UAG benennt die Landesregierung dem Untersuchungsausschuss Beauftragte für das Untersuchungsverfahren

Der Untersuchungsausschuss verständigte sich darauf, von den Fraktionen benannte Sprecher als Ansprechpartner beispielsweise für Verfahrensfragen anzuerkennen. Die Vorsitzende hat im weiteren Verfahren die Sprecher der Fraktionen entsprechend einbezogen. Als Beauftragte der Landesregierung wurden benannt (vgl. Vorlage UA 4/3­1, 41, 50, 67, 77, 78, 79, 88, 97, 122):

a. Staatskanzlei Herr Leitender Ministerialrat Wolfgang Hauptmann Herr Regierungsangestellter Dr. Christian Weimer Frau Regierungsangestellte Heidi Itter (bis 6. Juli 2007), Frau Richterin am Oberlandesgericht Christiane Johanna Wienröder (vom 7. Juli 2007 bis 27. Mai 2008), Herr Leitender Ministerialrat Dr. Erhard Peterseim (ab 28. Mai 2008).

b. Ministerium für Bau und Verkehr Herr Ministerialrat Klaus Griebel (bis 17. April 2008), Herr Ministerialrat Michael Flore Herr Regierungsangestellter Kai Phillips Herr Regierungsangestellter Peter Forelle Herr Oberamtsrat Wolfgang Eichler, Herr Regierungsangestellter Christian Lougear (ab 20. Februar 2008), Frau Regierungsrätin z.A. Kristin Schwiefert (ab 18. April 2008).

c. Finanzministerium Herr Leitender Ministerialrat Axel ter Glane Herr Oberregierungsrat Andreas Reymann (bis 27. April 2007) Herr Oberregierungsrat Dirk Perlitius (ab 28. April 2007 bis 14. April 2008) Frau Oberregierungsrätin Elke Strauch (ab 15. April 2008) Frau Ministerialrätin Irmela Scharf-Becker (ab 1. September 2009) Frau Oberregierungsrätin Ines Heß (ab 9. April 2009).

d. Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit Herr Regierungsdirektor Michael Scholtze Herr Regierungsrat Rüdiger Boden.

e. Justizministerium Herr Leitender Ministerialrat Rainer Holland-Moritz Herr Staatsanwalt Hagen Scharfenberg (bis 14.7.2008) Herr Leitender Oberstaatsanwalt Andreas Becker (ab 15.7.2008).

3. Benannte Mitarbeiter der Fraktionen

Von den Fraktionen wurden folgende Mitarbeiter gemäß § 10 Abs. Mai 2006).

c. SPD-Fraktion Herr Andreas Hoffmeier Stellvertreter: Herr Stefan Schambach.

Die von den Fraktionen benannten Mitarbeiter waren gemäß § 48 Thüringer Abgeordnetengesetz überprüft und durch ihre jeweilige Fraktion zur Geheimhaltung verpflichtet.

Die Teilnahme an den Sitzungen des Untersuchungsausschusses wurde auch Praktikanten der Fraktionen ermöglicht, sofern diese durch die jeweilige Fraktion zur Verschwiegenheit verpflichtet wurden.

4. Landtagsverwaltung:

Von Seiten der Landtagsverwaltung wurde der Untersuchungsausschuss aus der Abteilung Juristischer Dienst, Ausschussdienst (Referat A 5) von Herrn Ministerialrat Dr. Thomas Poschmann, Herrn Vorsitzenden Richter am Landgericht Markus von Hagen (bis 31. Januar 2008) Herrn Richter am Landgericht Wolfgang Kölsch (ab 1. Februar 2008) sowie zeitweise von Herrn Ass. iur. Veit Rzesnitzek und Frau Carina Andreas M.A. unterstützt.

Für den Untersuchungsausschuss waren ferner Frau Justizamtfrau Sandra Ruhle, Frau Marlene Ruft und Frau Birgit Gassner tätig. Die Sitzungsniederschriften wurden von der Plenar- und Ausschussprotokollierung, Frau Ulrike Pölitz, erstellt. Im Rahmen ihrer Ausbildung waren mehrere Praktikanten und Rechtsreferendare im Sekretariat des Untersuchungsausschusses tätig.

V. Parallelverfahren der Strafrechtspflege Parallel zum Verfahren des Untersuchungsausschusses wurden Ermittlungs- und Strafverfahren geführt, die im Hinblick auf ihren Gegenstand oder auf Personen Überschneidungen oder zumindest Berührungen mit dem Untersuchungsauftrag aufwiesen oder die im Rahmen der Zeugenvernehmungen des Ausschusses dazu geführt haben, dass ein Auskunftsverweigerungsrecht geltend gemacht worden ist. Der Untersuchungsausschuss hat hierüber von den Justizbehörden des Freistaats Thüringen gemäß § 14 Abs. 1 UAG entsprechende Auskünfte eingeholt und in seinem Verfahren berücksichtigt. Zu den einzelnen Verfahren und den erteilten Auskünften bzw. den übergebenen Unterlagen wird auf die Ausführungen in den Teilen B und C dieses Berichts verwiesen.