Veräußerung der landeseigenen Liegenschaft in Marburg-Cappel, Rentmeisterstraße

Dem Landtag wird der Antrag unterbreitet, der Veräußerung der landeseigenen Liegenschaft in Marburg-Cappel, Rentmeisterstraße, Flur 7, Flurstück 7/5, Größe: 6.693 m², zu einem Kaufpreis von 1.874.040 DM zuzustimmen.

Begründung:

Die landeseigene unbebaute Liegenschaft in Marburg, Rentmeisterstraße, ist in der Gemarkung Cappel, Flur 7, Flurstück Nr. 7/5, gelegen und hat eine Grundstücksgröße von 6.693 m². Das Grundstück grenzt an das Behördenzentrum Marburg-Cappel und ist nach dem gültigen Bebauungsplan Nr. 18/8 der Stadt Marburg als Gemeinbedarfsfläche, Behördenzentrum, ausgewiesen.

Seit Übernahme der Altkliniken in Marburg (1984) ist ein weiterer Ausbau des Behördenzentrums nicht mehr erforderlich und das in Rede stehende Grundstück für das Land entbehrlich geworden.

Wegen der eingeschränkten Bebaubarkeit des Grundstückes und der damit verbundenen Aussichtslosigkeit eines Verkaufs durch das Land wurde nach drei ergebnislosen Ausbietungen innerhalb von eineinhalb Jahren eine weitere öffentliche Ausbietung zurückgestellt, bis mit der Stadt Marburg Einvernehmen hinsichtlich der Bebauungsmöglichkeiten erzielt werden konnte.

Nachdem die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Marburg einem gemeinsam mit dem Stadtplanungsamt entwickelten Vorentwurf der Beplanung zugestimmt hatte, erfolgte eine erneute öffentliche Ausbietung in der regionalen und überregionalen Presse sowie im Internet.

Im Zuge dieser Ausbietung wurden drei Gebote abgegeben, von denen nur eines einen konkreten Kaufpreis in Höhe von 1.874.040 DM (280 DM/m²) beinhaltete. Eine den beiden anderen Bietern gewährte Frist zur Abgabe eines konkreten Kaufpreisangebotes ließen diese verstreichen.

Der gebotene Kaufpreis liegt um 100.395 DM unter dem vom Staatsbauamt Marburg mit Wertermittlung vom 5. April 2000 festgestellten Wert (1.974.435 DM = 295 DM/m²). Die Grundstückspreise für die im Umfeld liegenden Grundstücke belaufen sich nach der neuen Richtwertkarte - Stand 31. Dezember 1999 - auf 250 DM/m² bis 300 DM/m². Somit bewegt sich das Kaufpreisangebot des Bieters genau in diesem Rahmen.

Die Zustimmung des Hessischen Landtags nach § 64 Abs. 2 LHO ist erforderlich, da der Wert der zu veräußernden Liegenschaft mehr als 1 Mio. DM beträgt (VV Nr. 5.8 zu § 64 LHO).