlagen und die Errichtung von Zentralen Omnibusbahnhöfen (ZOB).

Nicht einbezogen wurde der Neubau von Haltestellen an Straßenbahnhaltestellen in Zusammenhang mit dem Streckenneubau von Schienenstrecken, wie z. B. der Lossetalbahn in Nordhessen, der Rebstockstraßenbahn in Frankfurt oder der Neubaustrecke Darmstadt-Kranichstein. Ebenfalls nicht enthalten sind Vorhaben, die ausschließlich dem nachträglichen Einbau von Fahrgastinformationssystemen dienen.

3. S-Bahn-, U-Bahn- und Straßenbahn-Stationen

Diese Vorhaben beziehen sich auf die S-Bahn im Rhein-Main-Gebiet, die geplante S-Bahn im Rhein-Neckar-Raum und die U-Bahnen/Straßenbahnen im Raum Frankfurt.

Zu 1. Bahnhöfe

Im Bereich des Nordhessischen Verkehrsverbundes (NVV) wurden folgende Maßnahmen umgesetzt:

- Bahnhofsmodernisierungsprogramm: Verbesserung der Ausstattung an 55 Stationen,

- Bahnhof Ahnatal-Weimar, Sanierung des Empfangsgebäudes,

- Bahnhof Korbach, Neubau eines Bahnsteigdaches am kombinierten Bahn- und Bussteig, Sanierung einer Fußgängerunterführung und Bau eines Kundenzentrums,

- Haunetal-Neukirchen, Neubau eines Außenbahnsteiges.

Im RMV-Gebiet wurden folgende Modernisierungen von Bahnhöfen/Stationen realisiert:

- Hofheim/Taunus,

- Nauheim,

- Bad Homburg (behindertengerechte Bahnsteigzugänge),

- Burghaun,

- Neubau von zwei Stationen im Zuge der Taunusbahn sowie

- Maßnahmen zur Verbesserung der Ausstattung und bereits fertig gestellte Teilmaßnahmen an Bahnhöfen (z.B. Bischofsheim: Bahnhof die Teil eines Gesamtkonzeptes sind.

Im Bereich des VRN wurden im Zuge der Modernisierung der Weschnitztalbahn Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen an den Stationen Birkenau, Reisen, Mörlenbach, Zotzenbach, Rimbach, Lörzenbach-Fahrenbach und Fürth im Odenwald vorgenommen. Für den hessischen Teil des Verbundgebietes wird derzeit ein Bahnhofsmodernisierungsprogramm an insgesamt neun Stationen der Weschnitztalbahn und im hessischen Abschnitt des Neckartales durchgeführt.

Ein Überblick über die in Bau befindlichen Vorhaben ist der Tabelle in Anlage 5 zu entnehmen, die angemeldeten Vorhaben ergeben sich aus der Übersicht in Anlage 6. Darüber hinaus geplante Vorhaben, deren Aufnahme in das Bahnhofsmodernisierungsprogramm von den Verbünden vorgeschlagen wurde, ergeben sich aus der Übersicht in Anlage 7.

Der aktuelle Gesamtüberblick über die Fördermaßnahmen ergibt sich aus der in Anlage 8 dargestellten Tabelle.

Zu 2. Haltestellen

Die Anhebung der Qualitätsstandards von Haltestellen zählt auch zu den Schwerpunktbereichen der ÖV-Förderung des Landes Hessen.

Begünstigt wurde dies zum einen durch Änderungen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) in 1992/1993, durch die erstmals der Bau und Ausbau von Haltestelleneinrichtungen und -ausstattungen zu förderfähigen Vorhaben wurden. Zum anderen hat der Neu- und Umbau von Haltestellenanlagen durch die Gründung von Nahverkehrsgesellschaften im Zuge der Verbundgründungen einen deutlichen Impuls erhalten.

In der Tabelle 11-4 sind die diesbezüglichen ÖPNV-Fördermaßnahmen in Hessen dargestellt. großräumige Haltestellen-Konzepte weisen die Bushaltestellenmodernisierungsprogramme im Schwalm-Eder-Kreis, Werra-Meißner-Kreis, Landkreis (LK) LK Hersfeld-Rotenburg und LK Kassel in Nordhessen mit Gesamtkosten von insgesamt ca. 10 Mio. DM auf. Des Weiteren werden auch im Odenwald-, Wetterau- und Vogelsbergkreis flächendeckende Konzepte für Bushaltestellen umgesetzt.

Auch viele Städte haben begonnen, großräumige Haltestellenkonzepte umzusetzen. Als Beispiel sind hier Bensheim, Bad Nauheim und Viernheim zu nennen. In den Städten Darmstadt, Frankfurt und Kassel werden sowohl Maßnahmen an Bushaltestellen als auch umfangreiche Umbauten an Straßenbahnhaltestellen vorgenommen, um die Einstiegsmöglichkeiten zu verbessern und behindertengerechte Zugänge zu schaffen. Das in Bezug auf Umsetzung und flächenhaften Ansatz weitestgehende Haltestellenprogramm ist in Kassel vorzufinden und führt zu Verbesserungen im gesamten Busund Straßenbahnliniennetz.

Zu 3. S-Bahn-, U-Bahn- und Straßenbahn-Stationen

In den vergangenen Jahren wurden mit der S-Bahn Station Messe in Frankfurt und der S-Bahn-Station Oberursel-Stierstadt zwei Vorhaben mit Gesamtkosten in Höhe von zusammen 55 Mio. DM verwirklicht. Die Zuwendungen aus GVFG/FAG beliefen sich insgesamt auf ca. 45 Mio. DM.