Amortisationszeit der Investitionsgüter

Laufzeiten der Vereinbarungen sollen Amortisationszeit der Investitionsgüter berücksichtigen (der Verordnungsentwurf nennt eine starre Grenze bis fünf 5 Jahre);

- nach der Übergangszeit soll der Wettbewerb in allen Fällen gelten; Ausnahmeregelungen werden als wettbewerbsverfälschend abgelehnt;

- Schutzmaßnahmen für die mittelständischen Strukturen und die Beschäftigten (wobei hier der Verordnungsentwurf bereits gute Ansätze enthält);

- Förderung der Verbündestruktur als die dem Integrationsgedanken am besten entsprechende Organisationsform.

Frage 17. Was unternimmt die Landesregierung, um wichtige Schienenstrecken im Land Hessen zu erhalten und auszubauen?

Die Landesregierung fordert von der DB AG und dem Bund den Erhalt und die Modernisierung des bestehenden Eisenbahnnetzes. Darüber hinaus setzt sie sich dafür ein, dass Neubaustrecken geschaffen werden, um die gute verkehrliche Einbindung der hessischen Oberzentren in den nationalen und internationalen Fernverkehr auf der Schiene auch in Zukunft zu gewährleisten, die derzeit hoch belasteten Mischverkehrsstrecken zu entlasten und zusätzliche Kapazitäten für den Regional- und Nahverkehr zu schaffen.

Die Landesregierung hat die aus ihrer Sicht erforderlichen Neu- und Ausbauvorhaben für die Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplanes beim Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen angemeldet. Die Landesregierung unterstützt grundsätzlich die DB-Konzeption Netz 21, die die leistungsfähige Ertüchtigung des bestehenden Netzes in den Vordergrund der Bemühungen rücken will. Neben der technischen Kapazitätserweiterung in den überlasteten Knoten soll zudem im Bedarfsfall der Neubau von notwendigen Hochgeschwindigkeitsstrecken realisiert werden.

Aufgrund der zentralen Lage des Rhein-Main-Raumes im Gesamtnetz der DB AG besitzen die Neubauvorhaben Rhein/Main - Rhein/Neckar und das Neu- und Ausbauprojekt von Hanau zur Schnellbahnstrecke Fulda-Würzburg besondere Priorität. Diese neuen Trassen sollen wichtige Fernverkehrsströme bündeln. Durch die Wegnahme des schnellen Fernverkehrs von den überlasteten Mischverkehrsstrecken soll für die im Zulauf auf den Knoten Frankfurt dringend benötigte Entlastung zugunsten des Regional- und Nahverkehrs gesorgt werden.

Durch Aufnahme in den Landesentwicklungsplan und in die Regionalpläne wurde die Realisierung wichtiger Vorhaben in planerischen Hinsicht vorangebracht, z. B. die geplante Neubaustrecke Rhein-Main/Rhein-Neckar.

Eine wichtige Fördermöglichkeit für den Ausbau und die Verbesserung des Schienennetzes, auf dem vornehmlich Nahverkehr stattfindet, ergibt sich aus

§ 8 Abs. 2 Bundesschienenwegeausbaugesetz. Es handelt sich hierbei um Bundesmittel entsprechend der grundgesetzlichen Verantwortung des Bundes für das Schienennetz der DB AG. Zu kritisieren ist jedoch, dass diese Mittel nur als zinslose Darlehen bereitgestellt werden.

Die Landesregierung hat daher eine Entschließung des Bundesrates unterstützt, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, anstelle von zinslosen Darlehen nicht rückzahlbare Zuschüsse zu gewähren.

Vorhaben des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) werden auch weiterhin aus Mitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG), dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) oder dem Regionalisierungsgesetz in Verbindung mit dem hessischen ÖPNV-Gesetz gefördert, sofern die jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

Frage 18. Gibt es konkrete Verhandlungen mit dem Bund und der Deutschen Bahn AG über die künftige Finanzierung von Schieneninfrastruktur?

Der Bund nimmt nach Ansicht der Landesregierung sowie der Mehrheit der anderen Bundesländer seine Infrastrukturverantwortung für die Schienenwege der Bundeseisenbahnen nach Art. 87e Abs. 4 GG nicht hinreichend wahr.

Danach hat nämlich der Bund zu gewährleisten, dass dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahn des Bundes sowie bei deren Verkehrsangeboten auf diesem Schienennetz, Rechnung getragen wird. Die Landesregierung unterstützt Initiativen und Vorschläge - zuletzt den Antrag des Freistaates Bayern auf Entschließung des Bundesrates zur Finanzierung von Neu- und Ausbaumaßnahmen der dem Schienenpersonennahverkehr dienenden Eisenbahninfrastruktur vom 2. Oktober 2000, BR-Drs. 601/00 -, die eine konsequente Erfüllung dieser Pflicht zum Ziel haben.

Gespräche mit der Deutschen Bahn AG über die Finanzierung von Schieneninfrastruktur in Hessen werden grundsätzlich vorhabenbezogen durchgeführt.

Neben den üblichen Bewilligungsverfahren nach GVFG, FAG und (Regionalisierungsmittel) - jeweils in Verbindung mit den Bestimmungen des hessischen ÖPNV-Gesetzes nimmt die Durchführung von SPNVVorhaben nach § 8 Abs. 2 Bundesschienenwegeausbaugesetz eine wichtige Stellung ein.

Konkrete Verhandlungen über Bau und Finanzierung von Schieneninfrastruktur werden zurzeit für die in Anlage 11 aufgelisteten Vorhaben geführt.

Speziell die im Bereich des auftretenden Probleme haben in der jüngsten Zeit zu intensiven Gesprächen zwischen Land und geführt. Verhandlungsziel aus Landessicht war hierbei, eine verbesserte gemeinsame Überwachung der Entwicklung von Fördervorhaben bei effektiver Mittelverwendung und schneller praktischer Umsetzung zu erreichen.